Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rheine (Hebesatzsatzung) wird beschlossen.
Begründung:
Hinsichtlich der
Notwendigkeit der Neufestsetzung der Steuersätze für die Grund- und
Gewerbesteuer der Stadt Rheine (Hebesatzsatzung) wird auf die ausführliche
Begründung in der Vorlage 549/10 verwiesen.
Darüber hinaus
ist in der HFA-Vorlage 106/11 zur Eckdatenprüfung dargestellt worden, warum die
Anpassung der Hebesätze in einer eigenen Satzung beschlossen werden sollte. Auf
diese Begründung wird ebenfalls verwiesen.
Der Haupt- und
Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 15.03.2011 dem Rat empfohlen, die
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer
in der Stadt Rheine (Hebesatzsatzung) mit den neuen Hebesätzen zu beschließen.
Anlagen:
Hebesatzsatzung vom 12.04.2011