Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage 1 aufgeführten Vorschläge zum frühest möglichen Zeitpunkt zur dauerhaften strukturellen Konsolidierung des städtischen Haushalts umzusetzen und die Verwaltung zu beauftragen, die dazu notwendigen weitergehenden Vorbereitungen zu treffen. Über die konkrete Umsetzung der Vorschläge entscheidet nach Vorberatung des zuständigen Fachausschusses der Haupt- und Finanzausschuss. Über die Konsolidierungsergebnisse ist dem Rat der Stadt zweimal jährlich zu berichten, und zwar nach Abschluss des 1. Halbjahres sowie nach Abschluss des Haushaltsjahres.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die in der Anlage 2 aufgeführten Handlungsansätze inhaltlich und vom Konsolidierungsumfang her weiter zu konkretisieren und sukzessive zur Entscheidung vorzulegen.
3. Der Haupt und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, folgende Konsolidierungsvorschläge aus der Bürgerschaft zu prüfen und zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:
- Volkshochschule Rheine – Festschreibung des Kostendeckungsgrades
- Außenstelle Mesum – Prüfung der Nutzung und Notwendigkeit der Außenstelle
- Städtische Museen – Festschreibung des Kostendeckungsgrades
- Musikschule Rheine – Festschreibung des Kostendeckungsgrades
Begründung:
Auf die Begründung in der Ursprungsvorlage 110/11 wird verwiesen.
In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 15.03.2011 ist auf Vorschlag der Verwaltung der Beschlussvorschlag in Ziffer 1, Satz 2 wie folgt angepasst und ergänzt worden:
Über
die konkrete Umsetzung der Vorschläge entscheidet nach Vorberatung des
zuständigen Fachausschusses der Haupt- und Finanzausschuss.
Den geänderten
Beschlussvorschlag hat der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig dem Rat zur
Beschlussfassung empfohlen.
Anlagen:
Anlage 1 – Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung
Anlage 2 – Handlungsansätze zur Haushaltskonsolidierung
Anlage 3 – Konsolidierungsvorschläge aus der Bürgerschaft