Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Bericht über den Workshop am Kloster zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung vom 13. Juli 2010 auf Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich den folgenden Beschluss gefasst:
- Die Geschäftsführung der Kloster Bentlage gGmbH wird gebeten,
einen Workshop für das Kloster Bentlage mit allen Akteuren, Interessierten
und weiteren Fachleuten (z. B. Kreis Steinfurt, LWL) in Bentlage
vorzubereiten und durchzuführen, auf dem die Zukunftsperspektiven des
Klosters Bentlage für einen Zeitraum bis 2020 diskutiert werden.
- Inhaltlich sollen in diesem „Bentlage Workshop“ Perspektiven
erarbeitet werden, wie das Kloster Bentlage bis zum Jahr 2020
a) seine
Leuchtturmfunktion für eine überregionale, herausgehobene Museums- und
Ausstellungskultur (Bildende Kunst) sichern und ausbauen kann,
b) die in den
letzten Jahren entwickelten Kulturangebote für Kinder, Familien und Senioren -
somit für breite Bereiche der Bevölkerung von Rheine - weiterentwickelt werden
können.
- Dieser Bentlage-Workshop soll extern begleitet und ausgewertet
werden. Dazu gehört die Bewertung der dann vorliegenden Ideen und
Vorschläge ebenso, wie die sich gegebenenfalls daraus ergebenden Struktur-
und Organisationsentscheidungen. Es soll dem Rat der Stadt Rheine ein
entsprechender Handlungsrahmen aufgezeigt werden.
- Die Geschäftsführung der Kloster Bentlage gGmbH wird gebeten, bis
zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mindestens 2 Kostenangebote
von entsprechenden Fachleuten einzuholen. Der Haupt- und Finanzausschuss
soll dann über eine Vergabe der externen Beratungskosten entscheiden und
einen Finanzierungsvorschlag beschließen.
Dieser Workshop hat mit mehr als 50
Beteiligten am 29. und 30. Oktober 2010 in der Ökonomie des Klosters Bentlage
stattgefunden. Mit der Durchführung, Dokumentation und Auswertung hat der Haupt-
und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 31. August 2010 die Fa.
Richter-Beratung, Herrn Reinhard Richter, beauftragt.
Als Grundlage für die weiteren
Ausführungen dient die abschließende Stellungnahme von Reinhart Richter (Anlage
1).
Gesellschaftsstruktur
Bereits in der Ratssitzung am 13. Juli
2010 hat die CDU-Fraktion ihren Antrag auf eine hundertprozentige Übernahme der
Gesellschaftsanteile der Kloster Bentlage gGmbH durch die Stadt mündlich
zurückgezogen. Auch während des Workshops wurde das im Oktober 2009 formulierte
Anliegen nicht erneuert. Daher lautet die Empfehlung der Geschäftsführung der
Kloster Bentlage gGmbH, keine Änderung der Gesellschafteranteile und der
Zusammensetzung des Aufsichtsrates herbeizuführen.
Anerkennungskultur
Seit Jahren lebt das Kulturprogramm in
Bentlage vom Zusammenspiel von haupt- und ehrenamtlichen Kulturschaffenden.
Durch die besondere Geschichte Bentlages ist die Rolle des Ehrenamtes eine sehr
kooperative und auch inhaltlich gestaltende.
Ausgewählte Zitate aus der Dokumentation
belegen dies:
·
Die Verknüpfung von Kloster Bentlage mit dem
städtischen Umfeld der Kultur ist notwendig. Dabei ist das Ehrenamt wichtig.
·
Die Entwicklung einer Anerkennungskultur für
das Ehrenamt ist wichtig.
·
Aufgabenkritik und Qualitätssicherung
sollten gemeinsam entwickelt und durchgeführt werden.
·
Die Gewinnung neuer (jüngerer) Ehrenamtler
für die Mitarbeit in Bentlage ist notwendig – auch wenn dabei inhaltliche
„Generationenkonflikte“ entstehen können.
·
unklares Regelwerk in Zusammenarbeit Haupt-
/Ehrenamt
·
Aufgabenkritik gemeinsam gestalten
·
Anerkennungskultur - was belohnt das
Engagement?
·
Rekrutierung neuer (jüngerer) Ehrenamtlicher
(Generationenkonflikt)
·
Qualitätssicherung
Die
Geschäftsführung empfiehlt die
Bildung eines formalen Rahmens – sowohl für die Anerkennung des Ehrenamtes als
auch für die Möglichkeit gemeinsamer Strategie – und Entwicklungsprozesse:
Es sollte ein „Parkett“ geschaffen werden, auf dem die haupt- und ehrenamtlich
Tätigen sicher miteinander umgehen können. Dieser Rahmen soll geprägt sein von:
·
Wahrung des respektvollen Umgangs miteinander
·
Regelmäßigkeit
·
Verbindlichkeit
Doch wie kann dies praktisch umgesetzt werden? Die Geschäftsführung sieht dabei die folgende Umsetzungsebene:
Durchführung
einer jährlichen regelmäßigen Veranstaltung zur Anerkennung ehrenamtlicher
Leistungen.
Bisher existiert kein systematischer Rahmen zur
Anerkennung der vielfältigen Leistungen der ehrenamtlichen Bentlager Akteure.
Damit war der wichtigste Motivationsgrund für ehrenamtliches Engagement –
Gesellschaftliche Anerkennung – dem Zufallsprinzip überlassen, auch wenn die
hauptamtlichen Verantwortlichen das vielfältige Engagement hoch wertschätzen.
„Nicht getadelt ist Lob genug“ ist nicht ausreichend.
Ein geregelter Rahmen – z.B. im Rahmen eines jährlichen Sommerfestes – würde hier Abhilfe schaffen. Des Weiteren
könnte hierdurch auch die Motivation für andere interessierte Bürger zu einem
ehrenamtlichen Engagement steigen.
Zu einer solchen Veranstaltung muss auch ein „informeller Rahmen“ gehören, um
das Netzwerk hauptamtlich <> ehrenamtlich auch zwischenmenschlich zu
pflegen.
Eine solche Veranstaltung, ausgerichtet durch
die Kloster Bentlage gGmbH, sollte sich an die Vorstände und Aktiven der in
Bentlage kulturell tätigen Vereine, aber auch an ehrenamtlich arbeitende
Einzelpersonen richten.
Durchführung
einer jährlichen regelmäßigen Veranstaltung zu Jahresrückschau und weiteren
Zusammenarbeit.
Im Rahmen eines jährlichen
Treffens sollte sowohl der Verlauf der Zusammenarbeit des Vorjahres
reflektiert, als auch daraus resultierende Absprachen zur weiteren
Zusammenarbeit getroffen werden.
Wobei hier nicht die reine „Programmplanung“ im Vordergrund stehen sollte, sondern
gemeinsame strategische Ziele formuliert (z.B.
„wie Gewinnen wir gemeinsam neue Fördermitglieder? oder „wie
erhöhen wir den Aufmerksamkeitsgrad bei jungen Familien“ „ wie Gewinnen wir
weitere Sponsoren/Stifter“ usw.) und
Handlungsvereinbarungen hierzu getroffen werden.
Um deutlich zu machen, dass ein solches
Treffen auf „Augenhöhe“ und gleichberechtigt geschieht, könnte dieses z.B.
durch einen ausgebildeten Moderator der Stadt Rheine durchgeführt werden.
Hauptamtliche Geschäftsführung
Reinhart Richter formuliert in seiner
Stellungnahme Anforderungen, die an eine Geschäftsführung im Kloster Bentlage
zu stellen sind:
·
Starke
Handlungs- und Entscheidungskompetenz für den laufenden Betrieb in Bentlage
·
Eindeutigkeit
der Führungsverantwortung für das Personal in Bentlage
·
Verbindung
in den Verwaltungsvorstand
Derzeit verfügt die Gesellschaft über zwei
nebenamtliche Geschäftsführer. Seit dem 1. Januar 2011 sind dies Axel Linke
(Beigeordneter der Stadt Rheine) und Dr. Thorben Winter (Fachbereichsleiter
Bildung, Kultur, Sport der Stadt Rheine). Im Zuge einer weiteren
Professionalisierung und insbesondere im Hinblick auf die Empfehlungen von
Herrn Richter auf eine notwendige Stärkung der Organisation des Klosters
Bentlage erscheint es notwendig, eine hauptamtliche Geschäftsführung einzurichten,
die von einer nebenamtlichen Geschäftsführung unterstützt wird. Reinhart
Richter empfiehlt diese Struktur in seiner Stellungnahme ausdrücklich. Die
jetzige Struktur wird den Anforderungen nicht mehr gerecht. Es ist wichtig,
dass eine Geschäftsführung vor Ort installiert wird, die schnell und kompetent
Entscheidungen treffen kann. Gerade auch in der Verbindung mit den anderen
Punkten aus dem Workshop (Geschäftanteile, Anerkennungskultur) ist es
zielführend, hier eine klare, hauptamtliche Zuständigkeit zu schaffen. Die
hauptamtliche Geschäftsführung sollte dem bisherigen kaufmännischen Leiter
zugeordnet werden. Um die Einbindung in den Verwaltungsvorstand sicher zu
stellen, sollte die nebenamtliche Geschäftsführung durch den Beigeordneten für
Kultur ausgeführt werden.
Diese Änderungen sind mit der aktuellen
Personalstärke möglich, Stellenplanerweiterungen sind nicht erforderlich. Die
Verwaltung wird zur Thematik der hauptamtlichen Geschäftsführung eine Vorlage
für eine der nächsten Ratssitzungen vorbereiten, mit der im Rat der Stadt
Rheine die entsprechenden Beschlüsse für die Gesellschafterversammlung der
Kloster Bentlage gGmbH gefasst werden können.
Nicht berücksichtigte Empfehlungen
In der Stellungnahme Reinhart Richters
wird die strukturelle Einbeziehung externen Sachverstands in den
Aufsichtsrat der Kloster Bentlage gGmbH vorgeschlagen. Dieser Vorschlag
soll aus den nachstehenden Gründen nicht weiterverfolgt werden. Neben
Vertretern der Gesellschaft (vertraglich gesichert: Stadt Rheine, Förderverein
Kloster/Schloss Bentlage; derzeit per Ratsbeschluss auch die Europäische Märchengesellschaft)
sind momentan auch Vertreter von Kooperationspartnern und Leihgebern (Kreis Steinfurt,
Landschaftsverband Westfalen-Lippe) im Aufsichtsrat vertreten. Diese Struktur
hat sich bei vielen Projekten bewährt und bringt eine enge Verzahnung des
Klosters in die Region mit sich. Weiter erscheint eine Aufstockung der
Aufsichtsratssitze gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion im Rat
zur Verkleinerung der städtischen Gremien als wenig angebracht. Sollte
augenfällig werden, dass externer Sachverstand hinzuzuziehen ist, so ist dies
punktuell ohne Probleme möglich und bedingt keine strukturelle Ausweitung des
Aufsichtsrats.
Weiter wird von Franz-Josef Hillebrand, den Reinhart Richter als weiteren Experten zu Rate gezogen hat, zur Prüfung angeraten, in wie fern die/der Bürgermeister/in und die/der Beigeordnete für Kultur laut § 7 des Gesellschaftsvertrags (in der Stellungnahme ist fälschlicherweise der § 17 genannt) als geborene Vorsitzende bzw. stellvertretende Vorsitzende bestimmt werden können. Seit Bestehen der Gesellschaft im Jahre 1995 ist die/der Bürgermeister/in grundsätzlich Vorsitzender des Aufsichtsrats gewesen. Diese Strukturanforderung aus der Stellungnahme wird also ohne normative Verankerung gelebt. Eine generelle Bestellung der/des Beigeordneten für Kultur ist als Widerspruch zur Empfehlung anzusehen, die/den Beigeordneten für Kultur zum nebenamtlichen Geschäftsführer zu machen. Insofern werden die Argumente (Verbindung in den Verwaltungsvorstand, Augenhöhe bei hochrangigen auswärtigen Vertretern, Multiplikatorenschaft) als stichhaltiger angesehen. Auch der Verzicht auf einen nebenamtlichen Geschäftsführer ist in der Argumentation von Franz-Josef Hillebrand konsequent, aber ebenfalls aus den oben genannten Gründen nicht zu unterstützen.
Anlagen:
Anlage 1: Stellungnahme der Fa. Richter Beratung