Betreff
Ausbau Herefortstraße - Offenlage von Haselweg bis Bergstraße (53014-417) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 311, Kennwort: " Herefortstraße-West " Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
143/11
Aktenzeichen
TBR/pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der TBR im neuen Rathaus.

 


 

Begründung:

 

1.      Lage im klassifizierten Straßennetz und Nutzung

 

Der vorgesehene Bauabschnitt der Herefortstraße - vom Haselweg bis zur Berg­straße - liegt im Ortsteil Altenrheine, am Rande eines Wohngebietes. Die angren­zende Bergstraße dient als ÖPNV-Route und ist als Hauptsammelstraße eingestuft. Der Ausbaubereich der Herefortstraße befindet sich innerhalb der Ortsdurchfahrt und soll als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden. Die angrenzenden Straßen des Wohngebietes sind bereits auf 30 km/h festgelegt.

Die Straße dient der Erschließung des Siedlungsgebietes und soll im Separations­prinzip erstellt werden. Die Gehwege und Grünbeete werden durch Borde höhenmä­ßig von der Fahrbahn abgesetzt.

 

2.           Festsetzung im Bebauungsplan

 

Die Herefortstraße (Haselweg - Bergstraße) befindet sich in den Grenzen des  Be­bauungsplanes Nr. 311, Kennwort: „Herefortstraße-West“, der am 8. Juli 2008 rechtskräftig geworden ist. Dieser Bebauungsplan ist aufgestellt worden, um die westlich der Herefortstraße gelegenen Grundstücksflächen als Wohnbaufläche aus­weisen zu können. Die Straßenparzelle ist im Bebauungsplan mit einer Breite von ca. 10,40 m festgesetzt.    

Ebenso wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass das Niederschlagswasser der westlichen Privatgrundstücke einer Muldenversickerung zu zuführen ist. Hierzu war es erforderlich, die Grundstücke auf eine festgelegte NN-Höhe aufzufüllen.

Da inzwischen fast alle Baugrundstücke auf westlicher Seite bebaut worden sind, soll der Ausbau der Herefortstraße nun erfolgen.

Dazu wird auf westlicher Seite, an dem neu bebauten Teil der Herefortstraße, ein Gehweg ergänzt, die Fahrbahn (Asphaltbauweise) wird angepasst. Zusätzlich wer­den wechselseitig Grünbeete und Parkstände eingerichtet. Der bestehende Gehweg auf östlicher Straßenseite, sowie ein Teil der vorhandenen Fahrbahn bleiben erhalten.

Der Ausbau erfolgt als Tempo-30-Zone im Separationsprinzip.

 

3.           Bestandssituation

 

Historische Bestandsaufnahme

Im Jahr 1961 wurde die Herefortstraße als schmale Fahrbahn mit granulierter Asche verfestigt, nach etwa 10 bis 12 Jahren wurde dann eine Asphaltdecke ergänzt. Es wurden 3 Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe (LPH) von 5,50m aufgestellt.

Im Bereich zwischen dem Haselweg und dem Porßenweg wurde die Fahrbahn von 3,50m auf 5,00 m verbreitert und mit Hochborden eingefasst. Auf beiden Seiten wurden z. T. Gehwege plattiert.

Etwa im Jahre 1977 wurde in dem verbleibenden Bereich - zwischen dem Porßen­weg und der Bergstraße - eine Fahrbahn mit einseitigem Gehweg erstellt. Da auf westlicher Seite noch immer keine Bebauung vorhanden war, entschloss man sich, hier auf beidseitige Gehwege zu verzichten.  Außerdem wurden die Beleuchtungs­anlagen erweitert.

 

Vorhandene Fahrbahnbreiten

Die derzeitige Breite des östlichen Gehweges der Herefortstraße beträgt 1,50 m bis 1,65 m, die Breite der Fahrbahn liegt bei  6,00 m bzw. 5,00 m.

 

Zustand der Verkehrsfläche

Der heutige Asphaltbelag der Herefortstraße ist veraltet und weist Schäden auf. Ein Gutachten über den derzeitigen Zustand des Fahrbahnoberbaues hat ergeben, dass der Oberbau für eine Fahrbahn der Bauklasse und IV/V nicht ausreichend dimensio­niert ist. Die Stärke des vorh. Aufbaues liegt zwischen 20 cm und 35 cm. Die Tragfähigkeit und die Frostbeständigkeit sind zu gering.

Entlang der neu bebauten Anliegergrundstücke steht für die Fußgänger derzeit kein geschützter Verkehrsraum zur Verfügung, denn der Seitenraum ist größtenteils un­befestigt. Die Planung sieht eine Erweiterung des Querschnittes um einen Gehweg für die Westseite vor.

Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen (Pilzleuchten) sind veraltet und haben einen hohen Energieverbrauch (je 3x40 Watt). Der Abstand der Leuchten ist ausreichend, so dass die bestehenden Masten der Beleuchtung überwiegend erhalten werden können. Die Leuchtenköpfe werden jedoch durch energieeffizientere Anlagen aus­getauscht. An vereinzelten Standorten müssen Leuchten ergänzt werden.

 

Bestehende Entwässerung

Die Entwässerung der Straße erfolgt über den vorhandenen Regenwasserkanal. Der Regenwasserkanal wie auch der Schmutzwasserkanal wurden im Jahr 2002 errich­tet. Der Schmutzwasserkanal wurde im Jahr 2010 nochmals erweitert zur Abwas­serentsorgung der westlichen Grundstücke.

Die Entwässerungsrinne und die Straßenabläufe an der Ostseite können überwie­gend bestehen bleiben. Im Bereich vom Rodenweg bis zur Bergstraße müssen wei­tere Straßenabläufe ergänzt werden.

Aufgrund der geänderten Höhenlage der westlichen Grundstücke (s. Abschn. 2) ist das vorhandene Quergefälle der Fahrbahn zu ändern. Um die Grundstücke ver­kehrstechnisch erschließen zu können, ist es erforderlich, die Fahrbahn aufzuschultern. Daraus resultierend sind die gesamten Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen und Abläufe zu erneuern.

 

4.           Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale

 

Es ist ein Ausbau als Tempo-30-Zone mit einer Breite von etwa 10,40 m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen.

 

4.1       Fahrbahn/Stellplätze:

 

Die Herefortstraße wird im Separationsprinzip hergestellt. Die Breite der Fahrbahn, die in Asphaltbauweise erstellt wird, beträgt  5,25 m bis 7,25 m.

Die Fahrbahnbegrenzung auf östlicher Straßenseite bleibt als Hochbordeinfassung mit einer 16 cm breiten Entwässerungsrinne bestehen. Auf westlicher Straßenseite wird die Asphaltfläche der Fahrbahn und Stellflächen mit Rundbordsteinen r=9cm eingefasst. Die Borde an den Grundstückszufahrten werden auf 2 cm abgesenkt. Die Rinne ist in einer Breite von 30 cm vorgesehen.

Zur Abgrenzung der asphaltierten Parkstände – in 2,00 m Breite -  und zur Verschwenkung der Fahrbahn werden Grünbeete eingeplant. Die einzelnen Parkstände werden durch Markierungen auf der Asphaltfläche gekennzeichnet und verringern die Fahrbahnbreite somit auf 5,25 m, was zur Geschwindigkeitsdämpfung beiträgt.

 

4.2              Gehwege:

 

Der vorhandene östliche Gehweg (1,50 m bis 1,65m) und die Hochbordeinfassung bleiben erhalten. Der neugeplante Gehweg wird in grauen Betonsteinplatten d=8cm erstellt. Die Zufahrten erhalten einen Belag aus grauem Rechteckpflaster d=8cm. Die Breite des neuen Gehweges variiert zwischen 1,55 m und 1,75 m.

 

4.3    Verkehrsgrün:

 

Auf der gesamten Länge der auszubauenden Herefortstraße ist der Einbau von wechselseitigen Grünbeeten mit bzw. ohne Straßenbaumbepflanzung in einer Breite von zwei Metern geplant. Die Beete verringern die Fahrbahnbreite auf 5,25 m und tragen dadurch zur Geschwindigkeitsreduzierung bei. Weiterhin dienen sie der Gliederung der PKW-Stellflächen.

    

5.           Entwässerung

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen der Herefortstraße erfolgt über eine 30 cm breite Entwässerungsrinne auf westlicher Seite und über eine vorhandene 16 cm breite Rinne auf östlicher Seite. Beide Entwässerungsrinnen werden mittels Abläufen an die vorhandene Regenwasserkanalisation angeschlossen.

 

6.           Beleuchtung

 

Im geplanten Bauabschnitt der Herefortstraße befinden sich zurzeit Pilzleuchten mit einer Lichtpunkthöhe von etwa 5,50 m (3 x 40 Watt). Die Abstände der vorhandenen Leuchten liegen zwischen 30 m und 35 m.

Aufgrund der ausreichenden Abstände und dem Zustand der Leuchten können die Masten erhalten werden. Die Leuchtköpfe werden durch energieeffizientere Anlagen ausgetauscht. Vereinzelt werden zusätzliche Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m ergänzt.

 

7.           Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

8.           Abrechnung der Baukosten

 

Für den bestehenden Gehweg und für die vorhandene Fahrbahn wurden im Bereich vom Porßenweg bis zur Bergstraße bereits Erschließungsbeiträge von den Altanliegern erhoben.

Die Neuanlage des Gehweges auf westlicher Seite wird durch die Neuanlieger im Zuge des Kaufvertrages der Baugrundstücke finanziert. Bei den restlichen Straßenbauarbeiten handelt es sich nicht um eine beitragsfähige Maßnahme, da hier lediglich Instandsetzungs- und Anpassungsarbeiten durchgeführt werden.

 

9.           Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau des geplanten Abschnittes erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Frühjahr 2012.

 

10.       Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushalts- und Investitionsplan für das Jahr 2011 und 2012 vorgesehen.  


Anlagen:

 

1. Lagepläne Blatt 1-3