Betreff
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
Vorlage
146/11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.           Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Bedarfsplanung für Kinder im Alter bis zum Beginn der Schulpflicht zur Kenntnis.

 

2.           Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass die Absichten der derzeitigen Landesregierung in NRW zur veränderten Stichtagsregelung in Bezug auf den Beginn der Schulpflicht erhebliche Auswirkungen auf die Bedarfsplanung im Bereich der Kindertagesbetreuung haben. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung das Gesetzgebungsverfahren zur Veränderung des Schulgesetzes zeitnah zu beobachten.

 

3.           Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem Gesetzgebungsverfahren zu den geplanten Veränderungen in Bezug auf den Beginn der Schulpflicht und der zu führenden Gespräche zur Ermittlung der kommunalen Belastungen aus dem U 3 Ausbau ist eine erneute Beratung und Beschlussfassung für den Jugendhilfeausschuss vorzubereiten.


Begründung:

 

Auf den als Anlage beigefügten Planungsbericht wird verwiesen. Aus dem Bericht geht deutlich hervor, dass

 

  • die noch nicht abgeschlossene Diskussion auf Landesebene in NRW zur Veränderung des Stichtages für den Beginn der Schulpflicht erhebliche Auswirkungen auf die Kindergartenbedarfsplanung hat,

 

  • es nach wie vor eine ungelöste Frage ist, wie im Bereich der U-3 Betreuung mit den bisherigen Planungsvorgaben in Bezug auf eine 35 %ige Versorgung aller U3-Kinder und den zum 01. 08. 2013 beschlossenen Rechtsanspruch für alle Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren umgegangen werden soll,

 

  • die bislang diskutierte Einführung eines Betreuungsgeldes durch den Bund bislang überhaupt noch nicht abschließend diskutiert ist und somit auch nicht in die Bedarfsplanung für den U-3 Ausbau eingeflossen ist.

 

Die oben angesprochenen offenen Punkte wurden im Rahmen der Erstellung der Vorlage mit dem Landesjugendamt diskutiert, um von dort aus Anregungen oder Lösungsvorschlage zu erhalten. Von dort kann die Auskunft, dass sich offensichtlich alle Jugendämter in NRW mit den oben beschriebenen Problemen beschäftigen. Lösungsvorschläge könnten auch vom Landesjugendamt nicht unterbreitet werden.

 

Es erfolgte der Hinweis, dass aktuell Gespräche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land NRW zur Ermittlung eines Belastungsausgleichs zum Kinderfördergesetz in Verbindung mit dem U 3-Ausbau geführt werden. Dort würden sicherlich auch die von Rheine gestellten Fragen diskutiert. Auf das als Anlage 2 beigefügte Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 23. 03. 2011 wird verwiesen.

 

Wie aus dem Schreiben ersichtlich ist, soll auch eine Auswahl von Jugendämtern an dem weiteren Diskussionsprozess beteiligt werden. Bei der Auswahl der Jugendämter erhielt auch Rheine den Zuschlag. Vor diesem Hintergrund verspricht sich die Verwaltung frühzeitige Informationen, die zur Klärung der offenen Fragen beitragen.

 

Auf Grund des eingeleiteten Diskussionsprozesses auf Landesebene hat die Verwaltung ausdrücklich auf Vorschläge zum weiteren Ausbau von Plätzen zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet. Hierzu sollten die Gesprächsergebnisse zwischen dem Land NRW und den kommunalen Spitzenverbänden unter Beteiligung der ausgewählten Kommunen abgewartet werden.


Anlagen:

 

  1. Planungsbericht

 

  1. Schreiben der kommunalen Spitzenverbände