Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ausbau der
institutionellen Kindertagesbetreuung zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, die zu den Einzelprojekten notwendigen Schritte zeitnah unter
Berücksichtigung der im Jahre 2013 auslaufenden Förderrichtlinie zu forcieren.
Begründung:
I. Allgemeines:
Mit der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen
und Kindertagespflege zum Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren vom
09. Mai 2008 werden die Fördermodalitäten für die Verbesserung des
Raumprogramms in Kindertageseinrichtungen zur Betreuung von U3-Kindern
festgelegt. Die Förderrichtlinie ist zeitlich befristet bis zum 31. 12. 2013.
Die notwendigen Abrechnungen für Einzelmaßnahmen sind bis zum 30. Juni 2014
möglich.
Im Rahmen von
Sachstandsberichten wurde der Jugendhilfeausschuss regelmäßig über den Ausbauzustand
in den 3 Planungsbezirken unterrichtet.
II. Einzelfallbetrachtung:
Die nachstehenden
Ausführungen verdeutlichen die Sachstände in Bezug auf die 34
Kindertageseinrichtungen in Rheine sortiert nach den 3 Planungsbezirken.
Ebenfalls aufgeführt sind die Problempunkte, die bislang noch keiner
endgültigen Klärung zugeführt werden konnten.
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Planungsbezirk Rheine links der Ems
St.
Gertrud-Kindergarten Für die bestehende 2-gruppige Einrichtung gibt es den Prüfungsauftrag
aus dem Jugendhilfeausschuss vom 03. 12. 2009 und 24. 06. 2010, den Anbau
einer zusätzlichen Gruppe unter Berücksichtigung der erforderlichen Investitionen
zu überprüfen. In die Prüfung sollte auch die U3-Fähigkeit im Bestand
einbezogen werden. Die ersten vom Träger in Auftrag gegebenen Planungen gingen davon aus,
dass der Anbau einer zusätzlichen Gruppe und die erforderlichen Maßnahmen im
Bestand Kosten in Höhe von rd. 800.000,00 € verursachen. Diese Summe
veranlasste das Bistum Münster, in die Überlegungen auch die Realisierung
eines Ersatzbaues einzubeziehen. Bei einem Ersatzbau geht das Bistum davon
aus, dass dieser für rd. 900.000,00 € für eine 3-gruppige Einrichtung zu
realisieren ist. Da es sich bei dem Gebäude um eine städtische Immobilie handelt, war
für die mögliche Realisierung eines Ersatzbaues die Beteiligung des
Grundstückseigentümers erforderlich. Bei dieser Beteiligung ergab sich, dass
ein angedachter Abriss des besehenden Gebäudes vor dem Hintergrund, das es
sich bei dem Gebäude um historische Bausubtanz handelt, nicht mitgetragen
wird. Ob tatsächlich ein Ersatzbau auch seitens des Landes mit finanziert
wird, sollte in einem Ortstermin am 22. 02. 2011 geklärt werden. Als Ergebnis
aus diesem Termin ist festzustellen, dass für die Frage der Finanzierung
eines Ersatzbaues durch das Land erst weitere Berechnungen angestellt werden
müssen. Der Träger hat entsprechende Planungsaufträge in Auftrag gegeben. Die
Ergebnisse liegen noch nicht vor. Schließlich bleibt festzustellen, dass es nach wie vor fraglich ist,
ob das Land NRW überhaupt finanzielle Mittel für einen Ersatzbau zur Verfügung
stellt. Fazit: Es besteht nach
wie vor der Bedarf für die Plätze in den vorhandenen 2 Gruppen und ein
zusätzlicher Bedarf für eine weitere Gruppe der Gruppenform II. Eine
Terminierung für die Realisierung der Maßnahme ist unter Hinweis auf die oben
beschriebenen Fragestellungen noch nicht möglich. |
St.
Josef-Kindergarten Der Bewilligungsbescheid für 12 U3-Plätze wurde am 17. 02. 2011 erteilt.
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Caritas-Kindertagesstätte
Ellinghorst Der angebaute 4. Gruppentrakt wurde zum 01. 03. 2011 in Betrieb
genommen. |
St.
Dionysius-Kindergarten Der U3-Förderantrag für 12 U3-Plätze liegt beim Land. Unter Berücksichtigung
der geringen Außenspielfläche ist es erforderlich, das vorhandene Dach zu
öffnen. Die zusätzlichen Räumlichkeiten müssen im I. OG geschaffen werden.
Für die seitens des Trägers geplante gleichzeitige Durchführung der Sanierung
des Restdaches ist die Finanzierung nicht gesichert. Fazit: Die U3-Maßnahnme
kann anlaufen, wenn die Finanzierung der restlichen Dachflächen gesichert
ist. Hier fehlen sowohl Landes- als auch kommunale Mittel. Für die kommunalen
Mittel ist es denkbar, dass der Träger diese zunächst vorfinanziert, wenn die
Stadt gleichzeitig zusichert, den Betrag im Rahmen der Haushaltsplanung für
2012 zur Verfügung zu stellen. |
St.
Franziskus-Kindergarten Die Umbaumaßnahmen für 12 U3-Plätze sind abgeschlossen. |
Janusz-Korczak-Kindergarten Für die bestehende 2-gruppige Einrichtung gibt es den Prüfungsauftrag
aus dem Jugendhilfeausschuss vom 03. 12. 2009 und 24. 06. 2010, den Anbau von
1 bzw.2 zusätzlichen Gruppen unter
Berücksichtigung der erforderlichen Investitionen zu überprüfen. In die Prüfung
sollte auch die U3-Fähigkeit im Bestand einbezogen werden. Alternativ zur Schaffung der 4. Gruppe an dieser Einrichtung sollte
auch die Schaffung einer neuen Einrichtung im Wohnpark Dutum geprüft werden. Die Absichten um eine Erweiterung um 1 oder 2 Gruppen sind im Gebäudebestand
nicht umsetzbar. Der Fachbereich 5 ist aktuell damit beschäftigt
Realisierungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung folgender Aspekte zu
untersuchen:
Erst nachdem diese Aussagen verbindlich getroffen worden sind, kann
eine belastbare Vergleichsberechnung zur Erstellung einer neuen 3-gruppigen
Anlage im Wohnpark Dutum erstellt werden. Selbst für den Fall, dass Erweiterungsmöglichkeiten am Standort nicht
möglich sind, muss die Einrichtung im Bestand U3-fähig gemacht werden. |
St.
Raphael-Kindergarten Der Anbau der 4. Gruppe ist abgeschlossen. Die Einrichtung verfügt
über 16 U3-Plätze. Um zusätzliche Bedarfe abzudecken hat der JHA am 24. 06 2010 beschlossen,
die Realisierungsmöglichkeiten zum Anbau einer 5. Gruppe zu überprüfen. Die
Trägerunterlagen liegen der Verwaltung vor. Besonders erwähnenswert ist bereits an dieser Stelle, dass die
Erweiterung an diesem Standort nur durch eine weitere Inanspruchnahme der
benachbarten städt. Fläche, auf der ein Übergangswohnheim steht, möglich ist.
Einen alternativen Standort für das Übergangswohnheim gibt es jedoch aktuell
nicht und eine vollständige Aufgabe der Immobilie wird aus fachlicher Sicht
nicht befürwortet. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Übergangswohnheim
mit der angedockten Außensprechstunde stadtteilübergreifend tätig ist. Alternativ zur Schaffung der 5. Gruppe an dieser Einrichtung sollte
auch die Schaffung einer neuen Einrichtung im Wohnpark Dutum geprüft werden. |
Hofzwerge Dutum Die eingruppige Einrichtung wurde von Anfang an als eine Gruppe der
Gruppenform I gebaut. Es stehen 6 U3-Plätze zur Verfügung. |
St.
Elisabeth-Kindergarten Die dreigruppige Einrichtung verfügt über 12 U3-Plätze. Die
Baumaßnahme ist abgeschlossen. Um zusätzliche Bedarfe abzudecken hat der JHA am 24. 06 2010 beschlossen,
die Realisierungsmöglichkeiten zum Anbau einer 4. Gruppe zu überprüfen. Die
Trägerunterlagen liegen der Verwaltung vor. Alternativ zur Schaffung der 4. Gruppe an dieser Einrichtung sollte
auch die Schaffung einer neuen Einrichtung im Wohnpark Dutum geprüft werden. |
Jakobi-Kindergarten Die bestehende viergruppige Einrichtung soll um eine Gruppe der
Gruppenform II ergänzt werden. Unter Berücksichtigung der 7 Plätze aus der
damaligen kleinen altersgemischten Gruppe verfügt die Einrichtung über 32
U3-Plätze. Die geplante Gesamtmaßnahme soll in 2 Abschnitten durchgeführt werden.
Der Bewilligungsbescheid für den ersten Abschnitt (Anbau der zusätzlichen
Gruppe) soll aus den zugeteilten Mitteln aus dem Nachtragshaushalt 2010
bedient werden. Der Bescheid wird täglich erwartet. |
Michael-Kindergarten Die dreigruppige Einrichtung verfügt über 12 U3-Plätze. Die Baumaßnahme
ist abgeschlossen. |
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Planungsbezirk Rheine rechts der Ems
St.
Antonius-Kindergarten Die Maßnahme für die Schaffung von 12 U3-Plätzen steht kurz vor dem
Abschluss. |
AWO-Kindergarten Die dreigruppige Einrichtung verfügt über 12 U3-Plätze. Die
Baumaßnahme ist abgeschlossen. |
St.
Ludgerus-Kindergarten Der Antrag für die Schaffung von 12 U3-Plätzen liegt hier vor. Die
baufachliche Prüfung ist eingeleitet. Mit dem zum 01. 08. 2011 zu schaffenden Provisorium für 1. Gruppe
werden zunächst die bestehenden Rechtsansprüche erfüllt. |
St.
Bonifatius-Kindergarten Der Antrag für die Schaffung von 12 U3-Plätzen liegt hier vor. Die
baufachliche Prüfung ist eingeleitet. |
Lamberti-Kindergarten Die Schaffung von 12 U3-Plätzen ist abgeschlossen. |
Ekg-Sandmanns-Hof Die Maßnahme für die Schaffung von 6 U3-Plätzen wurde aus den Mittel
des Nachtragshaushalts 2010 des Landes bedient. |
Kinderland-Kindergarten Neben den immer schon vorhandenen 7 U3-Plätzen aus der damaligen
kleinen altersgemischten Gruppe wurden zwischenzeitlich 9 weitere U3-Plätze
geschaffen. Die Maßnahmen sind abgeschlossen. |
HPZ Für die vorhandene 1/2 Gruppe der Gruppenform I wurden Mittel für 2
U3-Plätze bewilligt. Die Maßnahme ist abgeschlossen. |
St.
Marien-Kindergarten In der 4-gruppigen Einrichtung wurden 12 U3-Plätze geschaffen. Die
Maßnahme ist abgeschlossen. |
Haus der Kinder
St. Martin Die 3-gruppige Einrichtung verfügte schon zu GTE-Zeiten über eine
kleine altersgemischte Gruppe. Zusätzliche Maßnahmen sind hier nicht geplant.
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Mobile-Kindergarten Der U3-Förderantrag für die Schaffung von 12 U3-Plätzen liegt bewilligungsreif
beim Land. |
Johannes-Kindergarten Die 4-gruppige Einrichtung verfügt über 12 U3-Plätze. Die Maßnahme ist
abgeschlossen. |
St.
Joseph-Kindergarten, Rodde Die 2-gruppige Einrichtung verfügt über 12 U3-Plätze. Die Maßnahme ist
abgeschlossen. |
Herz-Jesu-Kindergarten Der Förderantrag für 6 U3-Plätze ist im März 2011 eingegangen und ist
noch aufzubereiten. |
St.
Theresia-Kindergarten Der Förderantrag für 12 U3-Plätze ist im März 2011 eingegangen und ist
noch aufzubereiten. |
St.
Konrad-Kindergarten Der Förderantrag für 12 U3-Plätze ist im März 2011 eingegangen und ist
noch aufzubereiten. |
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Planungsbezirk Südraum
Waldorf-Kindergarten Die Einrichtung erhält 6 U3-Plätze. Der Bewilligungsbescheid liegt vor
und wurde aus dem Nachtragshaushalt des Landes für 2010 bedient. Die Maßnahme
ist angelaufen. |
St.
Mariä-Heimsuchung KiGa Der U3-Förderantrg liegt vor. Die Maßnahme kann jedoch auf Grund der
zu erfüllenden Rechtsanspruchsfälle erst im Kindergartenjahr 2012/2013
durchgeführt werden. Es sollen 12 U3-Plätze geschaffen werden. |
DRK-KiGa Bunte
Welt In dieser Einrichtung wird eine Regelgruppe in eine Gruppe der
Gruppenform II umgewandelt. Die Maßnahme ist abgeschlossen. |
Lummerland-Kindergarten Der U3-Förderantrag liegt beim Land. Er ist nach Auffassung der
Verwaltung bewilligungsreif. Neben den vorhandenen 7 Plätzen aus der
damaligen kleinen altersgemischten Gruppe sollen 9 weitere U3-Plätze
geschaffen werden. |
St. Marien-KiGa,
Mesum Die 4-gruppige Einrichtung verfügt über 12 U3-Plätze Die Maßnahme
steht kurz vor dem Abschluss. |
St. Josef-KiGa
Mesum Die 4-gruppige Einrichtung verfügt über 12 U3-Plätze Die Maßnahme ist
abgeschlossen. |
St.
Ludgerus-KiGa, Elte Der Förderantrag für die Schaffung von 12 U-Plätzen liegt vor. Die Abstimmung
über das notwendige Raumprogramm muss noch erfolgen. Evtl. führen
Veränderungen bezüglich des notwendigen Raumprogramms bezogen auf das zu
realisierende Raumprogramm zur Umplanung. Der Träger favorisiert eine gleichzeitige umfassende Sanierung der Einrichtung.
Die Notwendigkeit der Sanierung muss im Rahmen einer baufachlichen Prüfung
geklärt werden. Fazit: Die geplanten
Maßnahmen ist noch nicht entscheidungsreif. |
III. Zusammenfassung
und Ausblick
Aus der beigefügten
Anlage 1 sind die Plätze in Kindertageseinrichtungen zum 01. 08. 2013 aus der
Sicht der bereits gestellten und noch zu stellenden Förderanträge ersichtlich.
Unter Berücksichtigung
der bisherigen Kindergartenbedarfsplanung kann man für die Planungsbereiche Rheine rechts der Ems und den Südraum feststellen, dass hier die
vorhandenen Angebote und die rechnerisch ermittelten Bedarfe annähernd
deckungsgleich sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die zusätzlichen
Provisorien am Ludgerus-Kindergarten und am Mobile-Kindergarten bis 2017
zeitlich befristet sind.
Problematisch ist es nach wie vor im
Planungsbereich links der Ems. Die bereits seit langem geforderten Vergleichsberechnungen können
seitens der Fachverwaltung nicht erstellt werden, weil die erforderlichen
Grundaussagen für den Janusz-Korczak-Kindergarten noch nicht getroffen sind.
Andererseits
verläuft die Diskussion um den St. Gertrud-Kinderten auch wohl unter
Berücksichtigung der verschiedenen Beteiligten (Träger, Bistum, Gebäudeeigentümer,
Landesjugendamt einschl. der dortigen Hochbauverwaltung, Denkmalschutz,
örtliches Jugendamt) sehr schleppend. Dies ist jedoch auch wohl dem Umstand geschuldet,
dass die erforderlichen Schritte erhebliche finanzielle Auswirkungen für die an
der Finanzierung Beteiligten nach sich ziehen. Bei all dieser Diskussion ist zu
berücksichtigen, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
diejenige Stelle ist, die den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu
erfüllen hat. Dies bedeutet, dass es hier nach wie vor eine partnerschaftliche
Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten geben muss.
Weitere Verzögerungen
werden eintreten, weil wie beispielsweise beim St. Dionysius-Kindergarten im
Bereich der Dachsanierung ungeklärte Finanzierungslücken bestehen. Weitere
Finanzierungslücken werden dort entstehen, wo die landeseinheitlichen
Festbeträge insbesondere bei älteren Immobilien nicht ausreichen, um die notwendigen
Maßnahmen zur Verbesserung des Raumprogrammes zu finanzieren.