Betreff
Ausbau der institutionellen Kindertagesbetreuung
Vorlage
147/11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ausbau der institutionellen Kindertagesbetreuung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die zu den Einzelprojekten notwendigen Schritte zeitnah unter Berücksichtigung der im Jahre 2013 auslaufenden Förderrichtlinie zu forcieren.

 


Begründung:

 

I.       Allgemeines:

 

Mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren vom 09. Mai 2008 werden die Fördermodalitäten für die Verbesserung des Raumprogramms in Kindertageseinrichtungen zur Betreuung von U3-Kindern festgelegt. Die Förderrichtlinie ist zeitlich befristet bis zum 31. 12. 2013. Die notwendigen Abrechnungen für Einzelmaßnahmen sind bis zum 30. Juni 2014 möglich.

 

Im Rahmen von Sachstandsberichten wurde der Jugendhilfeausschuss regelmäßig über den Ausbauzustand in den 3 Planungsbezirken unterrichtet.

 

 

II.     Einzelfallbetrachtung:

 

Die nachstehenden Ausführungen verdeutlichen die Sachstände in Bezug auf die 34 Kindertageseinrichtungen in Rheine sortiert nach den 3 Planungsbezirken. Ebenfalls aufgeführt sind die Problempunkte, die bislang noch keiner endgültigen Klärung zugeführt werden konnten.

 

 

·                     Planungsbezirk Rheine links der Ems

 

 

 

St. Gertrud-Kindergarten

 

Für die bestehende 2-gruppige Einrichtung gibt es den Prüfungsauftrag aus dem Jugendhilfeausschuss vom 03. 12. 2009 und 24. 06. 2010, den Anbau einer zusätzlichen Gruppe unter Berücksichtigung der erforderlichen Investitionen zu überprüfen. In die Prüfung sollte auch die U3-Fähigkeit im Bestand einbezogen werden.

 

Die ersten vom Träger in Auftrag gegebenen Planungen gingen davon aus, dass der Anbau einer zusätzlichen Gruppe und die erforderlichen Maßnahmen im Bestand Kosten in Höhe von rd. 800.000,00 € verursachen. Diese Summe veranlasste das Bistum Münster, in die Überlegungen auch die Realisierung eines Ersatzbaues einzubeziehen. Bei einem Ersatzbau geht das Bistum davon aus, dass dieser für rd. 900.000,00 € für eine 3-gruppige Einrichtung zu realisieren ist.

 

Da es sich bei dem Gebäude um eine städtische Immobilie handelt, war für die mögliche Realisierung eines Ersatzbaues die Beteiligung des Grundstückseigentümers erforderlich. Bei dieser Beteiligung ergab sich, dass ein angedachter Abriss des besehenden Gebäudes vor dem Hintergrund, das es sich bei dem Gebäude um historische Bausubtanz handelt, nicht mitgetragen wird.

 

Ob tatsächlich ein Ersatzbau auch seitens des Landes mit finanziert wird, sollte in einem Ortstermin am 22. 02. 2011 geklärt werden. Als Ergebnis aus diesem Termin ist festzustellen, dass für die Frage der Finanzierung eines Ersatzbaues durch das Land erst weitere Berechnungen angestellt werden müssen. Der Träger hat entsprechende Planungsaufträge in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Schließlich bleibt festzustellen, dass es nach wie vor fraglich ist, ob das Land NRW überhaupt finanzielle Mittel für einen Ersatzbau zur Verfügung stellt.

 

Fazit: Es besteht nach wie vor der Bedarf für die Plätze in den vorhandenen 2 Gruppen und ein zusätzlicher Bedarf für eine weitere Gruppe der Gruppenform II. Eine Terminierung für die Realisierung der Maßnahme ist unter Hinweis auf die oben beschriebenen Fragestellungen noch nicht möglich.

 

 

St. Josef-Kindergarten

 

Der Bewilligungsbescheid für 12 U3-Plätze wurde am 17. 02. 2011 erteilt.

 

 

Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst

 

Der angebaute 4. Gruppentrakt wurde zum 01. 03. 2011 in Betrieb genommen.

 

 

St. Dionysius-Kindergarten

 

Der U3-Förderantrag für 12 U3-Plätze liegt beim Land. Unter Berücksichtigung der geringen Außenspielfläche ist es erforderlich, das vorhandene Dach zu öffnen. Die zusätzlichen Räumlichkeiten müssen im I. OG geschaffen werden. Für die seitens des Trägers geplante gleichzeitige Durchführung der Sanierung des Restdaches ist die Finanzierung nicht gesichert.

 

Fazit: Die U3-Maßnahnme kann anlaufen, wenn die Finanzierung der restlichen Dachflächen gesichert ist. Hier fehlen sowohl Landes- als auch kommunale Mittel. Für die kommunalen Mittel ist es denkbar, dass der Träger diese zunächst vorfinanziert, wenn die Stadt gleichzeitig zusichert, den Betrag im Rahmen der Haushaltsplanung für 2012 zur Verfügung zu stellen.

 

 

St. Franziskus-Kindergarten

 

Die Umbaumaßnahmen für 12 U3-Plätze sind abgeschlossen.


 

Janusz-Korczak-Kindergarten

 

Für die bestehende 2-gruppige Einrichtung gibt es den Prüfungsauftrag aus dem Jugendhilfeausschuss vom 03. 12. 2009 und 24. 06. 2010, den Anbau von 1 bzw.2  zusätzlichen Gruppen unter Berücksichtigung der erforderlichen Investitionen zu überprüfen. In die Prüfung sollte auch die U3-Fähigkeit im Bestand einbezogen werden.

 

Alternativ zur Schaffung der 4. Gruppe an dieser Einrichtung sollte auch die Schaffung einer neuen Einrichtung im Wohnpark Dutum geprüft werden.

 

Die Absichten um eine Erweiterung um 1 oder 2 Gruppen sind im Gebäudebestand nicht umsetzbar. Der Fachbereich 5 ist aktuell damit beschäftigt Realisierungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung folgender Aspekte zu untersuchen:

 

  • Lässt das Bau- und Planungsrecht überhaupt eine Erweiterung im Außenbereich zu?

 

  • Muss für den Fall einer baulichen Erweiterung das gesamte Gebäude sowohl energetisch als auch brandschutztechnisch saniert werden?

 

  • Welche Kosten verursacht dann ein Anbau von 1 oder 2 Gruppen an dem bestehenden Gebäude?

 

Erst nachdem diese Aussagen verbindlich getroffen worden sind, kann eine belastbare Vergleichsberechnung zur Erstellung einer neuen 3-gruppigen Anlage im Wohnpark Dutum erstellt werden.

 

Selbst für den Fall, dass Erweiterungsmöglichkeiten am Standort nicht möglich sind, muss die Einrichtung im Bestand U3-fähig gemacht werden.

 

 

 

St. Raphael-Kindergarten

 

Der Anbau der 4. Gruppe ist abgeschlossen. Die Einrichtung verfügt über 16 U3-Plätze.

 

Um zusätzliche Bedarfe abzudecken hat der JHA am 24. 06 2010 beschlossen, die Realisierungsmöglichkeiten zum Anbau einer 5. Gruppe zu überprüfen. Die Trägerunterlagen liegen der Verwaltung vor.

 

Besonders erwähnenswert ist bereits an dieser Stelle, dass die Erweiterung an diesem Standort nur durch eine weitere Inanspruchnahme der benachbarten städt. Fläche, auf der ein Übergangswohnheim steht, möglich ist. Einen alternativen Standort für das Übergangswohnheim gibt es jedoch aktuell nicht und eine vollständige Aufgabe der Immobilie wird aus fachlicher Sicht nicht befürwortet. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Übergangswohnheim mit der angedockten Außensprechstunde stadtteilübergreifend tätig ist.

 

Alternativ zur Schaffung der 5. Gruppe an dieser Einrichtung sollte auch die Schaffung einer neuen Einrichtung im Wohnpark Dutum geprüft werden.

 

Hofzwerge Dutum

 

Die eingruppige Einrichtung wurde von Anfang an als eine Gruppe der Gruppenform I gebaut. Es stehen 6 U3-Plätze zur Verfügung.

 

 

St. Elisabeth-Kindergarten

 

Die dreigruppige Einrichtung verfügt über 12 U3-Plätze. Die Baumaßnahme ist abgeschlossen.

 

Um zusätzliche Bedarfe abzudecken hat der JHA am 24. 06 2010 beschlossen, die Realisierungsmöglichkeiten zum Anbau einer 4. Gruppe zu überprüfen. Die Trägerunterlagen liegen der Verwaltung vor.

 

Alternativ zur Schaffung der 4. Gruppe an dieser Einrichtung sollte auch die Schaffung einer neuen Einrichtung im Wohnpark Dutum geprüft werden.

 

 

 

Jakobi-Kindergarten

 

Die bestehende viergruppige Einrichtung soll um eine Gruppe der Gruppenform II ergänzt werden. Unter Berücksichtigung der 7 Plätze aus der damaligen kleinen altersgemischten Gruppe verfügt die Einrichtung über 32 U3-Plätze.

 

Die geplante Gesamtmaßnahme soll in 2 Abschnitten durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid für den ersten Abschnitt (Anbau der zusätzlichen Gruppe) soll aus den zugeteilten Mitteln aus dem Nachtragshaushalt 2010 bedient werden. Der Bescheid wird täglich erwartet.

 

 

Michael-Kindergarten

 

Die dreigruppige Einrichtung verfügt über 12 U3-Plätze. Die Baumaßnahme ist abgeschlossen.

 

 


 

·                     Planungsbezirk Rheine rechts der Ems

 

 

 

St. Antonius-Kindergarten

 

Die Maßnahme für die Schaffung von 12 U3-Plätzen steht kurz vor dem Abschluss.

 

 

AWO-Kindergarten

 

Die dreigruppige Einrichtung verfügt über 12 U3-Plätze. Die Baumaßnahme ist abgeschlossen.

 

 

 

St. Ludgerus-Kindergarten

 

Der Antrag für die Schaffung von 12 U3-Plätzen liegt hier vor. Die baufachliche Prüfung ist eingeleitet.

 

Mit dem zum 01. 08. 2011 zu schaffenden Provisorium für 1. Gruppe werden zunächst die bestehenden Rechtsansprüche erfüllt.

 

 

St. Bonifatius-Kindergarten

 

Der Antrag für die Schaffung von 12 U3-Plätzen liegt hier vor. Die baufachliche Prüfung ist eingeleitet.

 

 

 

Lamberti-Kindergarten

 

Die Schaffung von 12 U3-Plätzen ist abgeschlossen.

 

 

Ekg-Sandmanns-Hof

 

Die Maßnahme für die Schaffung von 6 U3-Plätzen wurde aus den Mittel des Nachtragshaushalts 2010 des Landes bedient.

 


 

 

Kinderland-Kindergarten

 

Neben den immer schon vorhandenen 7 U3-Plätzen aus der damaligen kleinen altersgemischten Gruppe wurden zwischenzeitlich 9 weitere U3-Plätze geschaffen. Die Maßnahmen sind abgeschlossen.

 

 

HPZ

 

Für die vorhandene 1/2 Gruppe der Gruppenform I wurden Mittel für 2 U3-Plätze bewilligt. Die Maßnahme ist abgeschlossen.

 

 

St. Marien-Kindergarten

 

In der 4-gruppigen Einrichtung wurden 12 U3-Plätze geschaffen. Die Maßnahme ist abgeschlossen.

 

 

Haus der Kinder St. Martin

 

Die 3-gruppige Einrichtung verfügte schon zu GTE-Zeiten über eine kleine altersgemischte Gruppe. Zusätzliche Maßnahmen sind hier nicht geplant.

 

 

Mobile-Kindergarten

 

Der U3-Förderantrag für die Schaffung von 12 U3-Plätzen liegt bewilligungsreif beim Land.

 

 

Johannes-Kindergarten

 

Die 4-gruppige Einrichtung verfügt über 12 U3-Plätze. Die Maßnahme ist abgeschlossen.

 

 

St. Joseph-Kindergarten, Rodde

 

Die 2-gruppige Einrichtung verfügt über 12 U3-Plätze. Die Maßnahme ist abgeschlossen.

 


 

 

Herz-Jesu-Kindergarten

 

Der Förderantrag für 6 U3-Plätze ist im März 2011 eingegangen und ist noch aufzubereiten.

 

 

St. Theresia-Kindergarten

 

Der Förderantrag für 12 U3-Plätze ist im März 2011 eingegangen und ist noch aufzubereiten.

 

 

 

St. Konrad-Kindergarten

 

Der Förderantrag für 12 U3-Plätze ist im März 2011 eingegangen und ist noch aufzubereiten.

 

 

 

 

·                     Planungsbezirk Südraum

 

 

 

Waldorf-Kindergarten

 

Die Einrichtung erhält 6 U3-Plätze. Der Bewilligungsbescheid liegt vor und wurde aus dem Nachtragshaushalt des Landes für 2010 bedient. Die Maßnahme ist angelaufen.

 

 

St. Mariä-Heimsuchung KiGa

 

Der U3-Förderantrg liegt vor. Die Maßnahme kann jedoch auf Grund der zu erfüllenden Rechtsanspruchsfälle erst im Kindergartenjahr 2012/2013 durchgeführt werden. Es sollen 12 U3-Plätze geschaffen werden.

 

 

DRK-KiGa Bunte Welt

 

In dieser Einrichtung wird eine Regelgruppe in eine Gruppe der Gruppenform II umgewandelt. Die Maßnahme ist abgeschlossen.

 


 

 

Lummerland-Kindergarten

 

Der U3-Förderantrag liegt beim Land. Er ist nach Auffassung der Verwaltung bewilligungsreif. Neben den vorhandenen 7 Plätzen aus der damaligen kleinen altersgemischten Gruppe sollen 9 weitere U3-Plätze geschaffen werden.

 

 

St. Marien-KiGa, Mesum

 

Die 4-gruppige Einrichtung verfügt über 12 U3-Plätze Die Maßnahme steht kurz vor dem Abschluss.

 

 

St. Josef-KiGa Mesum

 

Die 4-gruppige Einrichtung verfügt über 12 U3-Plätze Die Maßnahme ist abgeschlossen.

 

 

 

St. Ludgerus-KiGa, Elte

 

Der Förderantrag für die Schaffung von 12 U-Plätzen liegt vor. Die Abstimmung über das notwendige Raumprogramm muss noch erfolgen. Evtl. führen Veränderungen bezüglich des notwendigen Raumprogramms bezogen auf das zu realisierende Raumprogramm zur Umplanung.

 

Der Träger favorisiert eine gleichzeitige umfassende Sanierung der Einrichtung. Die Notwendigkeit der Sanierung muss im Rahmen einer baufachlichen Prüfung geklärt werden.

 

Fazit: Die geplanten Maßnahmen ist noch nicht entscheidungsreif.

 

 

 

III.    Zusammenfassung und Ausblick

 

 

Aus der beigefügten Anlage 1 sind die Plätze in Kindertageseinrichtungen zum 01. 08. 2013 aus der Sicht der bereits gestellten und noch zu stellenden Förderanträge ersichtlich.

 

Unter Berücksichtigung der bisherigen Kindergartenbedarfsplanung kann man für die Planungsbereiche Rheine rechts der Ems und den Südraum feststellen, dass hier die vorhandenen Angebote und die rechnerisch ermittelten Bedarfe annähernd deckungsgleich sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die zusätzlichen Provisorien am Ludgerus-Kindergarten und am Mobile-Kindergarten bis 2017 zeitlich befristet sind.

 

Problematisch ist es nach wie vor im Planungsbereich links der Ems. Die bereits seit langem geforderten Vergleichsberechnungen können seitens der Fachverwaltung nicht erstellt werden, weil die erforderlichen Grundaussagen für den Janusz-Korczak-Kindergarten noch nicht getroffen sind.

 

Andererseits verläuft die Diskussion um den St. Gertrud-Kinderten auch wohl unter Berücksichtigung der verschiedenen Beteiligten (Träger, Bistum, Gebäudeeigentümer, Landesjugendamt einschl. der dortigen Hochbauverwaltung, Denkmalschutz, örtliches Jugendamt) sehr schleppend. Dies ist jedoch auch wohl dem Umstand geschuldet, dass die erforderlichen Schritte erhebliche finanzielle Auswirkungen für die an der Finanzierung Beteiligten nach sich ziehen. Bei all dieser Diskussion ist zu berücksichtigen, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe diejenige Stelle ist, die den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu erfüllen hat. Dies bedeutet, dass es hier nach wie vor eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten geben muss.

 

Weitere Verzögerungen werden eintreten, weil wie beispielsweise beim St. Dionysius-Kindergarten im Bereich der Dachsanierung ungeklärte Finanzierungslücken bestehen. Weitere Finanzierungslücken werden dort entstehen, wo die landeseinheitlichen Festbeträge insbesondere bei älteren Immobilien nicht ausreichen, um die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des Raumprogrammes zu finanzieren.