Betreff
Aufhebung der Richtlinie zur anteiligen Übernahme des Essensgeldes in dem Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder
Vorlage
168/11
Art
Nachtragsvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Die Richtlinie zur anteiligen Übernahme des Essensgeldes in dem Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder wird mit Wirkung vom 01. 04. 2011 aufgehoben.


Begründung:

 

Die Richtlinie zur anteiligen Übernahme des Essensgeldes in dem Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder wurde in der Sitzung des JHA vom 25. 06. 2009 beschlossen und trat mit Wirkung vom 01. 08. 2009 in Kraft. Auf die Vorlage Nr. 245/09 wird verwiesen.

 

Im Rahmen der Novellierung des SGB II wurde u.a. das Bildungs- und Teilhabepaket verabschiedet. Der neue § 28 des SGB II umfasst u.a. das Bildungspaket für Kindergartenkinder. Darin enthalten ist die Übernahme der Mehraufwendungen für die in der Verantwortung eines Kindergartens angebotene gemeinschaftliche Mittagsverpflegung. Es verbleibt für die leistungsberechtigte Person ein zu leistender Selbstbehalt von täglich 1,00 € als häusliche Ersparnis.

 

Die im Jahr 2009 verabschiedete Förderrichtlinie sah vor, dass die Kosten des täglichen Mittagessens bis auf einen Eigenanteil von 1,00 € bei den Personen übernommen werden, die auf Grund ihrer Einkommenssituation von der Zahlung des Kindergartenelternbeitrages befreit waren. Es handelte sich um eine städt. Freiwillige Förderung, die in analoger Anwendung zur entsprechenden Landesrichtlinie im Bereich der OGS geschaffen wurde.

 

Somit ist die zu fördernden Zielgruppe aus der damaligen Förderrichtlinie und den heute Berechtigten nach dem Bildungs- und Teilhabepaket nahezu identisch. Sie wurde durch das Bildungs- und Teilhabepaket erweitert z.B. um die Wohngeldempfänger.

 

Vor diesem Hintergrund und zur Vermeidung einer Doppelförderung ist es notwendig, die städt. Förderrichtlinie aufzuheben. In diesem Zusammenhang wird auf die bereits mündlich vorgetragene Information in der JHA-Sitzung vom 10. 03. 2011 zur Aufhebung der Förderrichtlinie mit Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepaketes verwiesen.

 

Unter Berücksichtigung des bisherigen Mittelabflusses wird damit gerechnet, dass von den veranschlagten 60.000,00 € bei der Aufhebung der Förderichtlinie für das Jahr 2011 lediglich noch 20.000,00 € benötigt werden.

 

 

Die Erstellung einer Nachtragsvorlage ist erforderlich, weil die Gesetzesänderung erst in der 13. KW nach Erstellung der Einladung für den JHA veröffentlicht wurde. Anzumerken ist, dass die Träger und die Kindertageseinrichtungen bereits vorab darüber informiert wurden, dass die freiwillige städt. Förderung mit Ablauf des 31. 03. 2011 eingestellt wird. Somit war sichergestellt, dass der betroffene Personenkreis durch die Kindertageseinrichtungen rechtzeitig auf die Notwendigkeit der Beantragung der entsprechenden Gutscheine ab dem 01. 04. 2011 hingewiesen werden konnte.

 

Zusätzlich soll durch den Aufhebungsbeschluss sichergestellt werden, dass Rechtsunsicherheiten erst gar nicht entstehen bzw. aufgehoben werden.