Betreff
Ausbau der Straße Karweg im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 289, Kennwort: "Wadelheim-Ost/Sassestraße - Teil B2" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
320/06
Aktenzeichen
FB 5.3/66 LK
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuß nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5.3.


Begründung:

 

1.       Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Die Straße Karweg befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 289, Kennwort: „Wadelheim-Ost/Sassestraße – Teil B2“.

 

Die Straße Karweg ist als Sammelstraße anzusehen und im Bebauungsplan als T-30-Zone ausgewiesen. Die Straßenparzelle ist in einer Breite von 10,85 m bzw. 11,00 m ausgewiesen.

 

Die anliegenden Parzellen sowie die Grundstücke an zwei abzweigenden privaten Stichwegen sind zum Großteil bebaut. Der Karweg soll daher einem endgültigen Straßenausbau zugeführt werden.

 

 

2.    Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Straße Karweg ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Sammelstraße einzustufen.

 

Mit dem Ausbau des Karweges erfolgt der Lückenschluß in dem Ringstraßensystem (bestehend aus der Rabinstraße, der Schweitzerstraße und dem Karweg), das sich zentral im Bebauungsplan Nr. 289 befindet und von welchem die Anliegerstraßen abzweigen.

 

Der Ausbau ist im Trennungsprinzip vorgesehen. Die Gehwege, Parkbuchten und die mit Bäumen bepflanzten Grünbeete werden durch Rundbordsteine mit vorgelagerter Rinne höhenmäßig von der Fahrbahn abgesetzt.

 

 

  1. Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

Karweg:

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip mit 4,85 m bzw. 5,00 m breiter Fahrbahn und beidseitigen Gehwegen von 2,00 m Breite vorgesehen. Parkflächen und Grünbeete von 2,00 m Breite werden abwechselnd in Abständen von ca. 50 m einseitig zwischen Fahrbahn und Gehweg angeordnet, wodurch Fahrbahnversätze entstehen, die zur Verkehrsberuhigung beitragen.

 

Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt (in
 Fahrbahnversätzen mir rotem Pflaster), die Stellplatzflächen werden mit anthrazitfarbigem Pflaster angelegt und die Gehwege mit Platten befestigt. Die Gestaltung des Karweges entspricht somit den bereits fertig gestellten anschließenden Straßen Schweitzerstraße und Rabinstraße.

 

 

 

  1. Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen, die an die vorhandene Kanalisation angeschlossen werden.

 

 

  1. Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von Seitenaufsatzleuchten QSS 151/2 x 50 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m vorgesehen.

 

 

  1. Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen, insbesondere zu den Baumstandorten, zu geben.

 

 

  1. Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Beim Ausbau der Straße Karweg handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).

 

 

  1. Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt – nach Abschluß des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer 2007.

 

 

  1. Finanzierung:

 

Die Durchführung der Maßnahme ist im derzeit gültigen Investitionsplan für 2007 enthalten.

 

 

 


Anlagen:

 

  1. Lageplanverkleinerung                                   ohne Maßstab