Betreff
Ausbau der Mutter-Theresa-Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 289, Kennwort: "Wadelheim-Ost/Sassestraße - Teil B2" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
321/06
Aktenzeichen
FB 5.3/66 LK
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuß nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5.3.


Begründung:

 

1.       Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Die Mutter-Theresa-Straße befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 289, Kennwort: „Wadelheim-Ost/Sassestraße – Teil B2“.

 

Die Mutter-Theresa-Straße ist als Anliegerstraße anzusehen und im Bebauungsplan als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Straßenparzelle ist in einer Breite von 6,00 m ausgewiesen.

 

Die anliegenden Parzellen sind zum Großteil bebaut. Die Mutter-Theresa-Straße soll daher einem endgültigen Straßenausbau zugeführt werden.

 

 

2.    Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Mutter-Theresa-Straße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.

 

Der Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich erfolgen, um der maßgeblichen Aufenthaltsfunktion der Mutter-Theresa-Straße Rechnung zu tragen.

 

 

  1. Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

Mutter-Theresa-Straße:

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit einer Straßenbreite von 6,00 m vorgesehen. Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch die wechselseitige Anordnung von jeweils 2,00 m breiten Parkständen und Grünbeeten mit Bäumen. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt dabei mindestens 4,00 m. Zusätzlich ist die Geradlinigkeit der Straßenführung durch einen Knick im Straßenverlauf unterbrochen. Am Ende der Mutter-Theresa-Straße ist eine Wendeanlage vorgesehen, die ausreichend groß für das Befahren durch Müllfahrzeuge dimensioniert ist.

 

Die Fahrbahn der Mutter-Theresa-Straße wird mit Betonsteinpflaster befestigt, welches durch einen farblichen Wechsel zwischen roten und grauen Abschnitten eine zusätzliche optisch bremsende Wirkung erzielen soll. Die Stellplatzflächen werden mit anthrazitfarbigem Pflaster gekennzeichnet; Grünbeete erhalten eine Einfassung mit abgerundeten Rundbordsteinen.

 

Die vorhandene Baustraße der Mutter-Theresa-Straße ist zum Teil in Asphaltbauweise hergestellt. Um für die vorgesehene Befestigung mit Betonsteinpflaster eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit zu gewährleisten, muss der Asphalt entfernt werden.

 

          Fuß-/Radweg:

 

Zwischen der Mutter-Theresa-Straße und der Neuenkirchener Straße ist im Bebauungsplan eine Fuß- und Radwegverbindung von 2,50 m Breite vorgesehen. Diese schließt an eine mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belegte Fläche, die zur Erschließung von drei Privatgrundstücken dient, an und endet an der Hinterkante des vorhandenen Gehweges entlang der Neuenkirchener Straße.

 

Der Fuß- und Radweg soll mit rotem Betonsteinpflaster hergestellt werden und sich optisch von der grau gepflasterten Fläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten abheben.

 

 

  1. Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen, die an die vorhandene Kanalisation angeschlossen werden.

 

 

  1. Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2/2 x 11 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m vorgesehen.

 

 

  1. Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen, insbesondere zu den Baumstandorten, zu geben.

 

 

  1. Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Beim Ausbau der Mutter-Theresa-Straße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).

 

 

  1. Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt – nach Abschluß des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer 2007.

 

 

  1. Finanzierung:

 

Die Durchführung der Maßnahme ist im derzeit gültigen Investitionsplan für 2007 enthalten.

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

  1. Lageplanverkleinerung                         ohne Maßstab