Betreff
Antrag des TV Jahn Rheine auf eine städtische Zuwendung für die Sanierung der Geschäftsstelle Germanenallee 4
Vorlage
183/11
Aktenzeichen
II-FB 1/52-del
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Sportausschuss gewährt dem TV Jahn Rheine eine städtische Zuwendung zur Sanierung des Hauses Germanenallee 4 (Geschäftsstelle) in Höhe von insgesamt 169.400 €. Dieser Betrag wird anteilig wie folgt ausgezahlt:

 

2011                                   29.400 €

2012                                   56.000 €

2013                                   56.000 €

2014                                   28.000 €

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Erwerbs des Hausgrundstückes Germanenallee 4 durch den TV Jahn Rheine.

 


Begründung:

Im März 1977 schloss der TV Jahn Rheine mit der Stadt Rheine einen Mietvertrag über das Hausgrundstück Germanenallee 4. Der Vertrag läuft über 35 Jahre, bis zum 30. November 2011.

 

Das Gebäude, ein Mehrfamilienhaus mit 319,56 m² Gesamtwohnfläche, wurde in dem Zustand vermietet, in dem es sich am Tage des Mietbeginns befand. Das Haus war mit Ofenheizungen ausgestattet, Bäder- oder Duschanlagen waren nicht vorhanden.

 

Der vom TV Jahn Rheine zu entrichtende Mietzins betrug umgerechnet (DM/€) p.a. 1.227,12 €, monatlich 102,26 €. Nach § 5 des Mietvertrages oblag dem Verein die gesamte Unterhaltung und Instandsetzung des Mietobjektes.

 

Nach Aussage des damaligen Vorsitzenden und heutigen Präsidenten, Klaus-Dieter Remberg, hat der Verein in das bereits sehr in Mitleidenschaft gezogene Gebäude erheblich investiert. So wurden neben dem Innenausbau die Elektroinstallation, die Heizung, Türen und Fenster erneuert. Der Kostenaufwand hierfür betrug rund 154.000 €. Lediglich die Außenwände und das Dach sind Gebäudeteile, die sich die Stadt als Eigentümerin noch zurechnen lassen könne.

 

Am 17.03.2000 beantragte der Verein erstmalig die Sanierung der Geschäftsstelle mit dem Haus an der Germanenallee 4.

 

Die Sanierung wurde nach Begutachtung durch das städtische Hochbauamt mit der Begründung abgelehnt, dass sich das Gebäude in einem dem Alter entsprechenden Zustand befände. Marode Zustände in Bezug auf Außenwände und Dach konnten nicht festgestellt werden. Zur Substanzerhaltung wäre die Modernisierung der Fassade mit einem Wärmeverbundsystem nicht erforderlich. Aus ökologischer Sicht (Energieeinsparung) wäre sie zwar wünschenswert, jedoch würde die Investition nicht durch die Energieeinsparung aufgefangen.

 

Bereits im vergangenen Jahr wurden erneut Gespräche zwischen dem TV Jahn und der Stadt Rheine bezüglich eines Verkaufs des Haugrundstückes Germanenallee 4 aufgenommen. Nach Erstellung eines Gutachtens durch einen unabhängigen Gutachter wurde der Wert des bebauten Grundstückes mit 108.000 € beziffert. Sowohl der TV Jahn Rheine als auch die Stadt Rheine (Kämmerer und Liegenschaften) erkannten diesen Betrag als verbindliche Kaufsumme für einen noch abzuschließenden Kaufvertrag an.

 

Der Verein macht einen möglichen Kaufvertrag aber abhängig von der Genehmigung der beantragten Zuwendung für die durch ihn durchzuführende und zu finanzierende Sanierung des Hauses Germanenallee 4.

 

Nach einer gemäß DIN 276 aufgestellten Kostenschätzung des Architekten des Vereins betragen die Gesamtsanierungskosten 242.000 €. Der Erwerb des Grundstückes wurde bei dieser Kostenaufstellung nicht berücksichtigt (siehe Sportförderrichtlinien Ziffer 7.2 Erwerb von Gebäuden).

 

Gemäß Anlage drei der Sportförderrichtlinien räumt die Stadt Rheine dem Erhalt der Infrastruktur eigener als auch vereinseigener Sportanlagen oberste Priorität ein.

 

Die Geschäftsstelle stellt im engeren Sinn keine Sportstätte dar. Bei der Größe des TV Jahn und der vorhandenen Infrastruktur ist eine Geschäftsstelle aber zwingend erforderlich und im Gesamtensemble des Sportparks mit einzubeziehen.

 

Insgesamt erfüllt der TV Jahn Rheine die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinien. Aufgrund seines Jugendanteiles mit über 40% kann er nach Anlage drei der Richtlinien mit der Maximalförderung von 70 % der Gesamtsanierungskosten in Höhe von 242.000 €, dieses entspricht der Summe von 169.400 €, gefördert werden.

 

Der Verein will nach Angaben im Antrag die Sanierung in vier Bauabschnitten durchführen. Die Auszahlung der Fördersumme soll daher auf vier aufeinander folgende Jahre, beginnend mit

 

        2011                 29.400 €

2012                                   56.000 €

2013                                   56.000 €

2014                                   28.000 €

 

verteilt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem TV Jahn Rheine die beantragte Zuwendung wie beantragt zu genehmigen.


Anlagen:

1. Anschreiben TV Jahn Rheine

2. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

3. Kostenschätzung gemäß Din 276 der geplanten Sanierung

4. Zeitungsbericht vom 30. Januar 2006