Betreff
Ausbau der Gronauer Straße zwischen Schwedenstraße und Hünenborgstraße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: "Gronauer Straße/Thieberg" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
322/06
Aktenzeichen
FB 5.3/66 LK
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuß nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5.3.


Begründung:

 

1.       Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Die Gronauer Straße befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“.

 

Die Gronauer Straße ist als Anliegerstraße anzusehen und im Bebauungsplan als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Straßenparzelle ist in einer Breite von 8,50 m bzw. 7,00 m ausgewiesen.

 

Die anliegenden Parzellen sind zum Großteil bebaut bzw. die geplante Bebauung befindet sich zurzeit in der Fertigstellung. Die Gronauer Straße soll daher einem endgültigen Straßenausbau zugeführt werden.

 

 

2.    Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Gronauer Straße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.

 

Der Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich erfolgen, um der maßgeblichen Aufenthaltsfunktion der Gronauer Straße Rechnung zu tragen.

 

 

  1. Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

Gronauer Straße:

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit einer Straßenbreite von 8,50 m, bzw. 7,00 m vorgesehen. Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch die wechselseitige Anordnung von jeweils 2,50 m breiten Parkständen und Grünbeeten mit Bäumen, die in Breiten von 2,50 m und 3,50 m angelegt werden. Die Breite der befahrbaren Mischfläche reduziert sich dadurch überwiegend auf 6,00 m; punktuell entstehen Einengungen auf 5,00 m bzw. mindestens 3,50 m.

 

Die Fahrbahn der Gronauer Straße wird mit Betonsteinpflaster befestigt, welches durch einen farblichen Wechsel zwischen roten und grauen Abschnitten eine zusätzliche optisch bremsende Wirkung erzielen soll. Die Stellplatzflächen werden mit anthrazitfarbigem Pflaster gekennzeichnet; Grünbeete erhalten eine Einfassung mit abgerundeten Rundbordsteinen.

 

Die vorhandene Baustraße der Gronauer Straße ist zum Teil in Asphaltbauweise hergestellt. Um für die vorgesehene Befestigung mit Betonsteinpflaster eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit zu gewährleisten, muss der Asphalt entfernt werden.

 

 

  1. Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen, die an die vorhandene Kanalisation angeschlossen werden.

 

 

  1. Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2/2 x 11 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m vorgesehen.

 

 

  1. Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen, insbesondere zu den Baumstandorten, zu geben.

 

 

  1. Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Beim Ausbau der Gronauer Straße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).

 

 

  1. Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt – nach Abschluß des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer 2007.

 

 

  1. Finanzierung:

 

Die Durchführung der Maßnahme ist im derzeit gültigen Investitionsplan für 2007 enthalten.

 

 

 


Anlagen:

 

  1. Lageplanverkleinerung                                   ohne Maßstab