Betreff
Fuß- und Radwegeunterführung Hörstkamp unter der DB-Strecke Rheine - Osnabrück
Vorlage
170/11
Aktenzeichen
FB 5-schr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Fuß- und Radwegeunterführung Hörstkamp unter der DB-Strecke Rheine – Osnabrück in Zusammenarbeit mit der DB Netz AG und dem Eisenbahnbundesamt zu verlängern.


Begründung:

 

Der Ersatz des höhengleichen Bahnüberganges am Hörstkamp durch eine Fuß- und Radwegeunterführung war bereits vor ca. 10 Jahren geplant. Es liegt ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor. Hierzu hat der Rat der Stadt Rheine eine positive Stellungnahme abgegeben (Vorlage Nr. 526/01).

 

Das Projekt war komplett durchgeplant. Die Mittel standen bereits im Haushaltsplan der Stadt Rheine bereit. Auch vom Zuschussgeber (RP Münster) lag eine positive Stellungnahme zur Einplanung vor. Eine Bauvereinbarung lag im Entwurf vor.

 

Durch eine andere Priorisierung der Projekte bei der DB Netz AG wurde im Jahr 2002 dieses Projekt aus finanziellen Gründen vorläufig gestoppt.

 

Nach vorsichtiger Kostenschätzung stellt sich die Finanzierung folgendermaßen dar:

 

      Gesamtkosten =                                                            3.600.000,00 €

 

      1/3 DB Netz AG =                                                          1.200.000,00 €

      1/3 Bund =                                                                    1.200.000,00 €

      1/3 Stadt Rheine =                                                         1.200.000,00 €

 

Die Stadt Rheine erhält für ihren Anteil Zuschüsse in Höhe von 70 % nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, sodass durch den städtischen Haushalt 360.000,00 € zu finanzieren sind.

 

Die bisher verausgabten Kosten sowie evtl. zusätzliche Planungskosten werden bei der Förderung berücksichtigt.                                                                    

 

Der Planfeststellungsbeschluss (das Baurecht) läuft am 5. Juni 2013 ab. Bis zu diesem Zeitpunkt muss mit der Maßnahme begonnen sein, wenn das Baurecht nicht verloren gehen soll. Eine Verlängerung des Baurechtes (Planfeststellungsbeschluss) um 5 Jahre ist jedoch möglich. Nach Aussagen der DB Netz AG sind jedoch hierfür voraussichtlich zusätzliche Gutachten, um die Planung dem heutigen Standort anzupassen, erforderlich. Aufgrund der schwierigen Haushaltssituation der Stadt Rheine erscheint ein Baubeginn bis zum Jahr 2013 nicht als realistisch.


 

Es wird daher vorgeschlagen, in Zusammenarbeit mit der DB Netz AG beim Eisenbahnbundesamt die Verlängerung des Planfeststellungsbeschlusses um 5 Jahre zu beantragen. Diese Verlängerung sollte auf jeden Fall erfolgen, um sich die Chance in der Zukunft zur Realisierung dieses Projektes nicht zu verbauen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass bereits erhebliche Aufwendungen (138.000,00 €) in das Projekt geflossen sind. Hierbei handelt es sich um Planungskosten in Höhe von 77.000,00 € und Grunderwerbskosten in Höhe von 61.000,00 €.

 

Nach Aussagen der DB Netz AG ist zu beachten, dass der Verlängerungsbeschluss vor Ablauf der Frist für den Planfeststellungsbeschluss erwirkt sein muss.

 

Aus den bisherigen Erfahrungen des Eisenbahnbundesamtes mit Verlängerungsbeschlüssen sollte etwa 1 Jahr Bearbeitungszeit kalkuliert werden.