Betreff
Verwendung der Rückstellungen aus den Erträgen der Nutzungsentgelte für städtische Sportstätten des Jahres 2010
Vorlage
193/11
Aktenzeichen
II-FB 1/52-del
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Sportausschuss beschließt, die (Rest)Erträge (Rückstellungen) aus den Nutzungsentgelten für städtische Sporteinrichtungen 2010 in Höhe von 35.585,00 € für Betriebskosten der Sportvereine mit eigenen Sportstätten auszuzahlen. Sie sollen zusätzlich an die Vereine, anteilig nach den bereits gewährten Betriebskostenzuwendungen für das Jahr 2010, ausgezahlt werden.

 


Begründung:

Die städtischen Betriebskostenzuwendungen für das Jahr 2010 wurden und werden (Antragsfrist 30.06.11) gemäß den Sportförderrichtlinien in Höhe von 25% der anerkannten Aufwendungen zz. nach Antragseingang an die Vereine ausgezahlt.

 

Um diese 25 % gewähren zu können, wurden aus den Erträgen der Nutzungsentgelte 2010 in Höhe von insgesamt 83.144 € bereits 47.559 € zusätzliche Betriebskostenzuwendungen an Vereine mit vereinseigener Sportanlage ausgezahlt. Nur mit Hilfe dieser Erträge ist es ohne Aufstockung des Budgets möglich, die Zuwendung in dieser Höhe zu zahlen.

 

Da die Gesamterträge der Nutzungsentgelte 2010 erst nach der letzten Quartalsabrechnung Anfang 2011 feststanden, konnte ein Restertrag in Höhe von 35.585 € ermittelt werden. Über diese Summe wurde eine Rückstellung durch den Fachbereich Finanzen gebildet. Diese Rückstellung soll jetzt gemäß § 13 der Nutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Rheine zusätzlich an Sportvereine zur Auszahlung gelangen.

 

Die Vereine tragen bei der gewährten Betriebskostenzuwendung immer noch 75 % ihrer Aufwendungen für den Betrieb der Sportanlage selber. Als Beispiel betrugen bei einem Verein 2009 die Aufwendungen für Betriebskosten 112.000 €. Auch bei einer 25 prozentigen Zuwendung durch die Stadt hat er noch 84.000 € selber aufzubringen.

 

Dieses kleine Beispiel soll nur aufzeigen, was Sportvereine mit eigenen Sportanlagen finanziell leisten müssen, um einen Sportbetrieb anzubieten und aufrecht erhalten zu können.

 

Ein finanzielles Gleichgewicht zwischen Vereinen mit eigener Sportanlage und ausschließlichen Nutzern von städtischen Sportstätten herzustellen war eine der Zielvorgaben bei der Einführung der Nutzungsentgelte. Nach Auffassung der Verwaltung ist es daher folgerichtig, die verbliebenen Erträge aus den Nutzungsentgelten 2010 zusätzlich an Vereine mit vereinseigenen Anlagen auszuzahlen.

 

Eine Aufteilung wie im vergangenen Jahr, bei der die Reste je zur Hälfte für Betriebskosten und Jugendförderung ausgezahlt wurde, ist in diesem Jahr nicht sinnvoll. Bei der verbliebenen Summe wäre eine Auszahlung für die Jugend an die Vereine zum Teil so gering, dass es den Aufwand nicht wert wäre.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Rückstellung in Höhe von 35.585 € anteilig nach den bereits gewährten Betriebskostenzuwendungen an Sportvereine mit vereinseigener Anlage auszuzahlen.