Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss den kw - Vermerk für die Stelle 5801 „Produktverantwortliche/r Bauverwaltung“ im Fachbereich 5 zum 01.08.2011 aufzuheben und den Stellenplan entsprechend zu ändern.
Begründung:
I. Allgemeine
Ausgangssituation – Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept
Angesichts der sich
dramatisch verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen und der daraus
resultierenden allgemeinen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurde im Jahre
2006 das sog. Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept entwickelt und am
5. 12. 2006 im Haupt- und Finanzausschuss beraten (Vorlage 508/06).
Im
Rahmen dieses Konzeptes wurden alle Stellen der Stadtverwaltung verschiedenen
Prioritäts- und Maßnahmenkategorien zugeordnet. Grundgedanke ist hierbei, dass
beim Freiwerden einer Stelle entschieden wird, ob sie wiederbesetzt werden muss
oder eingespart werden kann.
Die im Rahmen dieses
Konzeptes definierten Kategorien und Maßnahmen sind in der Anlage 1
dargestellt.
Die überwiegende Zahl der
Planstellen bei der Stadt Rheine ist den Maßnahmenkategorien II. und III.
zugeordnet. Daraus folgt, dass bei jeder Stellenvakanz teilweise aufwändige
organisatorische Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Die für derartige
Organisationsuntersuchungen in der Stadtverwaltung zur Verfügung stehenden
personellen Ressourcen sind sehr begrenzt. Die Beauftragung externer
Organisationsberater ist zum einen sehr teuer und zum anderen hinsichtlich der
praktischen Umsetzbarkeit der Ergebnisse erfahrungsgemäß kritisch zu bewerten.
Daher wurde in der Stadtverwaltung ein internes System entwickelt und eine
Arbeitsgruppe „Organisationsuntersuchung“ eingerichtet. Unter der Moderation
des Fachbereiches „Interner Service“ führen die Controller/innen aller 6
Fachbereiche der Stadtverwaltung stellenbezogene organisatorische Überprüfungen
durch. Erste verwaltungsinterne Untersuchungsergebnisse dieser Arbeitsgruppe
liegen bereits vor und werden in die nächsten Stellenplanberatungen einfließen.
In diesem Sinne wurden
Einzelheiten des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes in
mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission dargestellt und intensiv
diskutiert.
II. Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008
– 2015
Zur
konkreten Ausgestaltung des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes
war es notwendig, für einen überschaubaren Planungszeitraum die zu erwartende
personelle Entwicklung bei der Stadtverwaltung zu betrachten. Zu diesem Zweck
wurde im Jahre 2008 eine Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung für den
Zeitraum 2008 – 2015 erstellt. Dabei wurde deutlich, dass es zahlreiche
Einflussfaktoren gibt, die in einer Verwaltung unserer Größenordnung kaum
statistisch planbar sind. Für eine annähernd realistische Planung war es daher
insbesondere erforderlich, die im Planungszeitraum zu erwartende Fluktuation
möglichst realistisch einzuschätzen. Neben den bekannten Altersgrenzen ist
dabei auch ein früheres Ausscheiden aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine im
Rahmen der Altersteilzeit eine feste Planungsgröße.
Unter
Berücksichtigung der erkennbaren Faktoren ist davon auszugehen, dass bis zum
Ende des Planungszeitraumes 80 Personen aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine
ausscheiden werden. Auf dieser Grundlage können nach Einschätzung der
Verwaltung bis 2015 18 Planstellen eingespart werden. 39 Stellen sollen durch
die Einstellung und Übernahme von Auszubildenden und 23 Stellen extern wieder
besetzt werden. Nach dem derzeitigen Planungsstand wird dieses Ziel erreichbar
sein. Einzelheiten zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung sollen im Herbst
2011 in der Strategie- und Finanzkommission sowie im Rahmen des 3.
Umsetzungsberichtes Anfang 2012 dargestellt werden.
III. Gewährung
von Altersteilzeit (ATZ) als Element der Personalbedarfs- und
Entwicklungsplanung 2008 – 2015
Um das Ziel des Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzeptes erreichen zu können, ist eine möglichst
planbare und sozialverträgliche Fluktuation erforderlich. Im Rahmen dieses sog.
aktiven Fluktuationsmanagements hat der Rat der Stadt Rheine eine
Grundsatzregelung über die Gewährung von Altersteilzeit bei der Stadt Rheine
beschlossen. Von dieser Möglichkeit haben in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt
33 Mitarbeiter/innen Gebrauch gemacht, so dass die Personalbedarfs- und
Entwicklungsplanung insofern auf eine relativ realistische Basis gestellt
werden konnte.
IV. Ausweisung
von kw – Vermerken im Rahmen der Stellenpläne 2010 und 2011
Die nach der Personalbedarfs-
und Entwicklungsplanung 2008 – 2015 vorgesehenen 18 Stelleneinsparungen können
aufgrund der Systematik dieses Konzeptes im Voraus nicht in allen Fällen
konkret stellenbezogen benannt werden. Gleichwohl hat die Verwaltung in
mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission und im HFA erklärt, dass
sie dieses Ziel bis zum Ende des Planungszeitraumes erreichen wird.
Wegen dieser fehlenden
Konkretisierung der Stelleneinsparungen hat der Rat der Stadt Rheine im Wege
der Stellenplanberatungen 2010 und 2011 festgelegt, dass die
altersteilzeitbedingt frei werdenden Planstellen einen kw – Vermerk erhalten.
Dieser Vermerk bedeutet, dass die jeweils betroffenen Stellen mit dem
Ausscheiden des Stelleninhabers bzw. der Stelleninhaberin „wegfallen“, also für
eine Wiederbesetzung nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung hat bei
verschiedenen Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass das Instrument der kw-
Vermerke im Kontext des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes
kein geeignetes Mittel ist, die gesteckten Ziele schneller oder effizienter zu
erreichen. Gleichwohl wurde die kw – Vermerke aus dem Stellenplan 2010 in den
Stellenplan 2011 übernommen; verbunden mit der Forderung, bei Freiwerden einer
entsprechenden Stelle in den zuständigen Ratsgremien über die Aufhebung jedes
einzelnen kw – Vermerkes zu entscheiden.
V. Aufhebung
des kw – Vermerkes bei der Stelle 5801 „Produktverantwortliche/r Bauverwaltung“
im Fachbereich 5
Die Stelle 5801 ist im
aktuellen Stellenplan nach Besoldungsgruppe A 12 mit einem kw – Vermerk
ausgewiesen.
Der
Stelleninhaber scheidet am 31. 07. 2011 altersteilzeitbedingt aus.
Im
Rahmen des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes ist diese Stelle
der Prioritätenkategorie „2.2“ und der Maßnahmeneinteilung „I“ zugeordnet.
Die Nichtwiederbesetzung der
Stelle würde somit Einschränkungen bei Pflichtaufgaben bedeuten. Die Maßnahme
„I“ bedeutet, dass keine Detailprüfung erforderlich ist und die Stelle
unverzüglich wiederbesetzt werden muss.
Aus Sicht der Verwaltung ist
daher die sofortige Wiederbesetzung dieser Stelle erforderlich.
Angesichts des in der
Gemeindeordnung verankerten Organisationsrechtes der Bürgermeisterin könnte
diese Stelle auch sofort verwaltungsintern wieder besetzt werden. Das
entsprechende verwaltungsinterne Ausschreibungs- und Personalauswahlverfahren
für diese Stelle wurde daher bereits durchgeführt. Grundlage dieser
Vorgehensweise war die Annahme, dass der Rat der Stadt Rheine dem Vorschlag der
Verwaltung zustimmen würde, im Hinblick auf das Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzeptes alle kw – Vermerke im Rahmen des Stellenplanes
2011 aufzuheben. Diesem Vorschlag ist der Rat bekanntlich nicht gefolgt, so
dass nachfolgend die Notwendigkeit der Aufhebung des kw – Vermerkes der Stelle
Nr. 5801 detailliert begründet wird.
V.1 Aufgaben und
Verantwortlichkeiten
In der Stelle 5801 werden die
Funktionen des „Produktverantwortliche/r Bauverwaltung“ wahrgenommen. Aufgrund
der bei der Stadtverwaltung Rheine geltenden organisatorischen Rahmenleitlinien
gliedert sich der Tätigkeitsbereich der Produktverantwortlichen grundsätzlich in
2 Bereiche:
Ø
Leitungsfunktionen
und
Ø
sachbearbeitende
Tätigkeiten
Die durch
Produktverantwortliche bei der Stadtverwaltung grundsätzlich wahrzunehmen
Leitungsfunktionen sind in Anlage 2 dargestellt.
Diese in der Anlage
aufgeführten Zuständigkeiten und Funktionen sowie die entsprechenden
sachbearbeitenden Tätigkeiten stellen sich in der Stelle 5801 konkret wie folgt
dar:
Verantwortlich
für
- die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem
Baugesetzbuch und die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach dem
Kommunalabgabengesetz
- Sicherstellung von rechtlich einwandfreien
Beitragsabrechnungen und einer zügigen Beitragserhebung zur Refinanzierung
städtischer Tiefbaumaßnahmen
- Auswerten der umfangreichen und komplexen
Rechtsprechung und Sicherstellung der einheitlichen Anwendung der
aktuellen Rechtsprechung
- Schwierigen Schriftwechsel und schwierige
Verhandlungen rechtlicher Art mit Rechtsanwälten und Beitragspflichtigen
führen, Einwendungen gegen Beitragsbescheide beurteilen und Risiken
eventueller gerichtlicher Streitverfahren einschätzen
- Beitragssatzungen und Satzungsänderungen für die
Beschlussfassung im Rat vorbereiten
- die rechtssichere
Formulierung von Erschließungs- und Ablöseverträgen
- die einheitliche Anwendung der vergaberechtlichen
Vorschriften bei der Vergabe von Bauleistungen und Leistungen durch die Stadt
und die TBR Technische Betriebe Rheine AöR
- die rechtssichere Anwendung des Straßen- und
Wegegesetzes NW bei Sondernutzungen öffentlicher Straßen
- Sondernutzungssatzung und Satzungsänderungen für
die Beschlussfassung im Rat vorbereiten
- Kalkulieren der Tarife für Sondernutzungen
- die rechtssichere Formulierung von
Gestattungsverträgen für sonstige Nutzungen öffentlicher Straßen
- die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen nach dem
Kommunalabgabengesetz (für die TBR)
Neu zugeordnet werden zum
01.08.2011 die Produktverantwortung für die Produkte 5301 „öffentliche Verkehrsflächen
und 5501 „öffentliche Grünflächen“, die als Übergangslösung seit Einrichtung
der TBR durch den Controller des Fachbereiches 5 zu Lasten der eigentlichen
Controllingfunktion wahrgenommen wurde. Im Rahmen der Aufstellung des
Haushaltplanes sollen – wie nach NKF vorgesehen – zumindest die Produkte 5301
„Öffentliche Verkehrsflächen“ und 5302 „Bauverwaltung“ zu einem Produkt
zusammengefasst werden. Eine Einbeziehung des Produktes 5501 „öffentliche
Grünflächen“ muss noch geprüft werden. Hierdurch werden die
Verantwortlichkeiten und die Abwicklung der Auszahlungen und Einzahlungen
zumindest für Straßenbauprojekte zusammengefasst und dadurch optimiert.
Es ergeben sich hierdurch folgende
zusätzliche Aufgaben und Verantwortungen für die Stelle 5801
„Produktverantwortliche/r Bauverwaltung“:
Budgetverantwortung:
Die jährlichen
Budgets der Ergebnisrechnung in Höhe von ca. 11 Mio. € (öffentliche Verkehrsflächen), ca. 3 Mio. €
(öffentliche Grünflächen) und die Budgets der Finanzrechnung in Höhe von ca. 1,5
Mio. € (öffentliche Verkehrsflächen),
ca. 0,1 Mio. € (öffentliche Grünflächen) müssen geplant, überwacht und
ausgewertet werden. Um die Dimension des Budgets zu verdeutlichen, sei darauf
hingewiesen, dass im Haushalt der Stadt Rheine kein weiteres Produkt über ein
derart hohes Gesamtbudget – wie bei den öffentlichen Verkehrsflächen - verfügt.
Allein für Unterhaltungsleistungen für öffentliche Verkehrsflächen durch die
TBR sind jährlich ca. 1,1 Mio. € (ohne Personalaufwendungen) zu planen, zu
überwachen und abzurechnen. Die Ingenieurleistungen der TBR für die Straßenbauprojekte
werden inzwischen projektscharf abgerechnet und dem jeweiligen Anlagegut
zugeordnet. Diese Abrechnungen müssen geprüft und abgewickelt werden.
Fortschreibung
und Überwachung des Anlagevermögens:
Aufgrund von gesetzlichen
Regelungen muss das Eigentum an öffentlichen Verkehrsflächen auch nach Gründung
der TBR bei der Stadt Rheine verbleiben. Zu dieser Eigentümerfunktion gehört
auch die Fortschreibung und Überwachung des Anlagevermögens in Höhe von derzeit
ca. 210 Mio. € (größte Vermögensposition
der Stadt Rheine).
Gerade hier hat sich in den
letzten Monaten u. a. im Zuge der Jahresabschlussarbeiten in der Zusammenarbeit
mit dem Fachbereich 4 gezeigt, dass aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse zum
NKF zeitintensive Abstimmungsprozesse zwischen der Anlagenbuchhaltung und dem
Verantwortlichen der öffentlichen Verkehrsflächen notwendig sind und sein
werden.
Auftraggeberfunktion:
Nach Einrichtung der TBR zum
1.1.2008 sind die Eigentümereigenschaften für die öffentlichen Verkehrsflächen und
die öffentlichen Grünflächen weiterhin durch die Stadt Rheine wahrzunehmen. Die
durch den Haushaltplan festgesetzten Projektbudgets bilden den Rahmen für die
Aufträge an die TBR, die als Dienstleister die Projekte umsetzen. Diese
Aufträge müssen geplant, koordiniert und abgerechnet werden.
Schnittstelle
zur TBR:
Nach drei Jahren des
Zusammenspiels zwischen der TBR und der Stadt Rheine sind die Prozesse zu
analysieren und Optimierungsvorschläge zu erarbeiten.
V
2. Personalsituation
Derzeitige
Stellenbesetzung des Produktes 5302 „Bauverwaltung“:
- Stelle 5801 „Produktverantwortliche/r Erschließungs- und
Straßenbaubeiträge“ A 12 (Vollzeit)
- Stelle 5802 „Produktmitarbeiter/in Erschließungs- und
Straßenbaubeiträge“ A10 (besetzt mit 32 Wochenstunden)
- Stelle 5803 „Produktmitarbeiter/in
Erschließungs- und Straßenbaubeiträge“ EG 9 (besetzt mit 19,5 Wochenstunden)
- Stelle 5804 „Produktmitarbeiter/in
Erschließungs- und Straßenbaubeiträge“ A9 m.D.Z. (besetzt mit 20,5 Wochenstunden)
- Stelle 5805 „Produktmitarbeiter/in
Vergaben/Sondernutzungen“ EG 8 (Vollzeit)
- Stelle 5806 „Produktmitarbeiter/in
Erschließungs- und Straßenbaubeiträge“ A 10 (besetzt mit 20,5 Wochenstunden)
- Stelle 5826 „Produktmitarbeiter/in
Kanalanschlußbeiträge/Vergaben/Verwaltung“ EG 8 (Vollzeit)
Der rückläufigen Entwicklung
von Baugebieten und damit verbundenen Abrechnungsmaßnahmen nach dem
Erschließungbeitragsrecht ist dadurch Rechnung getragen worden, indem eine
Vollzeitstelle A 13 zum 1.1.2007 eingespart wurde und zudem durch
Arbeitszeitverkürzungen bei Stellen des gehobenen Verwaltungsdienstes zur Zeit
eine A 10 Stelle seit 2005 nur zur Hälfte tatsächlich besetzt ist.
Die Bauverwaltung verliert
zudem zum 1.8.2011 zwei Personen (Produktverantwortlicher und
Stellvertreterin), die beide über langjährige Erfahrungen im Erschließungs- und
Straßenbaubeitragsrecht – einer rechtlich schwierigen und umfangreichen,
überwiegend durch Rechtsprechung geprägten Materie – verfügen.
Neue Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen,
die noch keine Kenntnisse im Erschließungsbeitragsrecht besitzen, benötigen
erfahrungsgemäß eine Einarbeitungszeit von mindestens ¼ bis ½ Jahr, bevor sie
selbständig Beitragsabrechnungen durchführen können.
Die personelle Situation in
der Bauverwaltung ist ferner durch den krankheitsbedingten Ausfall einer
erfahrenen Beitragssachbearbeiterin geschwächt. Aufgrund der Schwere der
Erkrankung ist davon auszugehen, dass diese Produktmitarbeiterin nur
schrittweise ab Sommer/Herbst 2011 ihre Tätigkeit wieder voll aufnehmen kann.
Neben den laufenden und neuen
Projekten 2011 sind aufgrund von Maßnahmen des Konjunkturpakets II (Erneuerung
der Straßenbeleuchtung) zusätzlich ca. 80 Projekte im Zeitraum 2011 bis 2014 zu
bearbeiten (ca. 20 Projekte jährlich). Durch die Straßenbeleuchtungsprojekte
verdoppelt sich für die nächsten 4 Jahre die Anzahl der jährlich zu
bearbeitenden Projekte.
V 3 Fazit:
Aufgrund der o. a.
Ausführungen ist die Nachbesetzung zum 1.8.2011 insbesondere unbedingt
erforderlich, damit
- eine zeitnahe Abwicklung der Beitragsmaßnahmen
erfolgen kann
- die zusätzlichen Projekte durch das
Konjunkturförderpaket rechtssicher und im vorgegebenen Zeitfenster abgerechnet
werden können
- die Fortschreibung des städtischen Straßenvermögens
sichergestellt wird.
Anlagen:
Anlage 1 „Stellen- und
Personalkonsolidierungskonzept“
Anlage 2
„Funktionsbeschreibung Produktverantwortung“