Betreff
Ausbau Wesselstraße (53014-3507) - Offenlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298 A, Kennwort: " Wohnpark Dutum - Teil A" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
202/11
Aktenzeichen
TBR/Pl - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der TBR / Neues Rathaus.


Begründung:

 

1.    Festsetzung im Bebauungsplan:

  

Die geplante Wesselstraße befindet sich in den Grenzen des rechts­kräftigen Bebauungsplanes Nr. 298 A, Kennwort „Wohnpark Dutum – Teil A“ und verläuft parallel zur Felsenstraße - auf nördlicher Seite. Sie stellt eine Verbindung von der Neuenkirchener Straße zur Nienbergstraße her. Die Straßenparzelle des Hauptzuges ist mit einer Breite von 7,00 m und in Richtung Neuenkirchener Straße mit einer Breite von 9,50 m festgesetzt. Der abzweigende Stichweg der Wesselstraße ist in 6,00 m Breite ausgewiesen und der dazu zugehörige Wendehammer ist auf 22,00 m festgesetzt. Die Wesselstraße wird als reine Wohnstraße eingestuft, an der sich sowohl Einzelhäuser, wie auch Mehrfamilienhäuser befinden.

 

Nördlich der Wesselstraße befindet sich eine als Grünanlage ausgewiesene Fläche. Auf dieser Fläche soll voraussichtlich im kommenden Jahr ein Fuß- und Radweg erstellt werden, der den vorhandenen Radweg - südlich der Nienbergstraße - mit der Wesselstraße und der Neuenkirchener Straße verbindet. Dadurch wird das Radwegenetz in Dutum von der Dutumer Straße ausgehend in Richtung Felsenstraße und Neuenkirchener Straße vervollständigt.

 

Inzwischen sind die vorhandenen Grundstücksparzellen der Wesselstraße zum großen Teil bebaut, so dass die Wesselstraße einem endgültigen Ausbau zugeführt wer­den kann.

 

2.    Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Wesselstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihrer Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Sie dient der Erschließungsfunktion und übernimmt weitere Nutzungsformen wie das Parken und die Aufenthaltsfunktion. Daher soll die Wesselstraße als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip ausgebaut werden.

 

3.    Notwendige Breiten:

 

a) Wesselstraße (Verkehrsberuhigter Bereich):

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 7,00 m bzw. 9,50 m - innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle - vorgesehen.

Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen mit einer Breite von 2,00 m und von Grünbeeten mit wechselnden Breiten (2,00 m bis 3,00 m). Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00m bis 5,00 m (7,00 m) im unteren Bereich und 3,50 m bis 5,50 m (9,50 m) im oberen Abschnitt. Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt.

Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.

 

b) Stichweg Wesselstraße (Verkehrsberuhigter Bereich):

 

Der Stichweg der Wesselstraße ist in einer Breite von 6,00 m eingeplant. Im Wendebereich, der in einer Breite von 22,00 m festgesetzt ist, sieht die Planung eine farblich abgesetzte Flä­che in Form eines Dreieckes vor. Diese wird höhengleich angelegt. Der geringe Wendekreisradius in der aufgeweiteten Parzelle lässt einen einzügigen Wende­vorgang für Müllfahrzeuge nicht zu. Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster erstellt.

       

4.    Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

5.    Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m einge­plant.

 

6.    Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

7.    Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Bei dem Ausbau der Wesselstraße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).  

       

8.    Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des Planverfahrens - voraussichtlich im Herbst 2011.


Anlage:

 

1. Lageplan, Maßstab 1: -