Betreff
Ausbau der Straße "Münterstraße" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: "Wohnpark Dutum" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
324/06
Aktenzeichen
FB 5.3 - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5.3.


Begründung:

 

1. Festsetzung im Bebauungsplan:

 

      Die Straße „ Münterstraße“, befindet  sich in den Grenzen des rechtskräftigen

      Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum“- Teil D.

      Sie ist als reine Wohnstraße einzustufen.

                  

      Die vorhandenen Grundstücksparzellen sind überwiegend mit ein- bzw.

      zweigeschossigen Häusern bebaut.

     

      Die Straßenparzelle hat eine Breite von 6,00 Metern.

 

2. Einfügung in das Straßennetz:

 

      Die Straße „Münterstraße“ ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage

      im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.

 

      Der Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip erstellt

      werden, um die Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer zu

      erhöhen.

 

3. Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

      Münterstraße (Verkehrsberuhigter Bereich):

 

      Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite

      von 6,00m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle,

      vorgesehen.

 

      Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch Reduzierung und Verschwenkung

      der befahrbaren Breite mittels wechselseitigen Einbaus von Grünbeeten

      und Parkständen. Die Parkstände und Grünbeete erhalten eine Breite

      von 2,00 Metern.

 

      Die befahrbare Mischfläche beträgt 4,00m bis 6,00m.

 

      Um auf der gesamten Straßenlänge den Eindruck einer optischen Bremse zu

      erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasters (rot/grau) vorge-

      sehen.

      Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbenem Pflaster ausgeführt.

      Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.

 

4. Entwässerung:

 

      Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm

      breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an die

      Kanalisation.

 

5. Beleuchtung:

 

      Es ist die Aufstellung von Rautenleuchten LSS 151-2, 2 x 11Watt mit einer

      Lichtpunkthöhe von 4,00m vorgesehen.

 

6. Bürgerbeteiligung:

 

      Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der

      Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben

      sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern, insbesondere zu den Baum-

      standorten.

     

7. Abrechnung der Ausbaukosten:

 

      Beim Ausbau der Münterstraße handelt es sich um die erstmalige Herstellung

      einer Erschließungsanlage.

      Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen

      des BauGB (90% Anliegeranteil).

 

8. Ausbauzeitpunkt:

 

      Der Ausbau erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im

      Sommer 2007.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan