Betreff
Revision des Kinderbildungsgesetzes
Vorlage
209/11
Aktenzeichen
II - 2 - 51 - P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum derzeitigen Sachstand zur Revision des Kinderbildungsgesetzes zur Kenntnis.


Begründung:

 

 

I.       Allgemeines

 

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in der heute gültigen Fassung ist zum 01. 08. 2008 in Kraft getreten. Die Landesregierung in NRW plant die Änderung des Kinderbildungsgesetztes in zwei Stufen.

 

 

II.     Geplante Änderungen im Kinderbildungsgesetz:

 

Die im ersten Schritt geplanten Veränderungen sind dem vorliegenden Referentenentwurf entnommen und  beziehen sich auf folgende Punkte:

 

  • Tagespflege

 

Die Bedingungen für die personelle Ausgestaltung von Großtagespflegestellen sollen verändert werden.

 

  • Bildung von Jugendamtselternbeiräten

 

Der Zusammenschluss der in den einzelnen Tageseinrichtungen für Kinder zu bildenden Elternbeiräte kann sich auf der örtlichen Ebene zu einem Jugendamtselternbeirat zusammenschließen. Die erforderlichen Wahlen setzen Mindestbeteiligungen voraus.

 

  • Landeselternrat

 

Die Arbeit des Landeselternrates soll finanziell gefördert werden.

 

  • Jährliche Veränderung bei den Betreuungszeiten

 

In den Gruppenformen I und III sollen die Betreuungszeit von wöchentlich 45 Stunden kontingentiert werden. Es ist jährlich eine maximale Steigerung von 2 % zulässig

 

  • Waldkindergärten

 

Hier ist eine zusätzliche finanzielle Förderung angedacht.


 

  • Finanzierung von Ergänzungskräften

 

Das Land beabsichtigt, für die Betreuung von U3-Kindern zusätzliche Mittel für den Bereich der Ergänzungskräfte bereitzustellen.

 

  • Familienzentren

 

Die finanzielle Förderung der Familienzentren soll ausgebaut werden.

 

  • Kindpauschalen

 

Die Kindpauschalen sollen über den bisher prozentual festgelegten Rahmen angehoben werden.

 

  • Integrative Arbeit in Kindertrageseinrichtungen

 

Nach dem Stichtag /15. 03.) eintretende Veränderungen bei der integrativen Arbeit in Kindertageseinrichtungen sollen zukünftig spitz abgerechnet werden können.

 

  • Sprachförderung

 

Der Landeszuschuss für die zusätzliche Sprachförderung soll angehoben werden.

 

  • Elternbeiträge

 

Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung soll beitragsfrei werden.

 

  • Verwendungsnachweisführung

 

Das Land beabsichtigt, die bisherige Verwendungsnachweisführung in Bezug auf die Betriebskosten wesentlich zu vereinfachen.

 

  • Redaktionelle Änderungen

 

Die bisherigen Formulierungen wie „Tagespflegemutter“ bzw. „Tagespflegevater“ werden ersetz durch „Tagespflegeperson“. Ferner wird der bislang verwendete Begriff „Jugendamt“ ersetz durch „der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt)“.

 

 

Die zweite Stufe der Novellierung des KiBz soll zum Kindergartenjahr 2012/20013 in Kraft treten.

 

 

III.    Geplanter zeitlicher Ablauf für die 1. Stufe der Novellierung:

 

Am 10. Mai 2011 hat die Landesregierung den Entwurf des Kinderbildungsgesetzes beschlossen. Die weitere Beratungsfolge ist wie folgt geplant:

 

18. 05. 2011                            Plenum                  1. Lesung

09. 06. 2011                            Anhörung

07. 07. 2011                            Ausschusssitzung zur Auswertung der Anhörung

20. 07. 2011                  Ausschusssitzung zur Abstimmung über eine Be-

                                      schlussempfehlung

20. 07. 2011                   Plenum                  2. Lesung

22. 07. 2011                   Plenum                  3. Lesung

01. 08. 2011                   Inkrafttreten

 

 

IV:     Zusammenfassung

 

Unter Berücksichtigung der vorgelegten Arbeits- und Projektplanung war bereits für die Sitzung des JHA im April 2011 vorgesehen, dem Ausschuss über die geplante KiBiz-Revision zu berichten. Aus dem dargestellten zeitlichen Ablauf ist ersichtlich, dass die beabsichtigte KiBiz-Revision erst kurz vor Beginn des neuen Kindergartenjahres verabschiedet wird.

 

Sobald die Verwaltung über neuere Informationen verfügt, wird sie den Ausschuss informieren.

 

Die Fragen bezüglich einer notwendigen Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen werden z.Zt. unter Einbeziehung der benachbarten Jugendämter geprüft. Es ist nicht auszuschließen, dass hierzu eine Sondersitzung des JHA noch vor den Sommerferien stattfinden muss.