Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2007 und Entlastung der Bürgermeisterin
Vorlage
214/11
Aktenzeichen
ÖRP
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses 2007 in der Fassung vom 28.02.2011, wie er den Prüfungen durch den Rechnungsprüfungsausschuss und der Örtlichen Rechnungsprüfung vorlag, als auch die Verrechnung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 5.200.634,34 € mit der Ausgleichsrücklage.

 

  1. Die Ratsmitglieder der Stadt Rheine beschließen gem. § 96 Abs. 1 GO die Entlastung der Bürgermeisterin hinsichtlich der Aufstellung des Jahresabschlusses 2007 zu erteilen.

 


Begründung:

 

Gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest.

 

Der Prüfungsumfang und –inhalt des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss richtet sich nach den Bestimmungen des § 101 GO. In Gemeinden, in denen eine Örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung.

 

Dabei ist gem. § 101 GO zu prüfen, ob

 

  • der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und
  • die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.

 

Zusätzlich ist zu prüfen, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Prüfungsergebnisse der Örtlichen Rechnungsprüfung in seiner Sitzung am 29.03.2011 eingehend erörtert. Das Ergebnis der Ausschussberatung ist in dem beiliegenden Bestätigungsvermerk zusammengefasst, der die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat bildet, den Jahresabschluss 2007 festzustellen und der Bürgermeisterin in Bezug auf die Aufstellung des Jahresabschlusses in der Fassung vom 28.02.2011 Entlastung zu erteilen.

 

Weiterhin beschließt der Rat gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO über die Verwendung des Jahresüberschusses oder über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der in 2007 entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.200.634,34 € soll mit der Ausgleichsrücklage verrechnet werden.

 

 


Anlagen:

 

Jahresabschluss der Stadt Rheine zum 31.12.2007

Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss