Betreff
Erneuerung der Poststraße (53014-507) Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
216/11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Erneuerung der Poststraße zur Kenntnis und beschließt die Offenlage des Ausbauentwurfes.


Begründung:

 

 

Vorwort:

 

Die Poststraße ist aufgrund ihres Alters stark renovierungsbedürftig. Die Fahrbahn weist Rissbildungen auf und muss von Grund auf erneuert werden. Der Bauausschuss hat am 9. September 2010 bei der Festlegung der Prioritätenliste für den Ausbau von innerstädtischen Investitionsprojekten den Ausbau der Poststraße für das Jahr 2011 vorgesehen.

 

Im Zuge des geplanten Ausbaus der Poststraße ist auch der in der Straßenmitte liegende Kanal zu erneuern.

 

Der Zentralabwasserplan (ZAP) sieht für einen Großteil der dort befindlichen Haltungen eine Erneuerung aus baulichen Gründen vor. Aufgrund des Alters der Kanalisation (Baujahr 1926/28) sollen auch die Haltungen erneuert werden, bei denen der ZAP lediglich Reparaturen als Sanierungsmaßnahme vorsieht.

 

Da die Grundstücksanschlussleitungen größtenteils das gleiche Alter aufweisen, sind diese wahrscheinlich ebenfalls zu erneuern. Dies wird im Rahmen einer Kamerauntersuchung noch im Sommer ermittelt werden.

 

Die Kosten für die Kanalsanierungsmaßnahme in der Poststraße von der Straße Am Thietor bis zur Bahnhofstraße belaufen sich auf ca. 230 T€. Dieser Betrag muss vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Rheine für 2011 noch freigegeben werden.

 

 

Nutzungsansprüche:

 

Die Nutzung der Poststraße ist vielfältig. Zum einen dient die Poststraße den Anliegern als Zufahrtsstraße zu den jeweiligen Grundstücken, zum anderen ist die Poststraße auch eine Verbindungsstraße zur Bahnhofstraße , zur Straße Auf dem Thie sowie über die Markstraße zum Parkplatz „Klostergarten“. Da auf der Ostseite der Poststraße eine geschlossene Bebauung vorherrscht, ist das Vorhalten von Stellplätzen im öffentlichen Verkehrsraum für die Anlieger und die Geschäfte/Büros von hoher Wichtigkeit.

 

Aus Sicht der Radfahrer ist das Beibehalten des Radweges entgegen der Einbahnrichtung ebenfalls von hoher Wichtigkeit, da dieses eine kurze und sichere Verbindung aus der Innenstadt/Rathaus in Richtung Nordwesten darstellt.

 

Weiterhin zu berücksichtigen sind Flächen für Fußgänger, die ebenfalls in ausreichender Breite angelegt werden sollen.

 

Um diese Ansprüche unter einen Hut zu bekommen, wurde im Vorfeld der Planungen zum Ausbau der Poststraße überlegt, diese als „Shared Space“ herzustellen. Ziel von „Shared Space“ ist es, den Straßenraum städtebaulich aufzuwerten und die Funktionalität der Straße über die reine Verkehrsfunktion hinaus zu stärken. Dabei spielen Elemente wie Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer, Berücksichtigung der Ansprüche aller Nutzergruppen, Schaffung selbsterklärender Straßenräume auf den jeweiligen Straßen bzw. Plätzen eine zentrale Rolle.

 

Die wichtigste Voraussetzung hierfür bildet die Aufhebung des Trennungsprinzips der Verkehrsarten durch eine niveaugleiche Ausbildung der Verkehrsflächen. Die Verkehrsteilnehmer sollen sich –anders als bei verkehrsberuhigten Bereichen in Wohngebieten- nicht auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewegen, sondern „weich“ separiert werden.

 

Eine wichtige Voraussetzung für die Einrichtung von „Shared Space“ ist der Verzicht auf Stellplätze, um den verschiedenen Nutzern uneingeschränkte Sichtverhältnisse zu ermöglichen.

 

Da aus Sicht der Verkehrsplanung auf der Poststraße ein sehr hoher Parkdruck herrscht, und das Parken für die angrenzenden Geschäfte und Büros ebenfalls von hoher Wichtigkeit ist, soll auf das Einrichten eines „Shared Space“-Bereiches auf gesamter Länge der Poststraße verzichtet werden. Auch das Beibehalten der bestehenden Einbahnregelung mit dem gegenläufigen Radverkehr steht nicht im Einklang mit der Schaffung von „Shared Space“.

 

Die Poststraße soll deshalb nicht durchgängig einheitlich gestaltet werden, sondern in zwei unterschiedliche Bereiche aufgeteilt werden.

 

Der erste Abschnitt von der Straße Am Thietor bis zur Marktstraße soll in ähnlicher Form wie heute erneuert werden. Hervorzuheben ist jedoch, dass der Radweg, der entgegen der Einbahnrichtung verläuft, zukünftig hinter der Bordanlage angelegt werden soll, um dem Radfahrer mehr Raum zu verschaffen. Als Material für den Radweg wird rotes Klinkerpflaster, wie am gesamten Inneren Ring, vorgeschlagen.

 

Um auch die Gehwege in einem optisch ansprechenden Material herzustellen, wird empfohlen, das gleiche Pflaster zu verwenden, welches rund um den Neubau der Volksbank zum Einsatz gekommen ist.

 

Die Parkstände im ersten Abschnitt der Poststraße sollen in anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster hergestellt werden. Im Bereich der Straßeneinmündungen und im Bereich der Parkscheinautomaten sollen die Borde vorgezogen werden.

 

Die Beleuchtung soll auf die östliche Seite der Poststraße verlegt werden und findet ihren Platz im Schutzstreifen zwischen den Parkständen und dem Radweg.

 

Auf das Anpflanzen von Bäumen soll wegen der dringend benötigten Stellplätze für die Geschäfte und Büros verzichtet werden.

 

Der zweite Abschnitt der Poststraße von der Marktstraße bis zur Bahnhofstraße soll auch aufgrund der Lage zur Innenstadt (Fußgängerzone) als Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich gestaltet werden. In diesem Abschnitt wird das Separationsprinzip aufgehoben. Fußgänger, Radfahrer und der Kfz-Verkehr teilen sich eine gemeinsame Fläche. Stellplätze sind in diesem Abschnitt nicht vorgesehen. Lediglich im südlichen Bereich sollen vor dem Kundencenter der Stadtwerke Rheine eine Ladezone für drei Pkw und zwei Taxi-Stellplätze angelegt werden.

 

Durch Rampen am Beginn und am Ende dieses Abschnittes wird die Fahrfläche auf ein einheitliches Niveau angehoben. Das Aufstellen von Pollern beidseitig der gewünschten Fahrfläche bewirkt ein Freihalten von Flächen vor den Gebäuden, die nur von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden können.

 

Auch in diesem Abschnitt bleibt die Einbahnregelung für den Kfz-Verkehr erhalten. Radfahren wird die Nutzung der Mischfläche entgegen der Einbahnregelung wie bisher gestattet.

 

 

Herstellungsmerkmale:

 

Aufgrund des Zustandes und des Alters muss die Poststraße zwischen der Straße Am Thietor und Bahnhofstraße vollständig erneuert werden. Aus Sicht der Verkehrsplanung werden nachfolgende Herstellungsmerkmale vorgeschlagen:

 

Abschnitt 1 von Am Thietor bis zur Marktstraße, Ausbau im Separationsprinzip:

 

  1. 3,50 m breite Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau, Bauklasse III der RStO

 

  1. Parkspur in anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster in 2,00 m Breite mit Unterbau auf der Ostseite der Poststraße

 

  1. Anlegung von Rundborden (r = 9 cm) zur Abgrenzung der Fahrbahn und des Parkstreifens und zum Schutz der angrenzenden Nebenanlagen

 

  1. Anlegung eines 1,25 m breiten Radweges in rotem Klinkerpflaster mit einem dazugehörigen 0,75 m breiten Schutzstreifen in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau auf der Ostseite der Poststraße

 

  1. Anlegung von 1,60 – 1,70 m breiten Gehwegen in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau beidseitig der Fahrbahn

 

  1. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation unter Einbau von 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Straßeneinläufen entsprechend der Längsneigung beiderseits der Fahrbahn

 

  1. Aufstellung einer elektrischen Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 8,00 m

 

Abschnitt 2 von Marktstraße bis Bahnhofstraße, Ausbau als Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich im Mischprinzip:

 

 

  1. Herstellung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, im Bereich der Fußgängerflächen in Pflasterbauweise mit Unterbau in grauem Betonsteinpflaster, innerhalb der Fahrfläche in aufgehelltem bzw. gefärbtem Asphalt mit Unterbau, Bauklasse III der RStO

 

  1. Ladezone und Taxistände in anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster in 2,00 m Breite mit Unterbau auf der Ostseite der Poststraße

 

  1. Aufstellung von Pollern zur Abgrenzung des Kfz-Verkehrs und zum Schutz der angrenzenden Nebenanlagen

 

  1. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation unter Einbau von 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Straßeneinläufen entsprechend der Längsneigung beiderseits der Fahrbahn

 

  1. Aufstellung einer elektrischen Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 8,00 m

 

 

Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Bei der Erneuerung der Poststraße handelt es sich um eine nochmalige Herstellung im Sinne des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die Kostenbeteiligung der Anlieger an den Straßenausbaukosten erfolgt gemäß der Satzung der Stadt Rheine.

 

 

Sonstiges:

 

Bei der Erstellung der Ausbauplanung wurde festgestellt, dass eine als Gehweg genutzte Fläche sich nicht im Eigentum der Stadt Rheine befindet. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 10 c, Kennwort: Westliche Innenstadt“ ist diese Fläche als Straßenverkehrsfläche ausgewiesen. Um diese Fläche mit in die Ausbauplanung einbeziehen zu können, sollen mit dem Eigentümer der hierzu benötigten Fläche Erwerbsgespräche geführt und die erforderliche Fläche angekauft werden.

 

Eine Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Ausbaumerkmalen zu äußern.


Anlagen:

 

Umbau Poststraße Vorentwurf, Lagepläne Blatt 1 und 2