Betreff
Jahresabschluss 2010 der Stadtwerke Rheine GmbH 1) Feststellung des Jahresabschlusses 2) Ergebnisverwendung 3) Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers
Vorlage
217/11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Frau Bürgermeisterin Dr. Angelika Kordfelder, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1)  Feststellung des Jahresabschlusses

 

Der Jahresabschluss 2010 der Stadtwerke Rheine GmbH, abschließend mit einer Bilanzsumme von 45.020 T€, wird in der vorgelegten, von der WIBERA - Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Bielefeld, geprüften Form festgestellt.

 

Der Konzernabschluss 2010, abschließend mit einer Bilanzsumme von 97.142 T€, wird in der vorgelegten, von der WIBERA - Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Bielefeld, geprüften Form festgestellt.

 

2)  Ergebnisverwendung

 

Auf Empfehlung des Aufsichtsrates werden der Jahresüberschuss der Stadtwerke Rheine GmbH in Höhe von 227.362,53 € an den Gesellschafter Stadt Rheine ausgeschüttet.

 

3)  Entlastung des Aufsichtsrates

 

a)   „Dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2010 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

b)   Die Muttergesellschaft / Dachgesellschaft Stadtwerke Rheine GmbH stimmt zu, dass der Vertreter der Stadtwerke Rheine GmbH / Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH in den Gesellschafterversammlungen der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, der Rheiner Bäder GmbH und der RheiNet GmbH, Herr Dr. Ralf Schulte-de Groot, folgende Beschlüsse fasst:

 

„Dem Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2010 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

„Dem Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH wird für das Geschäftsjahr 2010 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

„Dem Aufsichtsrat der Rheiner Bäder GmbH wird für das Geschäftsjahr 2010 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

„Dem Aufsichtsrat der RheiNet GmbH wird für das Geschäftsjahr 2010 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“


Begründung:

 

Der vorgelegte Jahresabschluss 2010 für den Konzern Stadtwerke Rheine schließt mit einem Jahresüberschuss von 227.362,53 € ab.

 

Der vorgelegte Jahresabschluss 2010 für die Stadtwerke Rheine GmbH schließt mit einem Jahresüberschuss von 227.362,53 € ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 227.362,53 € soll an den Gesellschafter Stadt Rheine ausgeschüttet werden.

 

Auf die von der WIBERA AG zusammengestellten Unterlagen zum Jahres- und Konzernabschluss sowie zum Lagebericht 2010, die in der Anlage beigefügt sind, wird verwiesen.

 

Der Jahresabschluss 2010 der Stadtwerke Rheine GmbH und der Konzernabschluss 2010 wurde von der Geschäftsführung erstellt und von der WIBERA - Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Bielefeld, geprüft, die den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk auch für den Anhang sowie den zusammengefassten Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erteilt hat. Der Jahresabschluss 2010 ist in der Schlussbesprechung am 05. Mai 2011 ausführlich erläutert worden.

 

Der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung unterliegen gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages u. a. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung des Aufsichtsrates.

 

Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der Stadt Rheine.


Anlagen:

 

Testat der WIBERA AG