Betreff
Aufhebung des kw-Vermerkes für die Stelle 1411/ Produktverantwortliche/r Sportförderung im Fachbereich 1
Vorlage
224/11
Aktenzeichen
II-1-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss den kw - Vermerk für die Stelle 1411/Produktverantwortliche/r Sportförderung im Fachbereich 1 zum

01.10.2011 aufzuheben und den Stellenplan entsprechend zu ändern.

 


Begründung:

 

I.   Allgemeine Ausgangssituation – Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept

 

Angesichts der sich dramatisch verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen und den daraus resultierenden allgemeinen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurde im Jahre 2006 das so genannte Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept entwickelt und am 05.12.2006 im Haupt- und Finanzausschuss beraten (Vorlage 508/06).

Im Rahmen dieses Konzeptes wurden alle Stellen der Stadtverwaltung verschiedenen Prioritäts- und Maßnahmenkategorien zugeordnet. Grundgedanke ist hierbei, dass beim Freiwerden einer Stelle entschieden wird, ob sie wiederbesetzt werden muss oder eingespart werden kann.

Die im Rahmen dieses Konzeptes definierten Kategorien und Maßnahmen sind in der Anlage 1 dargestellt.

 

Die überwiegende Zahl der Planstellen bei der Stadt Rheine ist den Maßnahmenkategorien II. und III. zugeordnet. Daraus folgt, dass bei jeder Stellenvakanz teilweise aufwändige organisatorische Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Die für derartige Organisationsuntersuchungen in der Stadtverwaltung zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen sind sehr begrenzt. Die Beauftragung externer Organisationsberater ist zum einen sehr teuer und zum anderen hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit der Ergebnisse erfahrungsgemäß kritisch zu bewerten. Daher wurde in der Stadtverwaltung ein internes System entwickelt und eine Arbeitsgruppe „Organisationsuntersuchung“ eingerichtet. Unter der Moderation des Fachbereiches „Interner Service“ führen die Controller/innen aller 6 Fachbereiche der Stadtverwaltung stellenbezogene organisatorische Überprüfungen durch. Erste verwaltungsinterne Untersuchungsergebnisse dieser Arbeitsgruppe liegen bereits vor und werden in die nächsten Stellenplanberatungen einfließen.

In diesem Sinne wurden Einzelheiten des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes in mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission dargestellt und intensiv diskutiert.

 

 

II.  Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015

Zur konkreten Ausgestaltung des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes war es notwendig, für einen überschaubaren Planungszeitraum die zu erwartende personelle Entwicklung bei der Stadtverwaltung zu betrachten. Zu diesem Zweck wurde im Jahre 2008 eine Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung für den Zeitraum 2008 – 2015 erstellt. Dabei wurde deutlich, dass es zahlreiche Einflussfaktoren gibt, die in einer Verwaltung unserer Größenordnung kaum statistisch planbar sind. Für eine annähernd realistische Planung war es daher insbesondere erforderlich, die im Planungszeitraum zu erwartende Fluktuation möglichst realistisch einzuschätzen. Neben den bekannten Altersgrenzen ist dabei auch ein früheres Ausscheiden aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine im Rahmen der Altersteilzeit eine feste Planungsgröße.

Unter Berücksichtigung der erkennbaren Faktoren ist davon auszugehen, dass bis zum Ende des Planungszeitraumes 80 Personen aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine ausscheiden werden. Auf dieser Grundlage können nach Einschätzung der Verwaltung bis 2015 18 Planstellen eingespart werden. 39 Stellen sollen durch die Einstellung und Übernahme von Auszubildenden und 23 Stellen extern wieder besetzt werden. Nach dem derzeitigen Planungsstand wird dieses Ziel erreichbar sein. Einzelheiten zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung sollen im Herbst 2011 in der Strategie- und Finanzkommission sowie im Rahmen des 3. Umsetzungsberichtes Anfang 2012 dargestellt werden.

 

III. Gewährung von Altersteilzeit (ATZ) als Element der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015

Um das Ziel des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes erreichen zu können, ist eine möglichst planbare und sozialverträgliche Fluktuation erforderlich. Im Rahmen dieses sog. aktiven Fluktuationsmanagements hat der Rat der Stadt Rheine eine Grundsatzregelung über die Gewährung von Altersteilzeit bei der Stadt Rheine beschlossen. Von dieser Möglichkeit haben in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 33 Mitarbeiter/innen Gebrauch gemacht, so dass die Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung insofern auf eine relativ realistische Basis gestellt werden konnte.

 

 

IV.  Ausweisung von kw – Vermerken im Rahmen der Stellenpläne 2010 und 2011

 

Die nach der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015 vorgesehenen 18 Stelleneinsparungen können aufgrund der Systematik dieses Konzeptes im Voraus nicht in allen Fällen konkret stellenbezogen benannt werden. Gleichwohl hat die Verwaltung in mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission und im HFA erklärt, dass sie dieses Ziel bis zum Ende des Planungszeitraumes erreichen wird.

Wegen dieser fehlenden Konkretisierung der Stelleneinsparungen hat der Rat der Stadt Rheine im Wege der Stellenplanberatungen 2010 und 2011 festgelegt, dass die altersteilzeitbedingt frei werdenden Planstellen einen kw – Vermerk erhalten. Dieser Vermerk bedeutet, dass die jeweils betroffenen Stellen mit dem Ausscheiden des Stelleninhabers bzw. der Stelleninhaberin „wegfallen“, also für eine Wiederbesetzung nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die Verwaltung hat bei verschiedenen Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass das Instrument der kw- Vermerke im Kontext des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes kein geeignetes Mittel ist, die beabsichtigten Ziele schneller oder effizienter zu erreichen. Gleichwohl wurden die kw – Vermerke aus dem Stellenplan 2010 in den Stellenplan 2011 übernommen; verbunden mit der Forderung, bei Freiwerden einer entsprechenden Stelle in den zuständigen Ratsgremien über die Aufhebung jedes einzelnen kw – Vermerkes zu entscheiden.

 

V.      Aufhebung des kw – Vermerkes bei der Stelle 1411/Produkt-
         verantwortliche/r Sportförderung im Fachbereich 1

 

Die Stelle 1411 ist im aktuellen Stellenplan nach Besoldungsgruppe A 12 mit einem kw – Vermerk ausgewiesen.

 

Der Stelleninhaber scheidet am 30.09.2011 altersteilzeitbedingt aus.

 

Im Rahmen des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes ist diese Stelle der Prioritätenkategorie „3.1/4.1“ und der Maßnahmeneinteilung „II/III“ zugeordnet.

Das bedeutet, dass detaillierte organisatorische Überprüfungen zur der Frage erforderlich sind, ob die Stelle wieder besetzt werden muss. Die Nichtwiederbesetzung würde den völligen Verzicht auf diese Aufgaben bedeuten.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die sofortige Wiederbesetzung dieser Stelle erforderlich. Das entsprechende verwaltungsinterne Ausschreibungs- und Personalauswahlverfahren für diese Stelle wurde daher bereits durchgeführt. Grundlage dieser Vorgehensweise war die Annahme, dass der Rat der Stadt Rheine dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen würde, im Hinblick auf das Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept alle kw–Vermerke im Rahmen des Stellenplanes 2011 aufzuheben. Diesem Vorschlag ist der Rat bekanntlich nicht gefolgt, so dass nachfolgend die Notwendigkeit der Aufhebung des kw–Vermerkes der Stelle Nr. 1411 detailliert begründet wird.

 

V.1    Aufgaben und Verantwortlichkeiten

 

Die Stelle 1411 beinhaltet die Funktionen als Produktverantwortlichen für die Sportförderung. Aufgrund der bei der Stadtverwaltung Rheine geltenden organisatorischen Rahmenleitlinien gliedert sich der Tätigkeitsbereich der Produktverantwortlichen grundsätzlich in 2 Bereiche:

 

Ø  Leitungsfunktionen und

Ø  sachbearbeitende Tätigkeiten

 

Die durch Produktverantwortliche bei der Stadtverwaltung grundsätzlich wahrzunehmen Leitungsfunktionen sind in Anlage 2 dargestellt.

 

Diese in der Anlage aufgeführten Zuständigkeiten und Funktionen sowie die entsprechenden sachbearbeitenden Tätigkeiten stellen sich in der Stelle 1411 als Aufgaben wie folgt konkret dar:

 

Sportentwicklungs- und Sportstättenleitplanung

 

  • Entwicklung von Konzepten für die kommunale Sportpolitik sowie Umsetzen entsprechend der politischen Ziele (Fördern der Ehrenamtlichkeit, Zielgruppendefinition, Fördern von Breiten-/Spitzensport, Sport im (offenen) Ganztag…)

 

  • Entwicklung und Fortschreibung des Sportstättenleit- und entwicklungsplanes (Ermitteln des Ist-Zustandes, Entwicklungen der Sportarten beobachten und zeitnah reagieren z.B. bei Trendsportarten und verändertem Nachfrageverhalten)

 

  • Kooperation mit FB Jugend, Familie und Soziales sowie FB Planen und Bauen in den Bereichen Bauleitplanung, Integration, Stadtentwicklung, Gesundheitsförderung…

 

  • Planung und Ausstattung von städtischen und privaten/vereinseigenen Sportstätten (Sportfachliche Stellungnahmen sowie Beratung von Vereinen und Schulen, z.B. Turnhalle Franziskusschule Mesum, Sporthalle Euregio-Gesamtschule, Umkleidekabinen Sportfreunde Gellendorf)

 

Sportförderung

 

  • Beratung von Vereinen über Sportfördermöglichkeiten

 

  • Beratung bei Anträgen auf Investitionskostenzuschüsse von der Stadt Rheine einschließlich Antragsprüfung und Bescheiderteilung

 

  • Beratung der Vereine (Vereinsrecht, Versicherungen, Sporthilfen…)

 

  • Unterstützung der Vereine bei Konzeptionen von vereinspolitischen Vorhaben (z.B. Kursangebote, Zielgruppen, Städtepartnerschaften)

 

  • Beratung und Unterstützung der Vereine bei Planung, Organisation und Durchführung sportlicher Großveranstaltungen (z.B. Weltmeisterschaft der Gebrauchshunde, internationale Sportbegegnungen, Landessportfest von Schulen)

 

 

Planung, Verwaltung und Betrieb städtischer Sporteinrichtungen

 

  • Entwicklung, Überwachung und Fortschreibung von Konzepten zur Vergabe der städt. Sporteinrichtungen (Stadien und Turnhallen)

 

  • Überprüfung der Sportstätten bezüglich Geräteausstattung und entsprechender Ergänzung/Ersatzbeschaffung, Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen von Sporthallen und deren Einrichtungen

 

  • Verwaltuung aller verpachteten (sowohl städtische wie auch von der Stadt selber angemietete) Grundstücke an Sportvereine (z.B. FCE Rheine, Amisia Rheine, Grün-Weiß-Rheine)

 

Sportlehrehrungen

 

  • Planung, Organisation und Durchführung der jährlichen Sportlerehrung in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportverband

 

Verwaltungstätigkeiten

 

  • Vorbereitung der Beschlüsse des Sportausschusses und teilnehmen an den Sitzungen

 

  • Repräsentationi der Stadt Rheine bei Sportveranstaltungen

 

V 2.   Personal- und Finanzsituation

 

Die Sportförderung teilt sich auf in die Produkte:

 

- 1501: Förderung des Sports und

- 1502: Sportstätten

 

Insgesamt stehen für diese Aufgaben in der Verwaltung 2,5 Stellen zur Verfügung, die sich auf vier Mitarbeiter/innen verteilen:

 

- Stelle 1411: Produktverantwortlicher für Sportförderung A 12 (Vollzeit)

 

- Stelle 1412: 2 Produktmitarbeiterinnen für Sportförderung mit jeweils

                     halber Stelle A 9 mD und EG 8

 

- Stelle 1413: Produktmitarbeiterin für Sportförderung (19,50 Stunden)

                     EG 6

 

Neben dem Produktverantwortlichen sind somit drei Mitarbeiterinnen mit jeweils halber Stelle im Sportservice beschäftigt. Ihre Aufgaben umfassen im Wesentlichen:

 

  • Vergabe der Belegungszeiten von Sporteinrichtungen an Sportvereine, Schulen und sonstige Organisationen
  • Bearbeitung der Anträge auf Sportförderung einschließlich Auszahlung bei Betriebskosten, Platzpflegekosten und Fahrtkosten
  • Be- und Abrechnung der Nutzungsentgelte für Sporteinrichtungen nach der Entgeltordnung
  • Beratung der Fördermöglichkeiten gemäß Sportförderrichtlinien
  • Schlüsselverwaltung (Verträge schließen, Schlüssel aushändigen bzw. einziehen)
  • Mithilfe bei der Organisation und Durchführung eigener Sportveranstaltungen (z.B. Public Viewing, Sportlerehrung)
  • Sitzungsdienst
  • Beratung und Mithilfe bei der Organisation/Durchführung von überregionalen Sportveranstaltungen von Schulen und Vereinen
  • Erstellung der Dienstpläne für Hallen- und PlatzwartInnen
  • Vertretung des Produktverantwortlichen

 

Hinzu kommen 2,87 Stellen für die Betreuung der städtischen Stadien:

 

- Stelle 1414: Platzwart Jahn-Stadion (Vollzeit, davon 6 Stunden für die

                     Betreuung der Sporthalle am Kopernikus-Gymnasium) EG 5

 

- Stelle 1992: Platzwartin/Reinigungskraft Jahn-Stadion und Betreuung 

                    der Sporthalle am Kopernikus-Gymnasium mit insgesamt

                    25 Wochenstunden EG 2

 

- Stelle 1994: Platzwartin/Reinigungskraft Jahn-Stadion und Betreuung 

                    der Sporthalle am Kopernikus-Gymnasium mit insgesamt

                    35,75 Wochenstunden EG 2 (davon 10,75 Stunden für das

                    Abendgymnasium)

 

- Stelle 1415: Platzwart Emsland-Stadion (Vollzeit) EG 4

 

- Stelle 1997: Platzwartin Emsland-Stadion (19,50 Wochenstunden) EG 4

 

Mit der oben dargestellten Personalausstattung betreut der Sportservice 70 Sportvereine mit mehr als 26.000 organisierten Sportlerinnen und Sportler bei einem Gesamtbudget von 1.674.729 € im Ergebnisplan und 206.144 € im Finanzplan.

 

Bereits heute können mit der vorhandenen Personalausstattung verschiedene Aufgaben leider erst verzögert bearbeitet werden. Beispielhaft zu nennen sind hier die Anträge aus der Politik zu den Bereichen „Masterplan Sport“ und die Einberufung eines „Runden Tisches“ zum Thema Nutzungsentgelte für Sportstätten und der mögliche Pachtvertrag mit dem SV Mesum.

 

V 3    Fazit:

 

Aufgrund der o. a. Ausführungen ist die Nachbesetzung der Stelle 1411 zum 01.10.2011 insbesondere unbedingt erforderlich, damit

-      die politischen Auf- bzw. Anträge (s.o.) erfüllt werden können.

-      gemäß Sportstättenentwicklungsplanung Angebote bedarfs- und nachfragegerecht zur Verfügung gestellt werden können. Nur mithilfe entsprechender Analysen ist ein betriebswirtschaftlicher Mitteleinsatz der Sportfördermittel möglich

-      sichergestellt ist, dass Schulen und Vereine Sportstätten nutzen, die den Sicherheitsvorschriften entsprechen (mögliche Verletzungsgefahren in Verbindung mit Regressansprüchen gegen die Stadt Rheine)

-      Vereine beraten werden können

-      eine bestmögliche Verwendung der Sportfördermittel sowie der Verwendung der Erträge gemäß Entgeltordnung gewährleistet wird (Überarbeitung der Sportförderrichtlinien und ggfls. der Entgelt- und Nutzungsordnung)

-      die Unterhaltung der Sporthallen und Sportplätze/Stadien gesichert ist (Umbau Jahnstadion)

-      Sitzungen des Sportausschusses stattfinden können

 

Abschließend soll an dieser Stelle noch einmal betont werden, dass die Verwaltung den Willen der Politik, Personalkosteneinsparungen zu realisieren, ernst nimmt.

 

Deshalb werden aktuell Organisationsuntersuchung unter der Federführung des Fachbereiches 7/Interner Service in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 1 „Bildung, Kultur und Sport“ im Bereich der Hausmeister/innen und Platzwarte/innen durchgeführt. Sobald die Ergebnisse mit den Auswirkungen vorliegen, wird hierüber im Sportausschuss berichtet. Bis dahin wird die Stelle einer Platzwartin im Jahnstadion, welche zum 30.09.2011 frei wird, nicht neu besetzt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersicht der Prioritätenkategorien

 

Anlage 2: Funktions-/Aufgabenbeschreibung für Produktverantwortliche