Betreff
Nachbenennung von Mitgliedern für die Unterausschüsse "Jugendhilfeplanung/Jugendarbeit/Kindertageseinrichtungen" und "Kinderspielplätze"
Vorlage
239/11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt folgende Nachbesetzung für den Unterausschuss „Jugendhilfeplanung/Jugendarbeit/ Kindertageseinrichtungen“:

 

·         Neue persönliche Vertreterin des SB Johannes Lammers wird die SB Claudia Reinke

 

 

2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt folgende Nachbesetzungen für den Unterausschuss „Kinderspielplätze“:

 

·         Anstelle von RM Hermann-Josef Kohnen wird der SB Paul Jansen Mitglied im Unterausschuss.

·         Persönlicher Vertreter vom SB Paul Jansen wird (der bisherige persönliche Vertreter von RM Hermann-Josef Kohnen) der SB Johannes Lammers.

 

 


Begründung:

 

Da Herr Hermann-Josef Kohnen aus dem Jugendhilfeausschuss und damit auch aus den Unterausschüssen ausgeschieden ist, ist eine Nachbesetzung analog § 50 Abs. 3 Satz 6 GO (Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.) notwendig.

 

In § 4 Abs. 3 AG KJHG ist verbindlich geregelt, dass für jedes stimmberechtigte Mitglied des JHA ein persönlicher Stellvertreter/eine persönliche Stellvertreterin zu wählen ist. Dieses gilt in analoger Anwendung auch für die Bildung von Unterausschüssen.

 

Die Mitglieder der Unterausschüsse müssen nach § 6 AG zum KJHG in Verbindung mit § 6 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Rheine Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeaussschuss sein.

 

Die CDU-Fraktion hat mit dem nachfolgend abgebildeten Schreiben eine Ersatzbesetzung vorgeschlagen, die sich im Beschlussvorschlag wiederfindet.