VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Seit 1992 ist der Eigentümer bemüht, seine landwirtschaftliche Hofstelle nördlich der Elter Straße im Ortsteil Gellendorf als Wohnbaufläche zu veräußern.
Nachdem zum damaligen Zeitpunkt überwiegend besondere öffentliche Zwecke im Zusammenhang mit der militärischen Anlage (Kaserne Gellendorf) entgegenstanden, wurde im Zuge der Regionalplanänderung "Kaserne Gellendorf" und der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine im Jahre 2004 auch der Bereich der Hofstelle Sandmann als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Seit 2008 sind für die Hofstelle Sandmann mehrere Planentwürfe vorgelegt worden; hierüber wurde jeweils im Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ informiert.
Derzeit wird der im März 2011 vorgelegte Planentwurf bebauungsplanmäßig aufbereitet; parallel wurden vonseiten des Eigentümers alle vorbereitenden Maßnahmen in Auftrag gegeben (Umweltbericht einschließlich Artenschutz, Vermessung etc.).
Nach Abschluss bzw. Zusammenführung dieser Arbeiten wird der Bürgerbeteiligungsentwurf dem Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ vorgelegt zwecks Empfehlung der Durchführung der Bürgerbeteiligung.
Der nunmehr zu fassende Aufstellungsbeschluss dient der
allgemeinen
Die Stadt Rheine
erhebt die verwaltungsinternen Planungskosten vom Antragsteller entsprechend
den Anfang 2008 beschlossenen Richtlinien.
Der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes ist aus dem Übersichtsplan zu entnehmen, der dieser Vorlage
beigefügt ist (Anlage 1).
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:
I. Aufstellungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan Nr. 269, Kennwort: "Hofstelle Sandmann" der Stadt Rheine, aufzustellen.
Der Geltungsbereich bezieht sich auf die Flurstücke 453, 454 und 73, Flur 26, Gemarkung rechts der Ems, und befindet sich nördlich der Elter Straße (B 475) zwischen Dahlkampstraße und Graf-von-Stauffenberg-Straße im Ortsteil Gellendorf.
Anlagen:
Anlage 1 - Übersichtsplan