Betreff
13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 h, Kennwort: "Westliche Innenstadt", der Stadt Rheine I. Vorstellung der Verträglichkeitsuntersuchung/Handel zur "Ems-Galerie" II. Beschlussvorschlag/Empfehlung
Vorlage
253/11
Aktenzeichen
PG 5.1 - wod
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 27. Februar 2008 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 h, Kennwort: „Westliche Innenstadt“ beschlossen, um die Quartiersentwicklung des Bereiches „Im Coesfeld“ planungsrechtlich vorzubereiten.

 

 

I.       Vorstellung der Verträglichkeitsuntersuchung/Handel zur „Ems-Galerie“

 

Das Büro Junker + Kruse, Dortmund, ist beauftragt worden, die Verträglichkeit der geplanten Ems-Galerie in Bezug auf Auswirkungen auf den Handel zu untersuchen. Dabei sind sowohl die Auswirkungen auf die Versorgungsbereiche der Stadt Rheine als auch auf die von Nachbarkommunen zu analysieren. In der Sitzung des StewA am 25. Mai 2011 wurden seitens des beauftragten Büros die hierzu notwendigen Verfahrensschritte vorgestellt und der Aufbau der Analyse erläutert. Nunmehr liegen die Ergebnisse der Verträglichkeitsuntersuchung vor. Herr Kruse stellt die Untersuchung vor.

 

II. Beschlussvorschlag/Empfehlung

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ nimmt die Veträglichkeitsuntersuchung/Handel zur „Ems-Galerie“ zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Inhalte des Berichtes in die Vorentwürfe zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes, Kennwort: „Ems-Galerie“ und zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 h, Kennwort: „Westliche Innenstadt“ aufzunehmen.

 

 

Hinweis:

Die Verträglichkeitsuntersuchung war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlagen 128/11 – 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – und 240/11 – 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 h – bzw. zum Versand der Unterlagen durch Ratspost noch nicht vollständig schriftlich ausgearbeitet. Die Analyse kann deshalb nicht über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Vorgaben bezüglich der Verkaufsflächenobergrenze und der Sortimentsstruktur sind jedoch bereits in die Planbegründung und die textlichen Festsetzungen eingearbeitet worden. Auch die Ergebnisse hinsichtlich der Auswirkungen auf die Versorgungsbereiche der Stadt Rheine und benachbarter Gemeinden sind bereits bei der Erstellung der Planbegründungen berücksichtigt worden. Die Inhalte werden ausführlich in der Sitzung des StewA vorgestellt.