VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 27. Februar 2008 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 h, Kennwort: „Westliche Innenstadt“ beschlossen, um die Quartiersentwicklung des Bereiches „Im Coesfeld“ planungsrechtlich vorzubereiten.
I. Vorstellung
der Verträglichkeitsuntersuchung/Handel zur „Ems-Galerie“
Das Büro Junker +
Kruse, Dortmund, ist beauftragt worden, die Verträglichkeit der geplanten
Ems-Galerie in Bezug auf Auswirkungen auf den Handel zu untersuchen. Dabei sind
sowohl die Auswirkungen auf die Versorgungsbereiche der Stadt Rheine als auch
auf die von Nachbarkommunen zu analysieren. In der Sitzung des StewA am 25. Mai
2011 wurden seitens des beauftragten Büros die hierzu notwendigen
Verfahrensschritte vorgestellt und der Aufbau der Analyse erläutert. Nunmehr
liegen die Ergebnisse der Verträglichkeitsuntersuchung vor. Herr Kruse stellt
die Untersuchung vor.
II. Beschlussvorschlag/Empfehlung
Der
Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ nimmt die Veträglichkeitsuntersuchung/Handel
zur „Ems-Galerie“ zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Inhalte des Berichtes in die Vorentwürfe zur 16. Änderung des
Flächennutzungsplanes, Kennwort: „Ems-Galerie“ und zur 13. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 10 h, Kennwort: „Westliche Innenstadt“ aufzunehmen.
Hinweis:
Die Verträglichkeitsuntersuchung war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlagen 128/11 – 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – und 240/11 – 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 h – bzw. zum Versand der Unterlagen durch Ratspost noch nicht vollständig schriftlich ausgearbeitet. Die Analyse kann deshalb nicht über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden.
Die Vorgaben bezüglich der Verkaufsflächenobergrenze und der Sortimentsstruktur sind jedoch bereits in die Planbegründung und die textlichen Festsetzungen eingearbeitet worden. Auch die Ergebnisse hinsichtlich der Auswirkungen auf die Versorgungsbereiche der Stadt Rheine und benachbarter Gemeinden sind bereits bei der Erstellung der Planbegründungen berücksichtigt worden. Die Inhalte werden ausführlich in der Sitzung des StewA vorgestellt.