Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss empfiehlt
dem Rat der Stadt Rheine nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, den
kw-Vermerk für die Stelle 1100/Produktverantwortliche/r Schulverwaltung im Fachbereich
1 zum
01.07.2012 aufzuheben und den
Stellenplan entsprechend zu ändern.
Begründung:
I.
Allgemeine Ausgangssituation – Stellen-
und Personalkostenkonsolidierungskonzept
Angesichts der sich
dramatisch verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen und den daraus
resultierenden allgemeinen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurde im Jahre
2006 das so genannte Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept entwickelt
und am 05.12.2006 im Haupt- und Finanzausschuss beraten (Vorlage 508/06).
Im Rahmen dieses Konzeptes
wurden alle Stellen der Stadtverwaltung verschiedenen Prioritäts- und
Maßnahmenkategorien zugeordnet. Grundgedanke ist hierbei, dass beim Freiwerden
einer Stelle entschieden wird, ob sie wiederbesetzt werden muss oder eingespart
werden kann.
Die im Rahmen dieses
Konzeptes definierten Kategorien und Maßnahmen sind in der Anlage 1 dargestellt.
Die überwiegende Zahl der
Planstellen bei der Stadt Rheine ist den Maßnahmenkategorien II. und III.
zugeordnet. Daraus folgt, dass bei jeder Stellenvakanz teilweise aufwändige
organisatorische Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Die für derartige
Organisationsuntersuchungen in der Stadtverwaltung zur Verfügung stehenden
personellen Ressourcen sind sehr begrenzt. Die Beauftragung externer
Organisationsberater ist zum einen sehr teuer und zum anderen hinsichtlich der
praktischen Umsetzbarkeit der Ergebnisse erfahrungsgemäß kritisch zu bewerten.
Daher wurde in der Stadtverwaltung ein internes System entwickelt und eine
Arbeitsgruppe „Organisationsuntersuchung“ eingerichtet. Unter der Moderation
des Fachbereiches „Interner Service“ führen die Controller/innen aller 6 Fachbereiche
der Stadtverwaltung stellenbezogene organisatorische Überprüfungen durch. Erste
verwaltungsinterne Untersuchungsergebnisse dieser Arbeitsgruppe liegen bereits
vor und werden in die nächsten Stellenplanberatungen einfließen.
In diesem Sinne wurden
Einzelheiten des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes in
mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission dargestellt und intensiv
diskutiert.
II. Personalbedarfs-
und Entwicklungsplanung 2008 – 2015
Zur
konkreten Ausgestaltung des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes
war es notwendig, für einen überschaubaren Planungszeitraum die zu erwartende
personelle Entwicklung bei der Stadtverwaltung zu betrachten. Zu diesem Zweck
wurde im Jahre 2008 eine Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung für den
Zeitraum 2008 – 2015 erstellt. Dabei wurde deutlich, dass es zahlreiche Einflussfaktoren
gibt, die in einer Verwaltung unserer Größenordnung kaum statistisch planbar
sind. Für eine annähernd realistische Planung war es daher insbesondere
erforderlich, die im Planungszeitraum zu erwartende Fluktuation möglichst
realistisch einzuschätzen. Neben den bekannten Altersgrenzen ist dabei auch ein
früheres Ausscheiden aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine im Rahmen der
Altersteilzeit eine feste Planungsgröße.
Unter
Berücksichtigung der erkennbaren Faktoren ist davon auszugehen, dass bis zum
Ende des Planungszeitraumes 80 Personen aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine
ausscheiden werden. Auf dieser Grundlage können nach Einschätzung der
Verwaltung bis 2015 18 Planstellen eingespart werden. 39 Stellen sollen durch
die Einstellung und Übernahme von Auszubildenden und 23 Stellen extern wieder
besetzt werden. Nach dem derzeitigen Planungsstand wird dieses Ziel erreichbar
sein. Einzelheiten zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung sollen im
Herbst 2011 in der Strategie- und Finanzkommission sowie im Rahmen des 3.
Umsetzungsberichtes Anfang 2012 dargestellt werden.
III. Gewährung von Altersteilzeit (ATZ) als Element
der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015
Um das Ziel des Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzeptes erreichen zu können, ist eine möglichst
planbare und sozialverträgliche Fluktuation erforderlich. Im Rahmen dieses sog.
aktiven Fluktuationsmanagements hat der Rat der Stadt Rheine eine
Grundsatzregelung über die Gewährung von Altersteilzeit bei der Stadt Rheine
beschlossen. Von dieser Möglichkeit haben in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt
33 Mitarbeiter/innen Gebrauch gemacht, so dass die Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung
insofern auf eine relativ realistische Basis gestellt werden konnte.
IV. Ausweisung von kw–Vermerken im Rahmen der
Stellenpläne 2010 und 2011
Die nach der Personalbedarfs-
und Entwicklungsplanung 2008 – 2015 vorgesehenen 18 Stelleneinsparungen können
aufgrund der Systematik dieses Konzeptes im Voraus nicht in allen Fällen
konkret stellenbezogen benannt werden. Gleichwohl hat die Verwaltung in
mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission und im HFA erklärt, dass
sie dieses Ziel bis zum Ende des Planungszeitraumes erreichen wird.
Wegen dieser fehlenden
Konkretisierung der Stelleneinsparungen hat der Rat der Stadt Rheine im Wege
der Stellenplanberatungen 2010 und 2011 festgelegt, dass die
altersteilzeitbedingt frei werdenden Planstellen einen kw–Vermerk erhalten.
Dieser Vermerk bedeutet, dass die jeweils betroffenen Stellen mit dem
Ausscheiden des Stelleninhabers bzw. der Stelleninhaberin „wegfallen“, also für
eine Wiederbesetzung nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung hat bei
verschiedenen Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass das Instrument der
kw-Vermerke im Kontext des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes
kein geeignetes Mittel ist, die beabsichtigten Ziele schneller oder effizienter
zu erreichen. Gleichwohl wurden die kw–Vermerke aus dem Stellenplan 2010 in den
Stellenplan 2011 übernommen; verbunden mit der Forderung, bei Freiwerden einer
entsprechenden Stelle in den zuständigen Ratsgremien über die Aufhebung jedes
einzelnen kw–Vermerkes zu entscheiden.
V. Aufhebung
des kw–Vermerkes bei der Stelle 1100/Produkt-
verantwortliche/r
Schulverwaltung im Fachbereich 1
Die Stelle 1100 ist im
aktuellen Stellenplan nach Besoldungsgruppe A 12 mit einem kw–Vermerk
ausgewiesen.
Der Stelleninhaber scheidet
am 16.07.2012 altersteilzeitbedingt aus.
Im
Rahmen des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes ist diese Stelle
der Prioritätenkategorie „2.1“ und der Maßnahmeneinteilung „I“ zugeordnet.
Das bedeutet, dass keine
detaillierte organisatorische Überprüfungen zu der Frage erforderlich sind, ob
die Stelle wieder besetzt werden muss. Die Stelle muss unverzüglich
wiederbesetzt werden.
Die Nichtwiederbesetzung
würde den völligen Verzicht auf Pflichtaufgaben bedeuten.
Im Folgenden soll aufgezeigt
und begründet werden, warum die Stelle unabweisbar nach besetzt werden muss.
V.1 Aufgaben
und Verantwortlichkeiten
Die Stelle 1100 beinhaltet
die Funktionen als Produktverantwortlichen für die Schulverwaltung,
Produktgruppen 11/Bereitstellung schulischer Einrichtungen und 12/Zentrale
Leistungen für Schüler/innen. Aufgrund der bei der Stadtverwaltung Rheine
geltenden organisatorischen Rahmenleitlinien gliedert sich der
Tätigkeitsbereich der Produktverantwortlichen grundsätzlich in 2 Bereiche:
Ø
Leitungsfunktionen
und
Ø
sachbearbeitende
Tätigkeiten
Die durch
Produktverantwortliche bei der Stadtverwaltung grundsätzlich wahrzunehmen
Leitungsfunktionen sind in Anlage 2 dargestellt.
Diese in der Anlage
aufgeführten Zuständigkeiten und Funktionen sowie die entsprechenden
sachbearbeitenden Tätigkeiten stellen sich in der Stelle 1100 als Aufgaben wie
folgt konkret dar:
Fortlaufende Schulentwicklung auf der Basis des im
5-jährigen Abstand erstellten Schulentwicklungsplanes
- Erarbeitung von Vorschlägen für Errichtung,
Änderung und Aufhebung von Schulen auf Grund sich ändernder Schülerzahlen
sowie neuer und geänderter Bildungsgänge in Bezug auf Raumbedarf und
schulorganisatorischer Maßnahmen einschließlich Vorlagen für
Schulausschuss und Rat.
- Prognostizierung der Grundschuljahrgänge (aus
Einwohnermeldeamtsdaten, Prognose des Elternwahlverhaltens beim Übergang
in den Sekundarbereich und Bedarfsbestimmung der Raumkapazitäten an einzelnen
Schulformen und Schulen).
- Erarbeiten mittel- und langfristiger Perspektiven
der quantitativen Schulentwicklung.
- Sicherstellung von Betreuungsangeboten an
Nachmittagen bis 16.00 Uhr (in eigener Regie oder in Verbindung mit freien
Trägern, Sportvereinen und der Musikschule).
Weiterentwicklung von Ganztagsgrundschulen
einschließlich Durchführungsverantwortung
- Der Schulausschuss bzw. Rat beschließt, welche
Schulen Ganztagsgrundschulen werden sollen, die Durchführung liegt in der
vollständigen und alleinigen Verantwortung des Produktverantwortlichen
(Raumbedarfsermittlung, Erarbeitung von Verträgen für Leistungen und Kooperationspartner,
Kalkulation der (Folge-)Kosten, Beantragung von Fördermitteln beim Land,
Erstellung von Verwendungsnachweisen, Beratung der Schulleiter/innen)
Wahrnehmung der Budgetverantwortung
- Planung des Schuletats, Überwachung der Erträge
und Aufwendungen, Erarbeiten von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen.
- Entscheidung über Mittelaufteilung für die
Budgetierung an den Schulen nach Beratung im schulformbezogenen
Arbeitskreis, der Stadtschulleiterkonferenz und dem Schulausschuss.
Personalangelegenheiten
- Mitwirkung bei der Personalauswahl von
Mitarbeiter/innen der Schulverwaltung, Hausmeister/innen und
Schulsekretärinnen einschließlich der Personaleinsatzplanung.
- Mitwirkung bei der Wahl von Schulleiterinnen und
Schulleitern
Schulfachliche Beratung von Schulbau- und größeren
Schulbau-unterhaltungsmaßnahmen
- Entscheidung unter Beachtung der Schulentwicklung
(Schülerzahlen, Nutzungskonzepte, „Schulbezirksgrenzen“) über das Ob und
den Umfang von Baumaßnahmen, Prioritätenfestlegungen (Reihenfolge der
Maßnahmen) bis hin zur Aufgabe von Schulen.
Mediententwicklungsplanung
- Mitwirkung bei der Umsetzung des Medienentwicklungsplanung
für alle Rheiner Schulen
Leistungsorientierte Bezahlung
- Abschluss von Zielvereinbarungen und Bewertung
der Zielerreichung für insgesamt 85
Mitarbeiter/innen der Schulverwaltung (Verwaltung, Hausmeister/innen,
Sekretärinnen und Reinigungskräfte)
Vertretung der Stadt Rheine
- Im Arbeitskreis Schulverwaltungsamtsleiter beim
Städte- und Gemeindebund (z.B. Abgabe von Stellungnahmen zu Änderungen bei
Schulrechtsänderungsgesetzen)
- Stadtschulleiterkonferenz und Arbeitskreis
Rheiner Grundschullehrer/innen (Mittelaufteilung für dezentrale
Ressourcenverantwortung der Schulen und Stellungnahmen zu aktuellen
Entwicklungen)
V 2. Personal-
und Finanzsituation
Die Schulverwaltung gliedert sich bekanntlich wie folgt:
PG 11/Bereitstellung schulischer Einrichtung mit:
-> Produkt 1101/Grundschulen
-> Produkt 1102/Hauptschulen
-> Produkt 1103/Realschulen
-> Produkt 1104/Gesamtschulen
-> Produkt 1105/Gymnasien
-> Produkt 1106/Förderschulen
-> Produkt 1107/Berufskollegs
PG 12/Zentrale Leistungen für Schüler/innen mit:
-> Produkt 1201/Schülerbeförderung
-> Produkt 1202/Betreuungsangebote
Insgesamt stehen für diese Aufgaben in der Verwaltung 4,0
Stellen zur Verfügung, die sich auf vier Mitarbeiter/innen verteilen:
- Stelle 1100: Produktverantwortlicher für Schulverwaltung A 12
(Vollzeit)
- Stelle 1101: Produktmitarbeiter für Schulverwaltung A 10
(Vollzeit)
- Stelle 1104: Produktmitarbeiterin für Schulverwaltung EG 9
(Vollzeit)
- Stelle 1112: Zwei Produktmitarbeiterinnen für Schulverwaltung EG
9 mit
jeweils halber
Stelle
Neben dem Produktverantwortlichen sind somit drei
Mitarbeiter/innen in der Schulverwaltung beschäftigt. Ihre Aufgaben umfassen im
Wesentlichen:
- Bearbeiten von
Schüler/innenfahrtkostenanträgen in Form von
- Erteilung von Schulwegjahreskarten
- Erteilung von Ablehnungsbescheiden
- Erteilung von Pkw-Erstattungsbescheiden
- Erteilung von Erstattungsbescheiden nach Abrechnung der durch
Schüler/innen
eingereichten Fahrkarten
- Prüfen der Anspruchsvoraussetzungen für eine Taxibeförderung
aus gesundheitlichen
Gründen
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für eine
Schülerfahrkostenerstattung im
Praktikum
- Erteilung von Schülerfahrkostenbescheiden für Schüler der Be-
zirksfachklassen
Allein für diese Aufgaben sind Mitarbeiterinnen im Umfang einer ganzen
Stelle gebunden.
- Sitzungsdienst
- Fristgerechte
Beantragung von Landesmitteln, Weiterleitung an die jeweiligen Schulen und
Fertigung der Verwendungsnachweise für:
- die
Durchführung des Betreuungsprogramms
„8-1“ an Grund-
Schulen
- für
die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote an offenen
Ganztagsgrundschulen
- für die Durchführung der pädagogischen Übermittagsbetreuung an
weiterführenden
Schulen
- für die Durchführung des Programms „Kultur und Schule“
- Mithilfe bei der
Kalkulation der Haushaltsansätze für Haushaltsplan-
beratungen - Vorbereitung der Aufteilung der
budgetierten Mittel für die Schulen
- Personalangelegenheiten Schulsekretärinnen,
Hausmeister, Raumpflegerinnen (Einsatzplanung, Überstundenvergütung,
Urlaubs- und Krankheitsvertretungen)
- Überprüfung der Jahresrechnungen und Berichte der
Schulen im Rahmen der dezentralen Ressourcenverantwortung
- Vorbereitung der Josef-Winckler-Preisverleihung
- Ansprechpartnerin für Schulleitungen,
Kollegen/Kolleginnen und Bürger im Bereich allgemeiner
Schulverwaltungsangelegenheiten
- Betreuung der Rosenstengel-Stiftung für das
Gymnasium Dionysianum
- Betreuung der Josef-Winckler-Stifung
- Antragsbearbeitung, Zuwendungsmitteilungen und
Verwendungsnachweise bei Sonderprogrammen der Schulen
- Durchführung von Maßnahmen im Rahmen von
Sicherheitsüberprüfungen (u.a. Einsatz von Hausmeistern und Firmen bei der
Überprüfung von elektrischen Geräten und Anlagen)
- Erfassung von Kennzahlen für die Produkte im
Bereich Schule
- Bürgeranfragen,Anregungen und Beschwerden
entgegennehmen, bearbeiten oder ggf. weiterleiten
- Fertigung von
Abrechnungen (Kreis Steinfurt für Schülerbetriebspraktikum, Stadtwerke
Rheine für Bäderbenutzung der Schulen)
- Berechnung des Schulkostenbeitrages der Gemeinde Neuenkirchen
- Teilnahme und Mitarbeit in Arbeitskreisen (z.B.
Optimierung von Hausmeisterdiensten)
- Bearbeitung allgemeiner Anträge der
Schulverwaltung, wie z. B. Vorgänge im Zusammenhang mit
Photovoltaikanlagen
- Betreuung, Begleitung und Einarbeitung der
Auszubildenden in der Schulverwaltung
- Vertreterfunktion Schülerfahrkostenbereich und
ggf. anderer Kollegen in der Schulverwaltung (z.B. öffentliche
Ausschreibung auf den Weg bringen, Teilnahme an Feierstunden)
- Durchführung des Schulanmeldeverfahrens und des
Schulummeldeverfahrens (Übergang zur Klasse 5) (Terminabstimmungen mit
Schulleitungen, Erstellen amtlicher Bekanntmachungen, Prüfen der Geburtenlisten
des Einwohnermeldeamtes, Informieren der Schulen über einzuschulende
Kinder, Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt, etc.)
- Vorbereitung und Durchführung von
Informationsveranstaltungen für Schulen (Terminvereinbarungen, Listen der
in Frage kommenden Kinder erstellen, Einladungen versenden, Begrüßung (
Moderation der Informationsveranstaltungen)
- Abwicklung der erweiterten Betreuung an Schulen
(Durchführung des Anmeldeverfahrens, Überprüfung Einkommensnachweise,
Festsetzung/Einziehung Elternbeiträge, etc.)
- Beratung der Eltern in Schulangelegenheiten
- Vertretung des Produktverantwortlichen für den
Bereich Schulen
- Planung der Einrichtungen für Schulneubauten und -erweiterungen
sowie von Sonderprogrammen
(Vorbereiten
von Ausschreibungen, Erteilung von Aufträgen bis 15.000 €, unterschriftsreife
Vorbereitung aller anderen Aufträge, Beachten der Klassen- und Raumgrößen,
Festlegen der Standards insbesondere für Fachräume (Physik, Chemie, Biologie…)
i. V. m. Schulleitungen, Einhaltung des Budgetrahmens)
- Überwachung der Zahlungsabwicklung der Budgets
1101-1103
- Kalkulation, Vorbereitung und Abrechnung der
Kosten der Lernmittelfreiheit
- Erstellung der jährlichen Schülerstatistik
- Prüfung der Zustimmung des Schulträgers Stadt
Rheine zu sonderpädagogischen Fördermaßnahmen
- Mitwirkung bei Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes
Hinzu kommen rund 63
Stellen mit ungefähr 80 Mitarbeiter/innen, die sich auf folgende
Berufsgruppen verteilen:
- Schulsekretärinnen
- Hausmeister/innen
- Systemadministratoren
- Erzieherinnen für den Ganztag
- Reinigungskräfte
Mit der oben dargestellten Personalausstattung betreut die
Schulverwaltung insgesamt 27 Schulen mit annähernd 10.000 Schüler/innen bei
einem Gesamtbudget von fast 6 Millionen € im Ergebnisplan und 447.000 € im
Finanzplan.
V 3 Fazit:
Aufgrund der o. a.
Ausführungen ist aus Sicht der Verwaltung die Nachbesetzung der Stelle
1100/Produktverantwortliche/r Schulverwaltung zum
1. Juli 2011 unabweisbar erforderlich.
Die Vielzahl und Bedeutung
der Aufgaben, die hohe Anzahl der Mitarbeiter/innen und des vergleichsweise
große Budget führen zwangsläufig zu dem Ergebnis, dass die beschriebenen
Aufgaben, die sich zum überwiegenden Teil aus gesetzlichen Vorschriften
ergeben, nicht mit einer geringeren Personalausstattung als derzeit im
Stellenplan verankert erfüllt werden können.
Abschließend soll an dieser
Stelle noch einmal betont werden, dass die Verwaltung den Willen der Politik,
Personalkosteneinsparungen zu realisieren, ernst nimmt.
Deshalb wird aktuell eine Organisationsuntersuchung
unter der Federführung des Fachbereiches 7/Interner Service in enger
Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 1 „Bildung, Kultur und Sport“ im Bereich der
Darüber hinaus wurde bereits
vor Jahren eine Vereinbarung getroffen, beim Ausscheiden städtischer
Reinigungskräfte aus dem Arbeitsverhältnis die Tätigkeiten durch private
Reinigungsfirmen durchführen zu lassen. Dies führt neben einer Reduzierung der
Stellen zu Kosteneinsparungen (geringere Lohnkosten) und verringertem
administrativen Aufwand.
Anlagen:
Anlage 1: Übersicht der Prioritätenkategorien
Anlage 2: Kompetenz- und Aufgabenbeschreibung für Produktverantwortliche