Betreff
Ausbau der Straße "Nadigstraße" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: "Wohnpark Dutum", 1. Bauabschnitt Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
330/06
Aktenzeichen
FB 5.3 - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5.3.


Begründung:

 

1. Festsetzung im Bebauungsplan:

 

      Die Straße „ Nadigstraße“, befindet  in den Grenzen der rechtskräftigen

      Bebauungspläne Nr. L 12, Kennwort: „ Felsenstraße“ und Nr. 298,

      Kennwort: „Wohnpark Dutum“.

      Der Ausbaubereich beginnt im Bebauungsplangebiet Nr. 298

      „Wohnpark Dutum“, Teil B und erstreckt sich bis in den östlichen Teil C.

      Der Stichweg Richtung Wieckstraße wird zunächst nicht mit erstellt.

     

      Die vorhandenen Grundstücksparzellen sind überwiegend mit ein- bzw.

      zweigeschossigen Häusern bebaut.

     

      Die Straßenparzellen haben im westlichen Teil (über eine Länge von

      ca. 280m) eine Breite von 8,50m. Im  Bereich östlich der Weberstraße weist

      die Nadigstraße eine Breite von 6,00m auf.

 

2. Einfügung in das Straßennetz:

 

      Die Straße „Nadigstraße“ ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage

      im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.

 

      Der Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip erstellt

      werden, um den durchfahrenden Verkehr zu minimieren.

 

3. Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

      Nadigstraße (Verkehrsberuhigter Bereich):

 

      Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit verschiedenen Breiten

      von 6,00m bzw. 8,50m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle,

      vorgesehen.

 

      Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch Reduzierung und Verschwenkung

      der befahrbaren Breite mittels wechselseitigem und beidseitigem 

      Einbaus von Grünbeeten und Parkständen.

      Die Parkstände erhalten eine Breite von 2,00m – 2,50m Metern.

 

a)   Westlich der Weberstraße:

 

      Im diesem Bereich haben die Straßenparzellen eine Breite von 8,50m.

      Die Parkstände erhalten eine Breite von 2,00m – 2,50m. Die Grünbeete

      sollen in einer Tiefe zwischen 2,00m und 4,20m angelegt werden.

      Die befahrbare Mischfläche beträgt 4,30m bis 8,50m.

      Durch diese Breiten werden die gestalterischen Merkmale der angrenzenden

      Weberstraße fortgesetzt.

 

b)   Östlich der Weberstraße:

 

      Im schmaleren Bereich, östlich der Weberstraße liegt die befahrbare Breite

      bei 4,00m bzw. 6,00m. Der Parkstand und das Grünbeet sind 2,00m breit.

 

      c) Teilbereich Radwegequerung:

 

      Im Bereich der Radwegequerung beträgt die Breite der Grünbeete 1,50m

      bis 3,00m. Die befahrbare Fläche wird punktuell auf 4,00m verschmälert.

      Hier wird der verkehrsberuhigte Charakter der Fahrbahn durch Plateauauf-

      pflasterungen verstärkt.

 

      Um auf der gesamten Straßenlänge den Eindruck einer optischen Bremse zu

      erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasters (rot/grau) vorge-

      sehen.

      Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbenem Pflaster ausgeführt.

      Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.

 

4. Entwässerung:

 

      Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm

      breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an die

      Kanalisation.

 

5. Beleuchtung:

 

      Es ist die Aufstellung von Rautenleuchten LSS 151-2, 2 x11Watt mit einer

      Lichtpunkthöhe von 4,00m vorgesehen.

 

6. Bürgerbeteiligung:

 

      Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der

      Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben

      sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern, insbesondere zu den Baum-

      standorten.

     

7. Abrechnung der Ausbaukosten:

 

      Beim Ausbau der Nadigstraße handelt es sich um die erstmalige Herstellung

      einer Erschließungsanlage.

      Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen

      des BauGB (90% Anliegeranteil).

 

 

 

 

8. Ausbauzeitpunkt:

 

      Der Ausbau erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im

      Sommer 2007.


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan Blatt 1 und 2