Betreff
Rettungsdienst- Vertragsverhandlungen mit dem Kreis Steinfurt
Vorlage
266/11
Aktenzeichen
I- FB3- ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Dem Rat der Stadt Rheine wird vorgeschlagen, den Beschluss vom 22.02.2011 bezüglich der Kündigung

 

a)   der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Steinfurt über die Übertragung der Aufgaben nach dem Gesetz über den Rettungsdienst vom 14.05.1982 sowie

b)   des öffentlich rechtlichen Vertrages vom 28.05.1993 zwischen dem Kreis Steinfurt und den Städten Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Lengerich, Ochtrup, Rheine und Steinfurt.

 

aufzuheben.

 

 


Begründung:

 

In der Sitzung vom 22.02.2011 hat der Rat der Stadt Rheine einstimmig die zum 30.06.2011 auszusprechende Kündigung der o.g. Verträge beschlossen und die Verwaltung zugleich beauftragt, mit dem Kreis Steinfurt Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel Verbesserungen für die Stadt Rhein in wirtschaftlicher und fachlicher Sicht zu erreichen (Vorlage 079/11). Die tatsächliche Kündigung ist bisher gegenüber dem Kreis in Abstimmung mit den im Rat der Stadt Rheine vertretenen Fraktionen noch nicht ausgesprochen worden.

 

Die Verwaltung hat in mehreren Gesprächen mit Vertretern der Kreisverwaltung Verhandlungen geführt. Hierbei sind zum Teil auch die Vertreter der anderen Gemeinden mit Rettungswachen im Kreis Steinfurt beteiligt gewesen. Nach schwierigen Verhandlungen ist als Zwischenergebnis festzuhalten, dass nunmehr im Entwurf ein Rettungsdienstvertrag seitens des Kreises Steinfurt vorliegt, der wesentliche finanzielle Forderungen der Stadt Rheine erfüllt. Betroffen ist hierbei insbesondere der Bereich der sog. „Overheadkosten“ wie auch der Aufwendungen der Gebäudebewirtschaftung (Energie, Reinigung, Unterhalt). Nach ersten Vorausberechnungen ergeben sich Verbesserungen von jährlich ca. 140.000 Euro. Diese Verbesserungen sind nach den Äußerungen des Kreises Steinfurt auch bereits mit den Krankenkassen als Kostenträgern abgestimmt.

 

Zwar war es in den Verhandlungen nicht möglich, alle wirtschaftlichen Forderungen durchzusetzen, dennoch kann das Ergebnis aus Sicht der Verwaltung als sehr zufriedenstellend beurteilt werden. Weitere wesentliche Verbesserungen sind aus Sicht der Verwaltung nicht mehr erzielbar.

 

Es wird daher dem Rat der Stadt Rheine empfohlen, den Beschluss über die Kündigung der Verträge aufzuheben. Dabei ist anzumerken, dass die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind. Es ergeben sich aus Sicht der beteiligten Parteien noch Detailpunkte, die der Klärung bedürfen. Diese Klärung ist bis zum 30.06.2011 nicht mehr zu erwarten, da insgesamt 8 Verhandlungspartner beteiligt sind. Es erscheint aus Sicht der Verwaltung gerechtfertigt, das Risiko des bisher noch nicht abgeschlossenen neuen Vertrages auf sich zu nehmen.

 

Die Verwaltung wird über den Fortgang der Vertragsverhandlungen zeitnah informieren.