Betreff
Nachpflanzungskonzept zur Wiederherstellung der Baumallee an der Mühlenstraße
Vorlage
282/11
Aktenzeichen
FB 5/TBR-schu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss nimmt das Nachpflanzungskonzept zur Wiederherstellung der Baumallee an der Mühlenstraße zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Die Ahornallee an der Mühlenstraße ist ein landschaftsprägendes Element und verbindet die Innenstadt mit der freien Landschaft. Begleitend zu Emsaue und zum Salinenkanal führt die Allee auf einem erhöhten Damm auf einer Länge von 440 m parallel zu einem Fuß- und Radweg. Nach Auskunft von Zeitzeugen ist die Allee im Jahr 1927 angelegt worden.

 

Im Zuge einer Bewertung der Vitalität der Bäume hat sich im Jahr 2008 (Anlage 1) gezeigt, dass größere Teilbereiche der Ahornallee mit einem Hallimasch Pilz befallen sind. Zahlreiche Bäume sind abgestorben und bereits entfernt worden. In den nächsten Jahren sind weitere Baumverluste zu erwarten.

Der Hallimasch lebt in erster Linie von abgestorbenen Holzteilen. Sein Pilzgeflecht findet sich auch zwischen den Wurzeln gesunder Bäume, ohne zunächst Schaden anzurichten. Aggressiv wird der Pilz dann, wenn die Gehölze durch Einwirkungen von Streßfaktoren, wie z.B., Krankheits- und Schädlingsbefall oder Überalterung geschwächt sind. Insbesondere für die einzelnen Gehölzarten ungeeignete Standorte und zu enger Stand können zu einer Erhöhung der Anfälligkeit führen.

 

Eine direkte Bekämpfung des Hallimaschs ist nicht möglich, da er überall an geeigneten Standorten im Boden vorkommt. Befallene Gehölze sind je nach Schadsymptomausprägung zu roden. Gesunde, zügig wachsende Bäume sind widerstandsfähig und werden in der Regel nicht befallen. Bei sachgemäßer Pflege und guter Vitalität besitzen die Gehölze ausreichende Abschottungsmechanismen  gegen einen Hallimasch-Befall.

 

Der Alleecharakter für das landschaftsprägende Element ist zu erhalten. Aus diesem Grunde sind Ersatzanpflanzungen vorzunehmen, die neben den größeren Bestandslücken auch die Fällung und den Ersatz bereits stark geschädigter  Bäume vorsieht. Unmittelbar im Vorfeld der Neuanpflanzungen sollen daher insgesamt noch 25 Altbäume aus der Allee entfernt werden. Die Neuanpflanzung umfasst insgesamt 64 Bäume, die in größeren Abschnitten beidseitig des Fuß- und Radweges angelegt werden (Anlage 2). Ein Teil der Bestandsbäume (ca. 40 Stck.), die aktuell noch einen geringeren Schädigungsgrad bzw. eine noch ausreichende Vitalität aufweisen, bleiben erhalten.

 

Um das Risiko eines erneuten Hallimasch-Befalls zu minimieren, sind bei der Neuanpflanzung für den Standort geeignete Gehölzarten auszuwählen. In Abstimmung mit den Fachbehörden wird die Winterlinde (Tilia cordata) favorisiert. Zudem ist darauf zu achten, dass junge, wüchsige Pflanzware verwendet wird, die schnell in ein zügiges Wachstum übergeht.

Die Neuanpflanzung wird nicht mit den ansonsten üblichen Hochstämmen mit einem Stammumfang von 18-20 cm vorgenommen, sondern mit kostengünstigeren Hochstämmen mit einem Stammumfang von 16-18 cm.

 

Förderung:

 

Eine Förderung aus dem 100 Alleen-Programm des Landes NRW ist nicht möglich, da hier grundsätzlich nur neue Alleen oder die Ergänzung bestehender Alleen sowie der Ersatz vormals historisch vorhanden gewesener Alleen gefördert werden kann, die allerdings schon mindestens fünf Jahre nicht mehr existent sind. Ersatzanpflanzungen werden aus dem 100 Alleen-Programm nur gefördert, wenn die bestehende Allee um mindestens ein Drittel ergänzt wird und die Bäume bereits seit mehr als 5 Jahren nicht mehr vorhanden sind. Dies trifft auf die Ahornallee am Mühlendamm aber überwiegend nicht zu. 

 

Sofern die abgängige Ahornallee ersetzt werden soll, ist grundsätzlich eine Förderung aus dem Programm des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) möglich. Da die zur Wiederherstellung vorgesehene Allee sich innerhalb der Abgrenzungen des FFH-Gebiets „Emsaue“ befindet, beträgt der Fördersatz 80 %. Die Verwaltung beabsichtigt einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

Die Stadt Rheine verpflichtet sich bei Inanspruchnahme der Förderung die Neuanpflanzung dauerhaft zu erhalten, d.h. etwaige Baumausfälle sind zu ersetzen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kostenschätzung für die Ersatzanpflanzung einschließlich der zweijährigen Unternehmerpflege und der Kosten für die im Vorfeld noch zu entfernenden, stärker geschädigten oder abgängigen Bestandsbäume (ca. 25 Stück) beträgt 30.000 €. Über die Finanzierung der Maßnahme ist nach positiver Entscheidung über den Förderantrag zu entscheiden.