Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt
das Nachpflanzungskonzept zur Wiederherstellung der Baumallee an der
Mühlenstraße zur Kenntnis.
Begründung:
Die Ahornallee an der Mühlenstraße ist ein landschaftsprägendes Element
und verbindet die Innenstadt mit der freien Landschaft. Begleitend zu Emsaue
und zum Salinenkanal führt die Allee auf einem erhöhten Damm auf einer Länge
von 440 m parallel zu einem Fuß- und Radweg. Nach Auskunft von Zeitzeugen ist
die Allee im Jahr 1927 angelegt worden.
Im Zuge einer Bewertung der Vitalität der Bäume hat sich im Jahr 2008
(Anlage 1) gezeigt, dass größere Teilbereiche der Ahornallee mit einem
Hallimasch Pilz befallen sind. Zahlreiche Bäume sind abgestorben und bereits
entfernt worden. In den nächsten Jahren sind weitere Baumverluste zu erwarten.
Der Hallimasch lebt in erster Linie von abgestorbenen Holzteilen. Sein
Pilzgeflecht findet sich auch zwischen den Wurzeln gesunder Bäume, ohne
zunächst Schaden anzurichten. Aggressiv wird der Pilz dann, wenn die Gehölze
durch Einwirkungen von Streßfaktoren, wie z.B., Krankheits- und
Schädlingsbefall oder Überalterung geschwächt sind. Insbesondere für die
einzelnen Gehölzarten ungeeignete Standorte und zu enger Stand können zu einer
Erhöhung der Anfälligkeit führen.
Eine direkte Bekämpfung des Hallimaschs ist nicht möglich, da er
überall an geeigneten Standorten im Boden vorkommt. Befallene Gehölze sind je
nach Schadsymptomausprägung zu roden. Gesunde, zügig wachsende Bäume sind widerstandsfähig
und werden in der Regel nicht befallen. Bei sachgemäßer Pflege und guter
Vitalität besitzen die Gehölze ausreichende Abschottungsmechanismen gegen einen Hallimasch-Befall.
Der Alleecharakter für das landschaftsprägende Element ist zu erhalten.
Aus diesem Grunde sind Ersatzanpflanzungen vorzunehmen, die neben den größeren
Bestandslücken auch die Fällung und den Ersatz bereits stark geschädigter Bäume vorsieht. Unmittelbar im Vorfeld der
Neuanpflanzungen sollen daher insgesamt noch 25 Altbäume aus der Allee entfernt
werden. Die Neuanpflanzung umfasst insgesamt 64 Bäume, die in größeren
Abschnitten beidseitig des Fuß- und Radweges angelegt werden (Anlage 2). Ein
Teil der Bestandsbäume (ca. 40 Stck.), die aktuell noch einen geringeren
Schädigungsgrad bzw. eine noch ausreichende Vitalität aufweisen, bleiben
erhalten.
Um das Risiko eines erneuten Hallimasch-Befalls zu minimieren, sind bei
der Neuanpflanzung für den Standort geeignete Gehölzarten auszuwählen. In Abstimmung
mit den Fachbehörden wird die Winterlinde (Tilia cordata) favorisiert. Zudem
ist darauf zu achten, dass junge, wüchsige Pflanzware verwendet wird, die
schnell in ein zügiges Wachstum übergeht.
Die Neuanpflanzung wird nicht mit den ansonsten üblichen Hochstämmen
mit einem Stammumfang von 18-20 cm vorgenommen, sondern mit kostengünstigeren
Hochstämmen mit einem Stammumfang von 16-18 cm.
Förderung:
Eine Förderung aus dem 100 Alleen-Programm des
Landes NRW ist nicht möglich, da hier grundsätzlich nur neue Alleen oder die
Ergänzung bestehender Alleen sowie der Ersatz vormals historisch vorhanden
gewesener Alleen gefördert werden kann, die allerdings schon mindestens fünf
Jahre nicht mehr existent sind. Ersatzanpflanzungen werden aus dem 100
Alleen-Programm nur gefördert, wenn die bestehende Allee um mindestens ein
Drittel ergänzt wird und die Bäume bereits seit mehr als 5 Jahren nicht mehr
vorhanden sind. Dies trifft auf die Ahornallee am Mühlendamm aber überwiegend
nicht zu.
Sofern die abgängige Ahornallee ersetzt werden soll,
ist grundsätzlich eine Förderung aus dem Programm des Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) möglich. Da die zur Wiederherstellung vorgesehene Allee sich
innerhalb der Abgrenzungen des FFH-Gebiets „Emsaue“ befindet, beträgt der Fördersatz
80 %. Die Verwaltung beabsichtigt einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.
Die Stadt Rheine verpflichtet sich bei Inanspruchnahme der Förderung
die Neuanpflanzung dauerhaft zu erhalten, d.h. etwaige Baumausfälle sind zu
ersetzen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kostenschätzung für die
Ersatzanpflanzung einschließlich der zweijährigen Unternehmerpflege und der
Kosten für die im Vorfeld noch zu entfernenden, stärker geschädigten oder
abgängigen Bestandsbäume (ca. 25 Stück) beträgt 30.000 €. Über die Finanzierung
der Maßnahme ist nach positiver Entscheidung über den Förderantrag zu
entscheiden.