Betreff
Einführung und Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes Paul Jansen
Vorlage
288/11
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) verliert ein Ratsmitglied durch Verzicht sein Mandat für den Rat der Stadt Rheine. Der Verzicht kann mit Wirkung eines bestimmten späteren Zeitpunktes erklärt werden; er kann nicht widerrufen werden. Die Verzichtserklärung muss persönlich vor der Wahlleiterin oder einem von ihr Beauftragten erfolgen.

 

Am 10. Juni 2011 hat Herr Christoph Kotte vor der Bürgermeisterin den Verzicht auf sein Ratsmandat mit Wirkung zum 30.06.2011 erklärt.

 

Die Mandatsnachfolge richtet sich nach § 45 KWahlG. Demnach wird der freiwerdende Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei besetzt, für welche der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. Ist für den Ausgeschiedenen auf der Reserveliste ein Ersatzbewerber benannt, fällt der freigewordene Sitz auf diesen Ersatzbewerber. Auf der Reserveliste bleiben diejenigen Bewerber außer Betracht, die aus der Partei, für die sie aufgestellt waren, ausgeschieden sind.

 

Herr Kotte ist bei der Kommunalwahl am 30. August 2009 als Kandidat der CDU in den Rat der Stadt Rheine gewählt worden. Herr Klaus Dickmänken wurde als sein Ersatzbewerber benannt. Herr Dickmänken hat am 15.06.2011 vor dem Beauftragten der Wahlleiterin, Herrn Elfert, schriftlich erklärt, dass er auf das Mandat verzichtet.

 

Der nächste noch nicht berücksichtigte Bewerber auf der Reserveliste der CDU, der die Voraussetzungen für die Nachfolge von Herrn Kotte erfüllt, ist Herr Paul Jansen. Herr Jansen hat am 22.06.2011 schriftlich erklärt, dass er das Mandat annimmt. Er erwirbt die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Rheine somit per 01. Juli 2011.

 

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Gem. § 67 Abs. 3 GO werden Ratsmitglieder von der Bürgermeisterin in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtung hat folgenden Wortlaut:

 

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Rheine erfüllen werde.

 

(Freiwillige Ergänzung:)

So wahr mir Gott helfe."