Betreff
Änderung der Besetzung in Ausschüssen und sonstigen Gremien der Stadt Rheine - Antrag der CDU-Fraktion vom 05.07.2011
Vorlage
299/11
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.      Die Ratsmitglieder beschließen auf Antrag der CDU-Fraktion vom 05.07.2011 die folgenden Nachbesetzungen in folgenden Gremien der Stadt Rheine:

 

Rechnungsprüfungsausschuss

Mitglied:                           RM Paul Jansen anstelle von Herrn Kotte

 

Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“

Mitglied:                           RM Christian Kaisel anstelle von Herrn Kotte

 

Wahlausschuss

pers. Vertr. von

RM Hagemeier:                 RM Matthias Auth anstelle von Herrn Kotte

 

Sportausschuss

Mitglied:                           SB Alfred Prus, Gröns Esch 56, 48432 Rheine, anstelle von SB Hövener

1. stellv. SB                      SB Fabian Lenz, Hünenborgstr. 36, 48431 Rheine anstelle von SB Prus

 

 

II.            Der Rat der Stadt beschließt ferner auf Antrag der CDU-Fraktion vom 05.07.2011 die folgenden Nachbesetzungen in folgenden Gremien:

 

Aufsichtsrat EWG

Mitglied:                           RM Udo Bonk anstelle von Herrn Kotte

 

Aufsichtsrat TaT

Mitglied:                           RM Udo Bonk anstelle von Herrn Kotte

 

Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft

pers. Vertr. von

SB Oberfeld:                     RM Christian Kaisel anstelle von Herrn Kotte

 

Verwaltungsrat TBR

pers. Vertr. von

RM Hagemeier:                 RM José Azevedo anstelle von Herrn Kotte

 

Stadtteilbeirat Dutum/Dorenkamp

beratender Teilnehmer:     RM Heinrich Hagemeier anstelle von Herrn Kotte

 

Förderverein Waldhügel - Beirat

pers. Vertr. von

RM Oechtering:                 RM Heinrich Hagemeier anstelle von Herrn Kotte


Begründung:

 

Auf den als Anlage beigefügten Antrag der CDU-Fraktion vom 05.07.2011 wird verwiesen.

 

Gem. § 50 Abs. 3 Satz 5 GO wählen die Ratmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Ausschussmitglied (Herr Christoph Kotte bzw. Frau Lena Hövener) bei der Wahl angehörte, eine/n Nachfolger/in.

 

Scheidet eine Person vorzeitig aus den Gremien einer Beteiligungsgesellschaft aus, wählt der Rat gem. § 50 Abs. 4 Satz 3 GO für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 GO eine/n Nachfolger/in.

 

Nach Ziff. 2 der Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte benennt der Rat für jeden Stadteilbeirat bis zu 2 politische Vertreter(innen) pro Ratsfraktion.

 

Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.


Anlage:

 

Antrag der CDU-Fraktion vom 05.07.2011