Betreff
U3-Ausbau-Sonderprogramm 2011/2012 des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
300/11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die als Anlage 1 erstellte Prioritätenliste zur Meldung beim Landesjugendamt für die Mittelverwendung aus der pauschal zugewiesenen fachbezogenen Pauschale für den U3-Ausbau 2011/2012 wie folgt:

 

1.       Mobile-Kindergarten, Germanenallee 4

2.       Lummerland-Kindergarten, Moorstraße 6

3.       Ludgerus-Kindergarten, Bergstraße 6

4.       Herz-Jesu-Kindergarten, Esperlohstraße 9

5.       Konrad-Kindergarten, Am Pfarrhaus 6

6.       verschiedene Tagespflegeanträge

 

 


Begründung:

 

I.             Allgemeines

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat für die weitere Forcierung im U3-Ausbau für 2011/2012 pauschal 400 Mio. € veranschlagt. Die Mittel wurden auf die einzelnen Jugendämter in NRW verteilt. Um auf Wiederholungen zu verzichten, wird auf den als Anlage 2 beigefügten Bescheid des Landesjugendamtes vom 22. 06. 2011 verwiesen.

 

Aus dem Pauschaltopf erhält die Stadt Rheine

 

im Jahr 2011                   434.973,00 € und

im Jahr 2012                   260.984,00 €

insgesamt:                      695.957,00 €.

 

Anzumerken ist, dass es zwar grundsätzlich bei einer Festbetragsregelung seitens des Landes verbleiben wird, jedoch die Festbeträge zum Teil erheblich reduziert wurden. Die nachstehende Übersicht verdeutlicht diese Aussage:

 

Maßnahme           alte Gesamt-       Landesmittel                 Landesmittel =

                             pauschale             aus der alten                 neue Pauschale

                             pro Platz              Pauschale                      pro Platz

 

 

Neubau (inkl. Einr.)  20.000,00 €        18.000,00 €                             17.000,00 €

 

Umbau                      8.500,00 €          7.650,00 €                               5.100,00 €

 

Einrichtung                 3.500,00 €          3.150,00 €                              1.700,00 €

 

 

Ausdrücklich hat das Landesjugendamt in dem Bescheid darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zu den alten Pauschalen die neuen Festbeträge ausschließlich die Landesmittel darstellen. Zur Ermittlung der ausschließlichen Landesmittel aus der alten Pro-Platz-Pauschale wurden die alten Festbeträge um 10 % reduziert. Die Finanzierung dieser 10 % war örtlich zu regeln und erfolgte in Rheine wie folgt:

 

5 % tragen die Träger und

5 % wurden durch die Kommune finanziert.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Verwaltung bei den nun geführten Trägergesprächen davon ausgegangen, dass zur Ermittlung der neuen Bruttopauschalen pro Platz die ausschließlichen Landesmittel um 10 % erhöht werden. Dieses Vorgehen sichert die Trägergleichbehandlung.

 

Aufgabe der Jugendämter vor Ort ist es nunmehr, kurzfristig dem Landesjugendamt bis zum 21. Juli 2011 die Maßnahmen zu melden, die im Rahmen des zur Verfügung gestellten Budgets finanziert werden sollen.

 

Bei der Erstellung der Liste war zu beachten, dass eine Kombination der fachbezogenen Pauschale 2011/2012 mit Mitteln aus dem Bundessprogramm bzw. dem Nachtragshaushalt 2010 des Landes NRW nicht möglich ist.

 

 

II.                          Ergebnisse aus den geführten Trägergesprächen zur Umsetzung

               des U3-Ausbau-Sonderprogrammes 2011/2012                   

 

Alle Kindertageseinrichtungen in Rheine befinden sich in der Trägerschaft von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe. Nach Rücksprache mit den beteiligten Trägern hat die Verwaltung folgende Prioritätenliste aufgestellt.

 

1.                                         Mobile-Kindergarten, Germanenallee 4

2.                                         Lummerland-Kindergarten, Moorstraße 6

3.                                         Ludgerus-Kindergarten, Bergstraße 6

4.                                         Herz-Jesu-Kindergarten, Esperlohstraße 9

5.                                         Konrad-Kindergarten, Am Pfarrhaus 6

6.                                         verschiedene Tagespflegeanträge

 

Zur Begründung der Prioritätenliste und deren finanziellen Auswirkungen wird auf die nachstehenden Detailausführungen verwiesen. Bezüglich der Mittelverteilung auf die beiden Haushaltsjahre wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen.

 

Die Trägergespräche waren seitens der Verwaltung dadurch geprägt, dass davon ausgegangen wird, dass grundsätzlich die neuen Festbeträge zuzüglich der Trägeranteile und der kommunalen Anteile Berücksichtigung finden sollten. Von den Trägern wurde erwartet, dass dieses Ziel durch Veränderungen im Raumprogramm bzw. durch die Absenkung von Standards erreicht wird. Ggfls. nicht gedeckte Kosten sind durch die Inanspruchnahme der KiBiz-Rücklagemittel zu realisieren.

 


 

Mobile-Kindergarten, Germanenallee 4

 

Mit den Mitteln sollen insgesamt 12 U3-Plätze geschaffen.

 

Die mit dem Landesjugendamt abgestimmte Raumplanung muss vor dem Hintergrund der vorübergehenden Unterbringung einer zusätzlichen Gruppe zeitnah umgesetzt werden.

 

Die vom Träger ermittelten Gesamtkosten liegen innerhalb der Festbeträge. Die baufachliche Prüfung ist abgeschlossen. Der vorgesehene Einbau von 2 Dachflächenfenstern ist aus dem Förderprogramm nicht refinanzierbar. Hier erwartet die Verwaltung vom Träger noch einen Finanzierungsvorschlag. Die Maßnahme ist ansonsten bewilligungsreif.

 

 

Lummerland-Kindergarten, Moorstraße 6

 

Die Einrichtung wurde ursprünglich als 2-gruppige Einrichtung mit folgender Angebotsform bewilligt:

 

1 kleine altersgemischte Gruppe

1 Kindergartengruppe

 

Förderungstechnisch verfügt die Einrichtung somit bereits über 7 U3-Plätze. Vor dem Hintergrund, dass hier zukunftsorientiert 1 x die Gruppenform I und 1 x die Gruppenform II geschaffen werden soll, sind hier Investitionen für die U3-Betreuung für 9 Plätze notwendig. Es reicht hier die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen.

 

Aus dem mit der Einrichtungsleitung geführten Gespräch ist die erhebliche Reduzierung der Festbeträge schmerzhaft. Jedoch werde man die ursprünglichen Wünsche zur Beschaffung von Einrichtungsgegenständen auf das Notwendigste reduzieren.

 

Ludgerus-Kindergarten, Bergstraße 6 a

 

In der Einrichtung werden bereits aktuell U3-Kinder betreut. Auf Dauer gesehen ist geplant, dass in der Einrichtung 12 U3-Kinder betreut werden. Die vorliegende Planung bedarf der Überarbeitung und abschließenden Zustimmung des Landesjugendamtes. Durch Umplanungen will der Träger sicherstellen, dass die Maßnahme im Rahmen der neuen Festbeträge realisiert wird.

 

Herz-Jesu-Kindergarten, Esperlohstraße 9

 

In der Einrichtung werden bereits aktuell U3-Kinder betreut. Auf Dauer gesehen ist geplant, dass in der Einrichtung bis zu 8 U3-Kinder betreut werden. Die vorliegende Planung findet die Zustimmung des Landesjugendamtes. Durch Umplanungen will der Träger sicherstellen, dass die Maßnahme im Rahmen der neuen Festbeträge realisiert wird.


 

Konrad-Kindergarten, Am Pfarrhaus 6

 

In der Einrichtung werden bereits aktuell U3-Kinder betreut. Auf Dauer gesehen ist geplant, dass in der Einrichtung 12 U3-Kinder betreut werden. Die vorliegende Planung bedarf der Überarbeitung und abschließenden Zustimmung des Landesjugendamtes. Durch Umplanungen will der Träger sicherstellen, dass die Maßnahme im Rahmen der neuen Festbeträge realisiert wird.

 

Die U3-Fähigkeit soll dadurch hergestellt werden, dass Teile des angrenzenden Jugendheimes einer neuen Nutzung (Kindergartenbetrieb) zugeführt werden. Hier sind fördertechnische Fragen noch mit dem Land im Rahmen der Abstimmung über das notwendige Raumprogramm zu klären.

 

Tagespflegeanträge

 

Bekanntlich soll die U3-Betreuung sowohl durch die institutionelle Betreuungsform in Kindertageseinrichtungen als auch durch die Betreuung in der Kindertagespflege sichergestellt werden. Aktuell liegen der Verwaltung Anträge von 7 Tagespflegepersonen für insgesamt 15 U3-Tagespflegeplätze vor.

 

Auf Grund einer weiteren Qualifizierungsmaßnahme für Tagespflegepersonen wird davon ausgegangen, dass in der zweiten Jahreshälfte 2011 weitere U3-Betreuungsplätze in der Tagespflege geschaffen werden.

 

 

Jakobi-Kindergarten, Mittelstraße 105

 

Die Einrichtung verfügt aktuell über die Räumlichkeiten für die Betreuung von 7 U3-Kindern. Im Sommer 2010 wurde ein Antrag an das Landesjugendamt auf den Weg gebracht, mit dem folgende Ziele verfolgt wurden:

 

  • Anbau einer zusätzlichen Gruppe der Gruppentyps II zur Betreuung von 10 U3-Kindern.

 

  • Schaffung des erforderlichen Nebenraumprogramms für die Betreuung von 15 U3-Kindern in der bisher schon bestehenden Einrichtung einschließlich der erforderlichen Sanierung der Restflachdachfläche.

 

Die Finanzierung der Maßnahmen auf der Basis der damaligen Festbeträge war geregelt (auf die Vorlagen 319/10 und 320/10 wird verwiesen).

 

Zu einer Bewilligung der Landesmittel für den U3-Ausbau ist es bislang nicht gekommen, weil der Träger aus nachvollziehbaren Gründen den Antrag auf Gewährung von Landesmittel für die erforderliche Dachsanierung nicht zurückgezogen hat. Das Land hat dies gefordert, weil es keine Mittel für die notwendige Dachsanierung verfügbar hatte und Maßnahmen nur dann bewilligen kann, wenn die Gesamtfinanzierung der geplanten Maßnahme gesichert ist. Der Träger sah sich nicht in der Lage, auf die beantragte und notwendige Dachsanierung zu verzichten.

 

Im Rahmen des Trägergespräches am 08. 07. 2011 wurde dem Träger folgender Vorschlag unterbreitet:

 

Im Rahmen der Erstellung der Prioritätenliste könnte der Anbau der 5. Gruppe Berücksichtigung finden. Zu einem späteren Zeitpunkt sollten dann die notwendigen Verbesserungen im bestehenden Raumprogramm einschließlich der Dachsanierung erfolgen. Dieser Vorschlag erfolgte auch vor dem Hintergrund, dass das vorliegende Sonderprogramm des Landes eine Ko-Finanzierung mit Drittmitteln ausschließt. Die Vertreter der Verwaltung haben bei dem Gespräch die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass das durch die Kürzung der Festbeträge eingetretene Finanzierungsdefizit in Höhe von 11.111,00 € entweder durch die weiterhin aufgelaufene KiBiz-Rücklage oder durch Standardreduzierungen aufgefangen wird.

 

In dem Trägergespräch und in einem nachgehenden Schriftsatz positionierte sich der Träger wie folgt:

 

Der Anbau der 5. Gruppe wird seitens des Träger nur dann mitgetragen, wenn gleichzeitig entweder durch das Land und/oder die Kommune eine schriftliche Erklärung erfolge, dass bis zum 01. 08. 2012 auch die erforderlichen Finanzierungsmittel für die Verbesserung des Raumprogramms im Bestand und die notwendige Flachdachsanierung fließen. Die Vertreter der Verwaltung haben dazu zum Ausdruck gebracht, dass die Kommune nicht der Ausfallbürge des Landes sei und der Träger mit einer solchen Erklärung seitens der Kommune nicht rechnen könne.

 

Diese Aussage hat den Träger unter Berücksichtigung von dringend notwendigen Renovierungsarbeiten (Dachsanierung, Heizungsrenovierung etc.) veranlasst, zunächst dafür Sorge tragen zu wollen, dass die Einrichtung im Bestand betriebsbereit bleibt. Dafür wolle man die vorhandene Rücklage einsetzen. Die Schaffung des Nebenraumprogramms im Bestand für die U3-Betreuung soll dann unter Berücksichtigung der vorhandenen Barmittel erfolgen. Denkbar wäre, dass 1 – 2 Nebenräume geschaffen werden können.

 

Das habe jedoch zur Folge, dass die von der Stadt gewünschte Erweiterung um eine 5. Gruppe nur dann realisiert werden kann, wenn die entstehenden Kosten komplett durch öffentliche Mittel abgesichert werden.

 

Zusammenfassend ist für den Jakobi-Kindergarten festzustellen, dass aus dem U3-Sofortprogramm des Landes NRW für das Kindergartenjahr 2011/2012 kein realistischer Vorschlag für die zu erstellende Prioritätenliste gemacht werden kann. Begründet wird dies insbesondere damit, dass sich das Land unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung als nicht verlässlicher Partner bei der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen im Kindergartenbereich darstellt.

 

 

III.         Finanzielle Auswirkungen

 

Bezüglich der finanziellen Auswirkungen (Landesmittel, Trägermittel und kommunale Mittel) wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen. Die für die Durchführung der Baumaßnahmen erforderlichen kommunalen Mittel sind im Haushaltsplan 2011 und im Finanzplan 2012 veranschlagt.

 

Die späteren finanziellen Auswirkungen im Rahmen des Betriebes der zusätzlichen Plätze unter Berücksichtigung der dann jeweils geltenden Kindpauschalen sind aus heutiger Sicht nicht verlässlich darzustellen. Auch hier spielt die aktuelle Diskussion zur Revision des Kinderbildungsgesetzes auf Landesebene eine erhebliche Rolle.

 

 

IV.          Zusammenfassung und Ausblick

 

Mit der oben näher beschriebenen Prioritätenliste kann sichergestellt werden, dass die pauschal zugewiesenen Landesmittel für den U3-Ausbau auch unter Berücksichtigung der Kassenwirksamkeit nach Haushaltsjahren bis auf eine geringe Differenz ausgeschöpft werden können. Der geringfügigen Überschreitung im Bereich der Landesmittel für 2012 steht eine Unterschreitung im Jahre 2011 gegenüber. Die Verwaltung geht davon aus, dass dies vom Land mitgetragen wird.

 

Bei der Verteilung der Mittel ist die Verwaltung davon ausgegangen, dass weitere Bundes- und Landesmittel fließen. Insbesondere wird Rheine die aus dem Nachtragshaushaltsplan 2010 des Landes zugewiesene Pauschale nicht komplett bewirtschaften können. Hier wird damit gerechnet, dass die nicht verbrauchten Beträge, die zum 30. 09. 2011 zurückzuzahlen sind, der Kommune erneut zur Finanzierung noch anstehender U3-Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Je nach Umfang der Fördermaßnahmen könnten dann die Anträge für

 

den Jakobi-Kindergarten, Mittelstraße 105

den Marien-Kindergarten in Hauenhorst, Kirchstraße 8

den Bonifatius-Kindergarten Friedrich-Ebert-Ring 241

 

Berücksichtigung finden.

 

Völlig ungeklärt ist nach wie vor der Fortgang der Maßnahmen, die nur im Zusammenhang mit einer Dachsanierung bzw. Komplettsanierung durchzuführen sind. Hier fehlen nach Aussagen des Landesjugendamtes die erforderlichen Haushaltsmittel im Landesetat. Zusätzlich greift hier die Aussage des Landes, dass aktuell Ko-Finanzierungen aus anderen Fördertöpfen zum Förderausschluss bei der U3-Förderung führen.

 

Ausdrücklich wird an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass mit den oben beschriebenen Maßnahmen die notwendigen Maßnahmen für die Realisierung des Rechtsanspruches auf Grund des veränderten Einschulungsalters überhaupt nicht berücksichtigt werden konnten, da aus dem Förderprogramm nur Mittel für den U3-Ausbau gebunden werden dürfen.