Betreff
Erläuterungen zur Beschreibung der Produktgruppe 54 - Stadtentwässerung
Vorlage
334/06
Aktenzeichen
FB 5.4-geh
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss nimmt die Erläuterungen zur Beschreibung der Produktgruppe 54 „Stadtentwässerung – Planung und Bau“ zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Die Produktbeschreibung der Produktgruppe 54 „Stadtentwässerung – Planung und Bau“ liegt dieser Sitzungsdrucksache in der Anlage 1 bei.

 

Zum besseren Verständnis der Produktbeschreibung sollen an dieser Stelle Erklärungen und Erläuterungen gegeben werden:

 

Alle Leistungen der Stadtentwässerung der Stadt Rheine werden in 2 Fachbereichen erbracht. Die hiermit vorgelegte Produktgruppe 54 deckt den Bereich der Planung und den Bau der Stadtentwässerung im Fachbereich 5 ab. Darüber hinaus gibt es im Bereich der Stadtentwässerung das Produkt 6202 im Fachbereich 6, dem der Betrieb und die Unterhaltung der Stadtentwässerung obliegen.

 

1      In der Produktgruppe 54 „Stadtentwässerung – Planung und Bau“ werden folgende Leistungen erbracht:

 

        1.1      Zentrale Entwässerungsplanung

 

                   Erarbeitung der zentralen Entwässerungsplanung wie Generalentwässerungsplanung und Erstellung der rechtlich für 5 Jahre geltenden Abwasserbeseitigungspläne

 

                   Die Abwasserbeseitigungspläne listen alle wasserwirtschaftlichen Investitionsmaßnahmen nach Priorität auf.

 

        1.2      Erlaubnisse/Genehmigungen

 

                   In der Stadtentwässerung sind alle Entwässerungseinrichtungen, wie Pumpstationen, Regenrückhaltebecken, Regenüberlaufbecken, Regenklärbecken und die Kanalnetze, einzeln wasserrechtlich genehmigt. Jede einzelne Einleitung von Abwasser – Niederschlagswasser oder gereinigtes Abwasser – in die Gewässer ist wasserrechtlich förmlich erlaubt. Die Erlaubnisse – ca. 50 liegen vor – sind alle zeitlich befristet und müssen nach jedem Fristablauf förmlich auf Antrag verlängert werden. Hierfür sind oft neue hydraulische Berechnungen nötig. Darüber hinaus sind in der Regel auch neue Planunterlagen – Lagepläne, Schnitte, Übersichtsplan – zu erstellen.

 

        1.3      Planung

 

                   Erarbeitung von Vorplanungs-, Entwurfsplanungs-, Genehmigungsplanungs- und Ausführungsplanungsunterlagen für die Erstellung von neuen Sonderbauwerken, wie Regenrückhaltebecken, Regenklärbecken, Regenüberlaufbecken, Pumpstationen und/oder die Entwicklung eines neuen Baugebietes in Bezug auf das Kanalnetz

 

        1.4      Bau

 

                   Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Vergabe von Bauaufträgen, Beaufsichtigung und Aufmaß auf der Baustelle, Abrechnung und Dokumentation von Bauaufträgen für die Erstellung von

·      Regenrückhaltebecken

·      Regenklärbecken

·      Regenüberlaufbecken

·      Pumpstationen

·      Hausanschlüssen

·      Gewässerausbau

·      Maßnahmen auf der Kläranlage

 

        1.5      Stellungnahme zu Bebauungsplänen

 

                   Erarbeitung von Stellungnahmen für Bebauungspläne in entwässerungstechnischer Hinsicht und in Bezug auf eventuelle Altlasten

 

        1.6      Kataster

 

                   Aufbau, Führung und Pflege von Katastern, wie

 

                   Kanalkataster

 

                   In diesem Kataster sind alle Daten für das Kanalnetz abgebildet. Darüber hinaus sind hier für die Sonderbauwerke Informationen abgelegt. Das Kanalkataster wird mit einem erheblichen personellen Aufwand auf dem neuesten Stand gehalten. Alle in einem Jahr erstellten Kanalabschnitte werden vermessen und mit allen Stammdaten ins Kataster aufgenommen. Nach der Bauabrechnung einer Maßnahme werden auch die Baukosten für jede einzelne Kanalhaltung hinterlegt.

 

                   Indirekteinleiterkataster

 

                   Es wird ein Indirekteinleiterkataster geführt, in dem alle relevanten Gewerbe- und Industriebetriebe mit ihren Besonderheiten geführt werden. Das Indirekteinleiterkataster ist ein extrem wichtiges Instrument um die Input-Kontrolle zur Kläranlage zu gewährleisten. Mit der Überwachung wird die Einhaltung der Kläranlagengrenzwerte sichergestellt.

 

                   Versiegelungskataster

 

                   Im Zuge der Trennung der Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und eine Regenwassergebühr ist für die Veranlagung zur Niederschlagswassergebühr ein Versiegelungskataster erarbeitet worden. Dieses Kataster ist ständig auf dem neuesten Stand zu halten, um eine sachgerechte Gebührenveranlagung sicherzustellen. So kommen in jedem Jahr durch neue Baugebiete versiegelte Flächenanteile hinzu. Außerdem sind in jedem Jahr auch Flächenanteile aus dem Kataster zu entlassen, für die eine sachgerechte Prüfung das Versickern von Niederschlagswasser zulässt.

 

                   Erschließungskataster

 

                   Es wird ein Kataster geführt, in dem alle Anschlussgenehmigungen an das städtische Kanalnetz aufgenommen sind.

 

                   Vermögenskataster

 

                   Es wird ein Vermögenskataster geführt, in dem z. B. das Kanalnetz mit jeder Kanalhaltung einzeln gelistet ist. Die Pflege dieses Katasters ist ständig bei jeder Kanalerneuerung, Kanalrenovation oder bei der Erstellung neuer Kanalabschnitte in Baugebieten notwendig. Dabei ist die jeweilige Investitionssumme einer Kanalbaumaßnahme auf jede Kanalhaltung anteilig zu verteilen.

 

        1.7      Streitfälle

 

                   fachliche Bewertungen von Streitfällen mit Kanalanschlussnehmern im Zuge von Regressforderungen, z. B. aufgrund von Überflutungen.

 

        1.8      Darlehen und Zuschüsse

 

                   Darlehens- und Zuschussbearbeitung für den Bedarf der Stadtentwässerung der Stadt Rheine, aber auch für Anträge von einzelnen Anschlussnehmern

 

        1.9      Selbstüberwachungsverordnung Kanal

 

                   Bearbeitung von Vorgängen nach der Selbstüberwachungsverordnung Kanal

                   u. a. Erstellung von nötigen Jahresberichten für die Aufsichtsbehörden

                   Es werden hierfür zz. umfangreiche Kalibrierungen aller Mess- und Drosseleinrichtungen bei bestehenden Regenüberlaufbecken durchgeführt.

 

        1.10    Abwasserabgabe

 

                   Abgabe von Erklärungen zur Schmutz-, Regen- und Kleineinleiterabgabe

                   Prüfung der jährlichen Abgabenbescheide und ggf. Widerspruchsbearbeitung

 

        1.11    Gewässerschutzbeauftragter

 

                   Nach dem Wasserhaushaltsgesetz ist die Stadt Rheine zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten verpflichtet. In dieser Position ist jeweils ein Jahresbericht zu fertigen. Der Gewässerschutzbeauftragte ist rechtlich bei allen wichtigen Entscheidungen in der Stadtentwässerung zu beteiligen. Der Jahresbericht des Gewässerschutzbeauftragten – 2005 – liegt dieser Sitzungsdrucksache als Anlage bei.

 

        1.12    Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben

 

                   Organisation und Abrechnung der Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in Rheine.

 

                   Darüber hinaus besteht die Verpflichtung der Stadt, diese Entwässerungseinrichtungen zu überwachen.

 

        1.13    Betreuung Indirekteinleiter

 

                   Nach der Entwässerungssatzung ist eine Überwachung und Beratung der Indirekteinleiter notwendig. Die Arbeiten haben einen hohen Stellenwert, um über die Tätigkeit Einfluss zu nehmen auf die Abwasserqualität im Zufluss der Kläranlage. Es ist hier sicherzustellen, dass kein Indirekteinleiter eine Abwasserqualität liefert, die den Reinigungsprozess der Kläranlage nachhaltig stört. Vor allem soll hierdurch sichergestellt werden, dass die Kläranlage selbst die vorgegebenen Reinigungsgrenzwerte einhalten kann.

 

        1.14    Kanalschadensbewertung

 

                   Nach der Forderung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal sind das Kanalnetz mit der Kamera zu befahren und Schadensbewertungen durchzuführen. Diese Arbeiten werden erledigt und daraus eine Kanalsanierungsplanung erarbeitet.

 

        1.15    Erschließungsbestätigungen und Abnahme

 

                   Für alle Neu- und Umbaumaßnahmen auf privaten, gewerblichen und Industriegrundstücken, die bezüglich der Abwasserbeseitigung bedeutend sind, werden offizielle Verfahren nach der städtischen Entwässerungssatzung durchgeführt. Es werden dafür im Einzelfall vorgelegte Planunterlagen geprüft, Kanalanschlusshöhen bestimmt bzw. angegeben und ggf. mit Grüneintragungen Änderungsnotwendigkeiten vorgegeben. Der Antragsteller erhält seine Antragsunterlagen geprüft zurück mit einer offiziellen Erschließungsbestätigung. Nach der Erstellung der Entwässerungseinrichtungen auf den Grundstücken erfolgt eine Abnahme vor Ort. Bei dieser Abnahme ist vor allem auch die Dichtheit der Kanalleitungen zu bescheinigen. Bei der Erstellung von Versickerungsanlagen wird deren technische Ausführung überprüft, aber auch die angeschlossene versiegelte Fläche, um für die Niederschlagswassergebühr die richtigen Flächenanteile zu bestimmen.

 

        1.16    Satzungen

 

                   In jedem Jahr sind Satzungsänderungen durch die politischen Gremien zu beschließen. Für die Entwässerungssatzung einschließlich der Beitrags- und Gebührensatzung, die Satzung für den Betrieb und die Entsorgung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben sowie für die Satzung zur Umlegung der Beiträge der Unterhaltungsverbände ist diese Notwendigkeit gegeben.

 

        1.17    Gewässerunterhaltung

 

                   Außer der Bearbeitung von Vorgängen der klassischen Stadtentwässerung der Punkte 1.1 bis 1.16 werden auch Leistungen im Produkt 5401 erbracht. Es geht um Leistungen im Zusammenhang mit 10 Wasserunterhaltungsverbänden in Rheine. Hier ist zunächst die förmliche Betreuung der Verbände zu nennen. Es geht dabei um die jährliche Rechnungslegung und um Verfahrensvorgänge bei der Umlegung der Beiträge auf Grundstückseigentümer. Im Jahre 2001 hat der Fachbereich 5 außerdem für 5 Unterhaltungsverbände die technische Betreuung übernommen. Es werden in diesem Zusammenhang die Arbeiten der Unternehmer beauftragt, beaufsichtigt und abgerechnet. Die bei der Stadt Rheine in diesem Zusammenhang anfallenden Personalkosten werden den Verbänden pauschal in Rechnung gestellt.

 

                   Darüber hinaus ist der Fachbereich 5 – Stadtentwässerung, Herr Gehring – in 5 Verbänden als gewähltes Ausschussmitglied tätig.

 

        1.18    Altlasten

 

                   Ein weiterer Punkt des Leistungskataloges im Produkt 5401 ist die Bearbeitung von Vorgängen im Zusammenhang mit Altlasten. Es werden dazu ein Altlastenkataster geführt, Stellungnahmen in Bezug auf Altlasten zu Bebauungsplänen abgegeben und vor allem Altlastengefährdungsabschätzungen für evtl. belastete Grundstücke durchgeführt. Soweit erforderlich, sind Altlastensanierungen auszuschreiben, vor Ort zu beaufsichtigen und abzurechnen.

 

        1.19    Friedhofswesen

 

                   Die Produktgruppe 54 ist für die kirchlichen Friedhofsträger Ansprechpartner der Stadt Rheine. Er koordiniert intern die Friedhofsangelegenheiten und unterstützt die Träger z. B. in Genehmigungsverfahren.

 


 


Anlagen:

 

Anlage1:      Produktbeschreibung der Produktgruppe 54 „Stadtentwässerung – Planung und Bau“

Anlage2:      Jahresbericht 2005 des Gewässerschutzbeauftragten