Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des
Bauausschusses:
Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der
Anlieger
Entfällt, siehe Begründung
Zu II:Â Â Festlegung der
Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Wesselstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298 A, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil A“:
A. „Wesselstraße“ (Verkehrsberuhigter
Bereich)
Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a)
Befahrbarer
Bereich:
 Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 3,5 m bis 9,5 m breiten Mischfläche im nördlichen Bereich, einer 4,0 m bis 7,0 m breiten Mischfläche im südlichen Bereich aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V
Â
     b)     Parken:
 Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau
Â
c)   Begrünung:
Anlegung von 2,0 m bzw. 3,0 m breiten Grünbeeten mit/ohne Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche.
d)   Entwässerung:
Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal Â
              Â
e)
Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m
B. „Stichweg Wesselstraße“
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a)
Befahrbarer
Bereich:
 Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 6,0 m breiten Mischfläche (22,0 m im Wendebereich) aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V
Â
      Â
b)   Entwässerung:
Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal Â
              Â
c)
Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m
Beschluss des Rates:
Â
Zu III:  Satzung über die
Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Wesselstraße" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298 A, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil A“.
S a t z u n g
über die
Herstellungsmerkmale für den   Â
Ausbau der „Wesselstraße“             Â
der Stadt
Rheine
vom
_______________
Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271),
hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung
über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Wesselstraße“ im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298 A, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil
A“ erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der
z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
Wesselstraße mit Stichweg (Verkehrsberuhigter
Bereich)
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1.      Mischfläche, bestehend aus       Â
              Â
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
       grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b)   Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung und mit
       Unterpflanzung
c)   Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-
       steinpflaster
2.    betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
3.   Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung „Wesselstraße“ hat in der Zeit vom 27.06.2011 bis 12.07.2011 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine (Planung) im Rathaus stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage sind keine Anlieger erschienen. Es wurden keine Eingaben eingereicht.
Aufgrund eines Neubauvorhabens von Haus Nr. 12A/B (2 Mehrfamilienhäuser mit je 5 Stellplätzen) ist eine geringfügige Änderung der Grünbeet- und Parkplatzanordnung vor diesem Grundstück erforderlich. Die Änderung wurde in den Lageplan eingearbeitet.
Zu II:Â Â Festlegung der
Herstellungsmerkmale
A.
„Wesselstraße“
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Die Planung
sieht einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich vor. Der befahrbare Bereich
wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche besteht aus
abwechselnden grauen bzw. roten Betonsteinpflasterbereichen. Dies verstärkt den
Eindruck einer optischen Bremse.
Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt. Zur Verschwenkung der Fahrbahn werden Grünbeete angelegt, die durch eine Rundbordanlage eingefasst werden.
Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m.
Die Entwässerung wird über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Kanal geregelt.
B.
„Stichweg
Wesselstraße“ (Verkehrsberuhigter Bereich)
Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen. Der befahrbare Bereich der Stichstraße wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche besteht aus grauen bzw. roten Betonsteinpflasterbereichen.
Um die Zufahrt zu den angrenzenden Parkständen nicht zu beeinträchtigen und um die Anfahrbarkeit der zwei Sammelplätze für Müllbehälter zu gewährleisten, ist eine Einplanung von Grünbeeten und Parkständen im Stichweg nicht vorgesehen.
Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m.
Die Entwässerung wird über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Kanal geregelt.
Die Befestigung in preiswertem Betonrechteckpflaster, die Beleuchtungseinrichtungen und die zugehörigen Entwässerungseinrichtungen entsprechen den Standardausrüstungen für verkehrsberuhigte Bereiche im Stadtgebiet.
Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale
Da die Ausbaumerkmale der „Wesselstraße“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.
Anlage:
1. Lageplan, Maßstab 1: -