Betreff
Gewährung von Sonderbeihilfen 2006
Vorlage
031/06
Aktenzeichen
Az. II-1-40-dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss beschließt die Gewährung von Sonderbeihilfen für das Haushaltsjahr 2006 in folgender Höhe:

 

Antragsteller

vorgeschlagene Zuwendung

Kulturforum Rheine

15.000,00 €

Ancora do mar

3.731,00 €

Eine Welt Kreis St. Dionysius/St. Peter

113,75 €

Textilmuseum Rheine e.V.

1.820,00 €

MGV Constantia

2.297,75 €

Niederdeutsche Bühne

455,00 €

MC Sängerlust

4.026,75 €

Jugend- und Familiendienst

3.057,60 €

Mesumer Frauenchor e.V.

1.785,88 €

Ev. Kichengem. Johannes zu Rheine

682,50 €

 

 

 

 

Gesamtsumme:

32.970,50 €

 


Begründung:

 

Im Haushaltsplanentwurf 2006 ist ein Betrag in Höhe von 33.037,00 Euro für Zwecke der Kulturförderung vorgesehen. Die beantragten Fördermittel für insgesamt 12 Projekte (siehe Anlage) übersteigen diesen Betrag deutlich. Aus dieser Situnation heraus sowie unter Beachtung des Ratsbeschlusses vom 14. Dezember 2005 schlägt die Verwaltung den obigen Verteilschlüsses vor.

Insgesamt gliedern sich die Anträge in folgende Gruppen:

 

1.   Kulturforum

2.   Kinder- und Jugendförderung

3.   Klassische Musik

4.   Migration

5.   Heimatpflege und Geschichte

 

 


Die Haushaltssatzung 2006 wird vom Rat der Stadt erst am 20.06.2006 beschlossen. Sie wird voraussichtlich nicht vor Ende Juli 2006 bekannt gemacht werden können. Bis zu Ihrer Bekanntmachung gelten die einschränkenden Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO. Danach darf eine Gemeinde ausschließlich  Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten,

 

·         zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder

·         die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

 

Dieses kann insbesondere bei der Vorbereitung und Planung von Maßnahmen freier Träger zu Problemen führen. Im Hinblick hierauf sowie zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten und zur Sicherstellung der nötigen Gleichbehandlung sind auch die Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund von Richtlinien der Stadt insbesondere an freie Träger, Verbände und Vereine gewährt werden, als Weiterführung notwendiger Aufgaben zu betrachten.

 

Die Gewährung von Sonderbeihilfen erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie zur Gewährung Beihilfen zur Kultur- und Heimatpflege in der Stadt Rheine. Die Verwaltung ist der Auffassung das den kulturtreibenden Vereinen rechtzeitig zu Beginn des Jahres Planungssicherheit gegeben werden muß, damit diese auch in die Lage versetzt werden, rechtzeitig die für Ihre Veranstaltungen erforderlichen Verträge zu schließen. Hieraus begründet sich die notwendige Unaufschiebbarkeit.

 

 

1.   Kulturforum

Der Rat der Stadt hat am 14. Dezember 2005 den folgenden Beschluß gefaßt:
Der Rat beschließt, das Kulturforum Rheine e.V. ab dem 1. Januar 2006 weiterhin zu fördern. Für Sach und Programmmittel werden für das Jahr 2006 15.000,00 € zur Verfügung gestellt.

Da derzeit noch kein Haushaltsplan für das Jahr 2006 vorliegt, kann die Verwaltung die Förderung nur im Rahmen der Haushaltsmittel vornehmen, die ihr auch innerhalb der vorläufigen Haushaltsführung zur Verfügung stehen. Auf Grund einer Entscheidung des Kämmerers können Sonderbeihilfen im Rahmen der im Finanzplan 2006 ausgewiesenen Höhe bewilligt und verausgabt werden. Insoweit muß der Zuschuß an das Kulturforum aus dieser Haushaltsstelle gezahlt werden, da andere Positionen nicht zur Verfügung stehen.

 

 

2.   Kinder- und Jugendförderung

Der Jugend- und Familiendienst bietet die Kinderkulturtage bereits seit Jahren erfolgreich an. Im Rahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit soll den Kindern die Möglichkeit gegeben werden, unter Einbeziehung einer jeweiligen sozialen Thematik kulturelle Inhalte kennenzulernen, zu erleben, zu gestalten und darzustellen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag auf Bezuschussung in Höhe von 3.057,60 nachzukommen. Dieses entspricht einem Anteil von 45,50 % der beantragten Zuwendung

3.   Klassische Musik

Ein großer Teil der vorliegenden Anträge umfaßt auch in diesem Jahr wieder die klassische Musik. Entsprechend der Bemühungen der Stadt wurden alle Musikprogramme im Rahmen des Musikkalenders Rheine abgestimmt.

Eine Förderung ist deshalb möglich. Die Verwaltung schlägt vor, Zuwendungen an den Männerchor Sängerlust, den Männergesangsverein Constantia, den Mesumer Frauenchor und der Ev. Kirchengemeinde St. Johannes in Höhe von jeweils 45,50 % der beantragten Zuwendung Beträge zu gewähren.

 

4.   Migration

Ancora do Mar beantragt eine Zuwendung für das 19 Folklorefestival 2006. Hierbei handelt es sich um eine etablierte überregional bekannte Veranstaltung ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Bei dieser Veranstaltung werden Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet erwartet. Desweiteren sind die Portugiesen in Rheine als Bevölkerungsgruppe seit langem verwurzelt und tragen mit dieser Veranstaltung zur Bereicherung der Kulturlandschaft in Rheine bei. Zusätzlich soll in diesem Jahr eine Fado—Nacht stattfinden. Durch beide Veranstaltungen werden Elemente der portugiesischen Kultur auch der Rheinenser Bevölkerung zugänglich und erlebbar gemacht, womit auch der Gedanke des Migrations- und Integrationskonzeptes der Stadt Rheine unterstützt und ein Stück weit umgesetzt wird.

 

5.   Heimatpflege und Geschichte

Mit den Anträgen der Niederdeutschen Bühne und des Textilmuseums werden Bereiche der Heimatpflege bzw. der örtlichen Geschichte angesprochen.

Die Niederdeutsche Bühne produzierte zur REGIONALE 2004 das Stück Cerbus, der Geist vom Falkenhof, das mit großem Erfolg am Falkenhof und auf der Emsbühne mehrmals aufgeführt wurde. Hieraus hat sich die Idee einer Hörspielproduktion ergeben. Zwischenzeitlich wurden die notwendigen Vorarbeiten beendet. Das Projekt wird durch die städt. Museen begleitet und befürwortet, da es eine hervorragende Ergänzung zum museumspädagogischen Angebot der Museen ist.

Der Verein Textilmuseum Rheine e.V. beschäftigt sich mit der Geschichte der Textilindustrie. Hierzu sind Ausstellungen über den Maler August Beckering (Weber aus Gellendorf) und dem Architekten Philipp Manz geplant. Teile dieser Ausstellung werden in Zusammenarbeit mit den Textilmuseen in Bocholt und Nordhorn erarbeitet.

 

 

 

Zusätzlich liegt ein Antrag des Männergesangsvereins Constatia vor, in dem dieser eine Sonderbeihilfe für die Durchführung eines Stadtparkkonzertes beantragt. Hierzu weist die Verwaltung daraufhin, dass für diesen Zweck gesonderte Haushaltsmittel in Höhe von bisher 8.550,00 € im Budget Kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Aus diesem Etat erhalten alle beteiligten Ensembles (25 im Jahr 2005) einen Betrag für ihren Einsatz. Außerdem müssen hiervon die GEMA-Kosten sowie die Aufbau- und Reinigungsarbeiten durch den Stadtparkverein begliechen werden. Der MGV Constantia ist der Auffassung, dass die bisherige Zuwendung nicht mehr ausreicht und beantragt deshalb eine Aufstockung aus Mitteln der Sonderbeihilfe. Die Verwaltung ist der Meinung, dass hier keine Vermischung erfolgen sollte und deshalb der Antrag auch zur Vermeidung eines Präzedänzfalles abgelehnt werden sollte.