Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Kulturausschuss beschließt die Gewährung von Sonderbeihilfen für das Haushaltsjahr 2006 in folgender Höhe:
Antragsteller |
vorgeschlagene Zuwendung |
Kulturforum
Rheine |
15.000,00 € |
Ancora do
mar |
3.731,00 € |
Eine Welt
Kreis St. Dionysius/St. Peter |
113,75 € |
Textilmuseum
Rheine e.V. |
1.820,00 € |
MGV
Constantia |
2.297,75 € |
Niederdeutsche
Bühne |
455,00 € |
MC
Sängerlust |
4.026,75 € |
Jugend-
und Familiendienst |
3.057,60 € |
Mesumer
Frauenchor e.V. |
1.785,88 € |
Ev.
Kichengem. Johannes zu Rheine |
682,50 € |
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Gesamtsumme: |
32.970,50 € |
Begründung:
Im Haushaltsplanentwurf 2006 ist ein Betrag in Höhe von 33.037,00 Euro für Zwecke der Kulturförderung vorgesehen. Die beantragten Fördermittel für insgesamt 12 Projekte (siehe Anlage) übersteigen diesen Betrag deutlich. Aus dieser Situnation heraus sowie unter Beachtung des Ratsbeschlusses vom 14. Dezember 2005 schlägt die Verwaltung den obigen Verteilschlüsses vor.
Insgesamt gliedern sich die Anträge in folgende Gruppen:
1.
Kulturforum
2.
Kinder- und Jugendförderung
3.
Klassische Musik
4.
Migration
5.
Heimatpflege und Geschichte
Die Haushaltssatzung 2006 wird vom Rat der Stadt erst am 20.06.2006 beschlossen. Sie wird voraussichtlich nicht vor Ende Juli 2006 bekannt gemacht werden können. Bis zu Ihrer Bekanntmachung gelten die einschränkenden Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO. Danach darf eine Gemeinde ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten,
· zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder
· die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Dieses kann insbesondere bei der Vorbereitung und Planung von Maßnahmen freier Träger zu Problemen führen. Im Hinblick hierauf sowie zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten und zur Sicherstellung der nötigen Gleichbehandlung sind auch die Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund von Richtlinien der Stadt insbesondere an freie Träger, Verbände und Vereine gewährt werden, als Weiterführung notwendiger Aufgaben zu betrachten.
Die Gewährung von Sonderbeihilfen erfolgt
auf der Grundlage der Richtlinie zur Gewährung Beihilfen zur Kultur- und
Heimatpflege in der Stadt Rheine. Die Verwaltung ist der Auffassung das den
kulturtreibenden Vereinen rechtzeitig zu Beginn des Jahres Planungssicherheit
gegeben werden muß, damit diese auch in die Lage versetzt werden, rechtzeitig
die für Ihre Veranstaltungen erforderlichen Verträge zu schließen. Hieraus
begründet sich die notwendige Unaufschiebbarkeit.
1.
Kulturforum
Der Rat der Stadt hat am 14. Dezember 2005 den folgenden Beschluß gefaßt:
Der Rat beschließt, das Kulturforum Rheine e.V. ab dem 1. Januar 2006 weiterhin
zu fördern. Für Sach und Programmmittel werden für das Jahr 2006 15.000,00 €
zur Verfügung gestellt.
Da derzeit noch kein Haushaltsplan für das Jahr 2006 vorliegt, kann die
Verwaltung die Förderung nur im Rahmen der Haushaltsmittel vornehmen, die ihr
auch innerhalb der vorläufigen Haushaltsführung zur Verfügung stehen. Auf Grund
einer Entscheidung des Kämmerers können Sonderbeihilfen im Rahmen der im
Finanzplan 2006 ausgewiesenen Höhe bewilligt und verausgabt werden. Insoweit
muß der Zuschuß an das Kulturforum aus dieser Haushaltsstelle gezahlt werden,
da andere Positionen nicht zur Verfügung stehen.
2.
Kinder- und Jugendförderung
Der Jugend- und Familiendienst bietet die Kinderkulturtage bereits seit
Jahren erfolgreich an. Im Rahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit
soll den Kindern die Möglichkeit gegeben werden, unter Einbeziehung einer
jeweiligen sozialen Thematik kulturelle Inhalte kennenzulernen, zu erleben, zu
gestalten und darzustellen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag auf
Bezuschussung in Höhe von 3.057,60 nachzukommen. Dieses entspricht einem Anteil
von 45,50 % der beantragten Zuwendung
3.
Klassische Musik
Ein großer Teil der vorliegenden Anträge umfaßt auch in diesem Jahr
wieder die klassische Musik. Entsprechend der Bemühungen der Stadt wurden alle
Musikprogramme im Rahmen des Musikkalenders Rheine abgestimmt.
Eine Förderung ist deshalb möglich. Die Verwaltung schlägt vor, Zuwendungen an
den Männerchor Sängerlust, den Männergesangsverein Constantia, den Mesumer
Frauenchor und der Ev. Kirchengemeinde St. Johannes in Höhe von jeweils 45,50 %
der beantragten Zuwendung Beträge zu gewähren.
4.
Migration
Ancora do Mar beantragt eine Zuwendung für das 19 Folklorefestival
2006. Hierbei handelt es sich um eine etablierte überregional bekannte
Veranstaltung ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Bei dieser
Veranstaltung werden Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet erwartet.
Desweiteren sind die Portugiesen in Rheine als Bevölkerungsgruppe seit langem
verwurzelt und tragen mit dieser Veranstaltung zur Bereicherung der Kulturlandschaft
in Rheine bei. Zusätzlich soll in diesem Jahr eine Fado—Nacht stattfinden.
Durch beide Veranstaltungen werden Elemente der portugiesischen Kultur auch der
Rheinenser Bevölkerung zugänglich und erlebbar gemacht, womit auch der Gedanke
des Migrations- und Integrationskonzeptes der Stadt Rheine unterstützt und ein
Stück weit umgesetzt wird.
5.
Heimatpflege und Geschichte
Mit den Anträgen der Niederdeutschen Bühne und des Textilmuseums werden
Bereiche der Heimatpflege bzw. der örtlichen Geschichte angesprochen.
Die Niederdeutsche Bühne produzierte zur REGIONALE 2004 das Stück Cerbus, der
Geist vom Falkenhof, das mit großem Erfolg am Falkenhof und auf der Emsbühne
mehrmals aufgeführt wurde. Hieraus hat sich die Idee einer Hörspielproduktion
ergeben. Zwischenzeitlich wurden die notwendigen Vorarbeiten beendet. Das
Projekt wird durch die städt. Museen begleitet und befürwortet, da es eine
hervorragende Ergänzung zum museumspädagogischen Angebot der Museen ist.
Der Verein Textilmuseum Rheine e.V. beschäftigt sich mit der Geschichte der
Textilindustrie. Hierzu sind Ausstellungen über den Maler August Beckering
(Weber aus Gellendorf) und dem Architekten Philipp Manz geplant. Teile dieser
Ausstellung werden in Zusammenarbeit mit den Textilmuseen in Bocholt und
Nordhorn erarbeitet.
Zusätzlich liegt ein Antrag des Männergesangsvereins Constatia vor, in dem dieser eine Sonderbeihilfe für die Durchführung eines Stadtparkkonzertes beantragt. Hierzu weist die Verwaltung daraufhin, dass für diesen Zweck gesonderte Haushaltsmittel in Höhe von bisher 8.550,00 € im Budget Kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Aus diesem Etat erhalten alle beteiligten Ensembles (25 im Jahr 2005) einen Betrag für ihren Einsatz. Außerdem müssen hiervon die GEMA-Kosten sowie die Aufbau- und Reinigungsarbeiten durch den Stadtparkverein begliechen werden. Der MGV Constantia ist der Auffassung, dass die bisherige Zuwendung nicht mehr ausreicht und beantragt deshalb eine Aufstockung aus Mitteln der Sonderbeihilfe. Die Verwaltung ist der Meinung, dass hier keine Vermischung erfolgen sollte und deshalb der Antrag auch zur Vermeidung eines Präzedänzfalles abgelehnt werden sollte.