Betreff
Haushaltskonsolidierung - Sonderbereich 0 - Politische Gremien - Budget 0101
Vorlage
318/11
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

1.       Dem Rat der Stadt wird empfohlen, die bestehenden Ausschüsse mit Ausnahme des Jugendhilfeausschusses noch in diesem Jahr aufzulösen und sie alsdann entsprechend dem in der Anlage dargestellten Vorschlag neu zu bilden und zu besetzen.

      Bei der Neubesetzung sollen alle Ausschüsse so klein wie möglich gehalten und die Zahl der sachkundigen Bürger/innen und sachkundigen Einwohner/innen reduziert werden.

 

2.       Dem Jugendhilfeausschuss wird empfohlen, mit Wirkung zum 1. Januar 2012 die bestehenden Unterausschüsse aufzulösen.

 

3.       Der Kostenerstattungsbetrag für die elektronische Ratsarbeit wird für alle betroffenen Ratsmitglieder ab dem 1. Januar 2012 von 25,00 € auf monatlich 15,00 € reduziert.


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 12. April 2011 auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig beschlossen, die in der Anlage 1 der Vorlage 110/11 aufgeführten Vorschläge zum frühestmöglichen Zeitpunkt zur dauerhaften strukturellen Konsolidierung des städtischen Haushalts umzusetzen. Er hat ferner die Verwaltung beauftragt, die dazu notwendigen weitergehenden Vorbereitungen zu treffen. Über die konkrete Umsetzung der Vorschläge soll nach Vorberatung des zuständigen Fachausschusses der Haupt- und Finanzausschuss entscheiden.

 

Die Anlage 1 der Vorlage 110/11 beinhaltet für den Sonderbereich 0 – Politische Gremien folgende Konsolidierungsvorschläge:

 

1.1            Reduzierung/Zusammenlegung von Ausschüssen

1.2            Reduzierung der Anzahl der Ausschussmitglieder (sachkundige Bürger/Einwohner)

1.3            Reduzierung der Unterausschüsse

1.4            Streichung der Kostenerstattung Session

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wird in dieser Angelegenheit in Doppelfunktion tätig, denn er ist sowohl der vorberatende Fachausschuss als auch der entscheidende Ausschuss.

 

 

Zu Ziff. 1 des Beschlussvorschlages:

Die Verwaltung unterbreitet den Fraktionen zum Ende einer jeden Wahlperiode Vorschläge für die Neubildung der Ausschüsse. Insofern sind in der Vergangenheit schon einige Ausschüsse abgeschafft worden. Deren Aufgaben wurden dann von anderen Ausschüssen übernommen bzw. der Verwaltung im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung übertragen.

 

Nach den Empfehlungen des Innenministeriums, der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt), der kommunalen Spitzenverbände (Städtetag, Städte- und Gemeindebund) sowie vieler Kommunalexperten sollen sich die Zahl und die Aufgaben der Ausschüsse nach der Organisationsstruktur der Verwaltung auszurichten. Das bedeutet im Idealfall einen Ausschuss für jeden Fachbereich.

 

Aufgrund dieser Empfehlung hatte die Verwaltung mit Schreiben vom 08. Juni 2009 den Fraktionen auch vor der letzten Kommunalwahl eine der Organisationsstruktur der Verwaltung angepasste Ausschussbildung entsprechend der als Anlage beigefügten Übersicht vorgeschlagen. Bei den interfraktionellen Gesprächen vor der konstituierenden Ratssitzung haben sich die Fraktionen aber darauf geeinigt, die in der letzten Wahlperiode bestehende Ausschussstruktur beizubehalten.

 

Aufgrund der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung ist es geboten und auch zulässig, dass der Rat mit Ausnahme des Jugendhilfeausschusses, der gem. § 71 KJHG für die gesamte Wahlperiode des Rates gebildet wurde, seine Ausschüsse in der laufenden Wahlperiode auflöst und alsdann wieder neu bildet und besetzt.

 

Nicht nur durch die Reduzierung/Zusammenlegung der Ausschüsse können finanzielle und personelle Aufwendungen eingespart werden. Der Rat sollte bei der Neubesetzung auch die Mitgliederzahlen in allen Ausschüssen reduzieren, insbesondere was die Zahl der sachkundigen Bürger/innen und sachkundigen Einwohner/innen angeht, denn diese erhalten im Gegensatz zu den Ratsmitgliedern für die Teilnahme an jeder Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 26,50 € zzgl. Fahrtkostenerstattung als Aufwandsentschädigung.

 

Sollte der Rat den v. g. Empfehlungen folgen, könnten bei einer gleichen Anzahl von Ausschusssitzungen wie im Jahre 2010 ab dem Jahre 2012 ca. 13.000 € jährlich an Aufwandsentschädigungen etc. eingespart werden.

 

 

Zu Ziff. 2 des Beschlussvorschlages:

Bei der Stadt Rheine existieren 2 Unterausschüsse, und zwar der Unterausschuss Jugendhilfeplanung, Jugendarbeit und Kindertageseinrichtungen sowie der Unterausschuss Kinderspielplätze. Diese Unterausschüsse wurden vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 03.12.2009 gem. § 6 des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) i. V. m. § 7 der Jugendamtssatzung der Stadt Rheine gebildet. Nach diesen Bestimmungen kann der Jugendhilfeausschuss bei Bedarf für einzelne Aufgaben – nicht für die Bearbeitung ganzer Sachgebiete oder Aufgabenzweige – für eine begrenzte Zeit beratende Unterausschüsse bilden. Die Mitglieder der Unterausschüsse werden vom Jugendhilfeausschuss aus seinen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern gewählt.

 

Bei wörtlicher Auslegung der v. g. Bestimmungen könnte der Jugendhilfeausschuss die beiden Unterausschüsse sofort auflösen. Da die Unterausschüsse nur eine beratende Funktion haben, könnte die Verwaltung künftig die Entscheidungen auch direkt für den Jugendhilfeausschuss vorbereiten, so wie es bei den anderen Ausschüssen auch üblich ist.

 

Die Einsparungen belaufen sich ab dem Jahr 2012 auf ca. 1.500 €/jährlich.

 

 

Zu Ziff. 3 des Beschlussvorschlages:

Seit der Einführung des elektronischen Ratsinformationssystems „Session“ erhalten alle Ratsmitglieder, die dadurch auf Einladungen, Vorlagen und Niederschriften in Papierform verzichten, einen einmaligen Zuschuss zur Anschaffung der Hardware (Notebook und Drucker) in Höhe von zz. 500 €. Die Geräte gehen nach Ausscheiden aus dem Rat, frühestens nach der Wahlperiode, in das Eigentum der Ratsmitglieder über. D. h., im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Rat ist die in der laufenden Wahlperiode neu angeschaffte Hardware oder der gewährte Zuschuss an die/den Nachfolger/in weiterzugeben.

 

Ratsmitgliedern, die schon im Besitz dieser Hardware aus einer früheren Wahlperiode sind, wird höchstens 1 x in der laufenden Wahlperiode ein Betrag von zz. max. 500 Euro auf Antrag für eine Ersatzbeschaffung zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Reparatur des in einer früheren Wahlperiode angeschafften Gerätes aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar ist.

 

Darüber hinaus wird den Ratsmitgliedern für die Nutzung von „Session“ ein Kostenerstattungsbetrag in Höhe von zz. 25,00 €/mtl. gezahlt. Hiermit sind alle eventuell anfallenden Kosten, die sich aus der elektronischen Ratsarbeit ergeben (z. B. Kosten für Papier, Druckerzubehör, Internetgebühren, Wartung, Reparatur sowie Ersatzbeschaffungen der Hardware etc.), abgegolten.

 

Da die das Ratsinformationssystem nutzenden Ratsmitglieder kaum noch Unterlagen ausdrucken und ein Internetanschluss in den meisten Haushalten ohnehin mit einer Flatrate zur Verfügung steht, wird vorgeschlagen, den monatlichen Kostenerstattungsbetrag ab 2012 um 10 € auf 15 € zu reduzieren.

 

Die Einsparungen belaufen sich ab dem Jahr 2012 somit auf ca. 5.000 €/jährlich.


Anlage:

 

Vorschlag für die Neubildung der Ausschüsse bei der Stadt Rheine