Betreff
Handlungsansätze zur Hauhaltskonsolidierung, Umsetzung der Anlage 1 der Konsolidierungsvorschläge, Ziff. 1.15 Aufhebung des Vertrages zur Mitfinanzierung der Kreisleitstelle
Vorlage
327/11
Aktenzeichen
I-FB 3- ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass eine Aufhebung des Vertrages zur Mitfinanzierung der Kreisleitstelle zurzeit nicht in Betracht kommt, dass jedoch in Verhandlungen mit dem Kreis eine Verkürzung der Laufzeit um zwei Jahre erreicht werden konnte.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, über den 31.05.2018 hinaus die Kreisleitstelle nicht mehr mit Finanzmitteln aus dem städtischen Haushalt auszustatten.

 

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 12.04.2011 beschlossen, die in der Anlage 1 der Vorlage aufgeführten Vorschläge zum frühestmöglichen Zeitpunkt umzusetzen. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die Vorbereitungen dies­bezüglich zu treffen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen.

 

Der Kreis Steinfurt betreibt in der Stadt Rheine eine Leiststelle für den Feuerschutz, den Rettungsdienst sowie die Gefahrenabwehr. Mit der Planung der Einrichtung der Leiststelle zu Beginn der 1990er Jahre war beabsichtigt, diese am Standort Steinfurt zu errichten. Damit diese Kreiseinrichtung am Standort Rheine errichtet wird, wurde mit Vertrag vom 03.04.1992 zwischen der Stadt Rheine und dem Kreis Steinfurt vereinbart, dass die Stadt Rheine einen Teil der entstehenden Personalkosten für den Betrieb der Leiststelle für die Dauer von 25 Jahren beginnend mit dem 01.06.1995 übernimmt. Die Höhe beläuft sich auf die Kosten für 4 Personalstellen der Besoldungsgruppe A 8, zurzeit ca. 195.000 Euro jährlich.

 

Eine Möglichkeit der Kündigung durch die Stadt ist nicht vorgesehen. In Verhand­lungen mit dem Kreis Steinfurt ist es der Verwaltung gelungen, die Laufzeit des Vertrages um zwei Jahre zu verkürzen. Die finanzielle Förderung der Stadt läuft damit zum 31.05.2018 aus. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kreis Steinfurt zu diesem Zeitpunkt ggf. den Standort der Leitstelle nach Steinfurt verlegen wird.