Betreff
Ausbau der "Elter Straße " (53014-500) von Kardinal-Galen-Ring bis Surenburgstraße Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
336/11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf der Baumaßnahme „Elter Straße von Kardinal-Galen-Ring bis Surenburgstraße“ zur Kenntnis und beschließt die Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.


Begründung:

 

1.    Einfügung in das Straßennetz:

 

 

Die Elter Straße ist im aktualisierten Verkehrsentwicklungsplan aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Sammelstraße an der Grenze zur Anliegerstraße eingestuft.

     

 

 

 

2.    Aussage zur derzeitigen Situation/Bestand:

 

     

An der künftig in die Tempo 30-Regelung einbezogenen Elter Straße soll durch einen Teilumbau eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung erzielt und es sollen Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrer erreicht werden. Außerdem ist eine durchgehende Begrünung gewünscht.

 

Die Elter Straße und die Basilikastraße werden derzeit von vielen Autofahren als günstige Umfahrung der hoch belasteten, lichtsignalgesteuerten Knotenpunkte entlang des Stadtringes genutzt.

 

Die Elter Straße und die Bevergerner Straße dienen dem Radverkehr als Alternativrouten parallel zu den Hauptverkehrsstraßen. Insbesondere die Bevergerner Straße ist von hohem Radverkehrsaufkommen gekennzeichnet.

 

Der derzeitige Querschnitt der Elter Straße mit einer Fahrbahnbreite von 8,0 m entspricht nicht den heutigen Ausbaukriterien einer Sammelstraße innerhalb einer Tempo-30-Zone.

 

Die heutige Fahrbahn wird durch Pflanzbeete, die auf der nördlichen Seite entstehen, eingeengt. Zwischen diesen Grünbeeten werden Stellplätze gekennzeichnet.

 

 

Die Fahrbahndecke der Elter Straße befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Sie weist Schlaglöcher und Aufbrüche auf. Es wurde bereits eine Erkundung des vorhandenen Unterbaus durchgeführt. Der vorgefundene Asphalt ist teils teerhaltig. Der Unterbau (Kopfsteinpflaster unter dem Asphalt) entspricht keiner Bauklasse. So hat eine Sanierung im Tiefenbau zu erfolgen. 

 

 

 

 

3.    Notwendige Breiten/Ausbaumerkmale:

 

Die heutige Fahrbahn wird durch einseitig angeordnete Pflanzbeete mit Bäumen eingeengt. Zwischen den Beeten kann geparkt werden. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist die Anordnung eines eingeschränkten Halteverbotes zweckmäßig.

 

Im aufgeweiteten Bereich zwischen der Haydnstraße und der Basili-kastraße können auch auf der Südseite Stellplätze angeordnet werden. Durch Teilumbau und eine Verbreiterung des Seitenraumes mit niveaugleich angeordneten Parkständen (heute Parken halbseitig auf dem Gehweg) kann der Bereich aufgewertet werden; vor dem Bäckergeschäft entsteht Platz für einen Freisitzbereich.

 

Der Kreuzungsbereich Elter Straße/Basilikastraße wird zur Verdeutlichung der kreuzenden Wegebeziehung als Teilaufpflasterung ausgebildet (im Hinblick auf den Schulbusverkehr mit flach geneigten Rampen).

 

Aus dieser Gestaltung ergeben sich folgende Auswirkungen für die ver-schiedenen Verkehrsteilnehmer:

 

Die Situation für Fußgänger verbessert sich, da der Radverkehr zukünftig auf der Fahrbahn geführt wird. Zudem wird für die Fußgängerströme zur Euregio-Gesamtschule die Überquerbarkeit verbessert.

 

Der Radverkehr kann in der Tempo-30-Zone auf der Fahrbahn geführt werden.

 

Die Kraftfahrer finden ein geordnetes Angebot im ruhenden Verkehr vor. Der Zeitbedarf für das komplette Durchfahren der Elter Straße erhöht sich, dies ist planerisch erwünscht.

 

Der ÖPNV - hier nur Schulbusse und Taxibusse - erfährt durch die Tempo-30-Zone keine Nachteile, da keine fahrplangebundenen Fahrten stattfinden. Der Ausbau des Kreuzungsbereichs Elter Straße/Basilikastraße erfolgt ÖPNV-gerecht.

 

 

Die vorliegende Planung der Elter Straße orientiert sich an dem Verkehrsgutachten „Musikerviertel“ aus dem Jahr 2005.

 

 

 

 

3.1 Fahrbahn und Knotenpunkte:

 

Die Fahrbahn der Elter Straße wird den Verkehrsbedürfnissen entsprechend von 8,00 m auf 6,00 m reduziert.

Es werden Stellplätze entlang der Fahrbahn in einer Breite von 2,0 m vorgesehen.

 

Es ist ein Ausbau in der Bauklasse IV vorgesehen.

Es wurde bereits eine Erkundung des vorhandenen Unterbaus durchgeführt. Der vorgefundene Asphalt ist teils teerhaltig. Die Verwendung des ausgebauten Materials ist zu prüfen.

Der Unterbau (Kopfsteinpflaster unter dem Asphalt) entspricht keiner Bauklasse. So erfolgt ein Ausbau im Tiefeinbau, die Grunderneuerung des Fahrbahnaufbaus ist notwendig.

Eventuell muss an einigen Stellen ebenfalls noch ein Bodenaustausch durchgeführt werden.

 

Im aufgeweiteten Bereich zwischen der Haydnstraße und der Basili-kastraße werden auf der Südseite Bäume angeordnet. Die Fahrbahn wird hier auf eine Breite von 5,50 m eingeengt. Auf der Südseite werden zusätzlich niveaugleiche Parkstände in einer Breite von 2,00 m angeordnet. vor dem Bäckergeschäft entsteht Platz für einen Freisitzbereich.

 

Der Kreuzungsbereich Elter Straße/Basilikastraße wird zur Verdeutlichung der kreuzenden Wegebeziehung als Teilaufpflasterung in rotem Betonsteinpflaster ausgebildet. Die Rampen werden mit Rampenformsteinen h= 5 cm ausgebildet.

 

Des weiteren ist im Bauabschnitt Kardinal-Galen-Ring bis Basilikastraße ist die Erneuerung des Mischwasserkanals in offener Bauweise erforderlich.

 

 

 

 

3.2 Bordanlage und Entwässerung:

 

Die Gehwege werden in einer Rundbordanlage mit einem Radius von 5 cm eingefasst. In den Bereichen der Zufahrten und im Bereich der Aufpflasterung Basilikastraße wird ein Rundbord mit dem Radius 2 cm verwendet.

 

Im Bereich von Kardinal-Galen-Ring bis zur Basilikastraße ist der Austausch des vorhandenen Mischwasserkanals in offener Bauweise geplant.

 

 

 

 

3.4 Gehwege:

 

Beidseitig der Fahrbahn werden die vorhandenen Gehwege, die heute in unterschiedlichen Belägen gepflastert sind, in einer Breite von ca. 1,60 m (punktuelle Einengung an einem Grünbeet bis über 3,00 m angelegt. Die unterschiedlichen Breiten der Gehwege resultieren aus den heute vorhandenen Grenzverläufen. Als Belag für die Gehwege sind graue Betonsteinpflasterplatten vorgesehen. Die Zufahrten zu Grundstücken und Garagen werden in grauem Betonsteinpflaster hergestellt.

 

 

 

 

3.5 Begrünung

 

Die heutige Fahrbahn wird durch einseitig angeordnete Pflanzbeete mit Straßenbäumen eingeengt. Zwischen den Beeten kann geparkt werden.

 

 

 

 

3.6 Ausstattung

 

Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, soll die vorhandene Beleuchtung entsprechend der Verkehrsbedeutung erneuert und gegebenenfalls verdichtet werden. Fahrbahnmarkierungen und die Verkehrsbeschilderung sind entsprechend dem geplanten Ausbau zu erneuern, bzw. anzupassen.

 

 

 

 

4. Grunderwerb:

 

Grunderwerb ist für diese Baumaßnahme nicht erforderlich.

 

 

 

 

5.    Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über eine 30 cm breite Entwässerungsrinne aus betonsteinplatten (30/30/8) mit Abläufen und Anschluss an die Kanalisation.

 

          

6.    Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von energieeffizienten Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 8 m geplant.

 

 

 

 

7.    Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur

Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

 

 

8.    Abrechnung der Ausbaukosten:

       

Der gesamte Bereich der Elter Straße ist angebaut und als durchgängig bebaut anzusehen.

Die Elter Straße ist heute mit beidseitigen Gehwegen, Fahrbahn, Straßenentwässerung und Beleuchtung endgültig hergestellt. Mit der ausstehenden Maßnahme wird an der Elter Straße erstmalig ein Parkstreifen mit Grünbeeten und Straßenbaumbepflanzung angelegt. Wie bereits oben ausgeführt, sind die Fahrbahn, Entwässerungsrinnen und die Beleuchtung in einem schlechten Zustand und werden erneuert.

Für die Erneuerung/Verbesserung der Teileinrichtungen werden von den Anliegern Beiträge erhoben.

Die Höhe des Anteils der Anlieger richtet sich nach der Satzung der Stadt

Rheine über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbau-

liche Maßnahmen.

 

 

 

 

9.    Ausbauzeitpunkt:

       

 Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des gesamten Planverfahrens –

 voraussichtlich im Frühsommer 2012.

 

 

 

 

10.  Finanzierung:

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushalts- und Investitionsplan für das Jahr 2011 und 2012 vorgesehen.


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerungen