Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf der Baumaßnahme „Elter Straße von Kardinal-Galen-Ring bis Surenburgstraße“ zur Kenntnis und beschließt die Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.
Begründung:
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1.   Einfügung in das
Straßennetz:
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Die Elter Straße ist im aktualisierten
Verkehrsentwicklungsplan aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im
Straßennetz als Sammelstraße an der Grenze zur Anliegerstraße eingestuft.
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2.   Aussage zur derzeitigen
Situation/Bestand:
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An
der künftig in die Tempo 30-Regelung einbezogenen Elter Straße soll durch einen Teilumbau eine
geschwindigkeitsdämpfende Wirkung erzielt und es sollen Verbesserungen
für Fußgänger und Radfahrer erreicht werden. Außerdem ist eine durchgehende
Begrünung gewünscht.
Die
Elter Straße und die Basilikastraße werden derzeit von vielen Autofahren als günstige Umfahrung der hoch
belasteten, lichtsignalgesteuerten Knotenpunkte entlang des Stadtringes genutzt.
Die Elter Straße und die
Bevergerner Straße dienen dem Radverkehr als Alternativrouten parallel zu den
Hauptverkehrsstraßen. Insbesondere die Bevergerner
Straße ist von hohem Radverkehrsaufkommen gekennzeichnet.
Der
derzeitige Querschnitt der Elter Straße mit einer Fahrbahnbreite von 8,0 m
entspricht nicht den heutigen Ausbaukriterien einer Sammelstraße innerhalb
einer Tempo-30-Zone.
Die heutige
Fahrbahn wird durch Pflanzbeete, die auf der nördlichen Seite entstehen,
eingeengt. Zwischen diesen Grünbeeten werden Stellplätze gekennzeichnet.
Die Fahrbahndecke der Elter
Straße befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Sie weist Schlaglöcher
und Aufbrüche auf. Es wurde bereits eine Erkundung des vorhandenen Unterbaus
durchgeführt. Der vorgefundene Asphalt ist teils teerhaltig. Der Unterbau
(Kopfsteinpflaster unter dem Asphalt) entspricht keiner Bauklasse. So hat eine
Sanierung im Tiefenbau zu erfolgen.Â
3.   Notwendige
Breiten/Ausbaumerkmale:
Die heutige
Fahrbahn wird durch einseitig angeordnete Pflanzbeete mit Bäumen eingeengt. Zwischen den Beeten
kann geparkt werden. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist die Anordnung eines eingeschränkten
Halteverbotes zweckmäßig.
Im
aufgeweiteten Bereich zwischen der Haydnstraße und der Basili-kastraße können auch auf der
Südseite Stellplätze angeordnet werden. Durch
Teilumbau und eine Verbreiterung des Seitenraumes mit niveaugleich angeordneten Parkständen (heute Parken
halbseitig auf dem Gehweg) kann der
Bereich aufgewertet werden; vor dem Bäckergeschäft entsteht Platz für einen Freisitzbereich.
Der
Kreuzungsbereich Elter Straße/Basilikastraße wird zur Verdeutlichung der kreuzenden Wegebeziehung
als Teilaufpflasterung ausgebildet (im Hinblick auf den Schulbusverkehr mit
flach geneigten Rampen).
Aus dieser Gestaltung ergeben sich
folgende Auswirkungen für die ver-schiedenen Verkehrsteilnehmer:
Die Situation für
Fußgänger verbessert sich, da der Radverkehr zukünftig auf der Fahrbahn geführt wird. Zudem wird für die
Fußgängerströme zur Euregio-Gesamtschule die
Ãœberquerbarkeit verbessert.
Der Radverkehr kann in der
Tempo-30-Zone auf der Fahrbahn geführt werden.
Die
Kraftfahrer finden ein geordnetes Angebot im ruhenden Verkehr vor. Der Zeitbedarf
für das komplette Durchfahren der Elter Straße erhöht sich, dies ist planerisch erwünscht.
Der ÖPNV - hier
nur Schulbusse und Taxibusse - erfährt durch
die Tempo-30-Zone keine Nachteile, da
keine fahrplangebundenen Fahrten stattfinden. Der Ausbau des Kreuzungsbereichs Elter Straße/Basilikastraße erfolgt
ÖPNV-gerecht.
Die vorliegende Planung der
Elter Straße orientiert sich an dem Verkehrsgutachten „Musikerviertel“ aus dem
Jahr 2005.
3.1 Fahrbahn und Knotenpunkte:
Die Fahrbahn der Elter Straße
wird den Verkehrsbedürfnissen entsprechend von 8,00 m auf 6,00 m reduziert.
Es werden Stellplätze entlang
der Fahrbahn in einer Breite von 2,0 m vorgesehen.
Es ist ein Ausbau in der
Bauklasse IV vorgesehen.
Es wurde bereits eine
Erkundung des vorhandenen Unterbaus durchgeführt. Der vorgefundene Asphalt ist
teils teerhaltig. Die Verwendung des ausgebauten Materials ist zu prüfen.
Der Unterbau
(Kopfsteinpflaster unter dem Asphalt) entspricht keiner Bauklasse. So erfolgt
ein Ausbau im Tiefeinbau, die Grunderneuerung des Fahrbahnaufbaus ist notwendig.
Eventuell muss an einigen
Stellen ebenfalls noch ein Bodenaustausch durchgeführt werden.
Im
aufgeweiteten Bereich zwischen der Haydnstraße und der Basili-kastraße werden auf der Südseite
Bäume angeordnet. Die Fahrbahn wird hier auf eine Breite von 5,50 m eingeengt.
Auf der Südseite werden zusätzlich niveaugleiche Parkstände in einer Breite von 2,00 m angeordnet. vor dem Bäckergeschäft entsteht Platz für einen Freisitzbereich.
Der
Kreuzungsbereich Elter Straße/Basilikastraße wird zur Verdeutlichung der kreuzenden Wegebeziehung
als Teilaufpflasterung in rotem Betonsteinpflaster ausgebildet. Die Rampen
werden mit Rampenformsteinen h= 5 cm ausgebildet.
Des weiteren ist im
Bauabschnitt Kardinal-Galen-Ring bis Basilikastraße ist die Erneuerung des
Mischwasserkanals in offener Bauweise erforderlich.
3.2 Bordanlage und Entwässerung:
Die Gehwege werden in einer
Rundbordanlage mit einem Radius von 5 cm eingefasst. In den Bereichen der
Zufahrten und im Bereich der Aufpflasterung Basilikastraße wird ein Rundbord
mit dem Radius 2 cm verwendet.
Im Bereich von Kardinal-Galen-Ring bis zur
Basilikastraße ist der Austausch des vorhandenen Mischwasserkanals in offener
Bauweise geplant.
3.4 Gehwege:
Beidseitig der Fahrbahn
werden die vorhandenen Gehwege, die heute in unterschiedlichen Belägen
gepflastert sind, in einer Breite von ca. 1,60 m (punktuelle Einengung an einem
Grünbeet bis über 3,00 m angelegt. Die unterschiedlichen Breiten der Gehwege
resultieren aus den heute vorhandenen Grenzverläufen. Als Belag für die Gehwege
sind graue Betonsteinpflasterplatten vorgesehen. Die Zufahrten zu Grundstücken
und Garagen werden in grauem Betonsteinpflaster hergestellt.
3.5 Begrünung
Die heutige
Fahrbahn wird durch einseitig angeordnete Pflanzbeete mit Straßenbäumen eingeengt. Zwischen den Beeten
kann geparkt werden.
3.6 Ausstattung
Um die Sicherheit der
Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, soll die vorhandene Beleuchtung
entsprechend der Verkehrsbedeutung erneuert und gegebenenfalls verdichtet
werden. Fahrbahnmarkierungen und die Verkehrsbeschilderung sind entsprechend
dem geplanten Ausbau zu erneuern, bzw. anzupassen.
4. Grunderwerb:
Grunderwerb ist für diese
Baumaßnahme nicht erforderlich.
5.   Entwässerung:
Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche
erfolgt über eine 30 cm breite Entwässerungsrinne aus betonsteinplatten (30/30/8)
mit Abläufen und Anschluss an die Kanalisation.
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6.   Beleuchtung:
Es ist die Aufstellung von energieeffizienten
Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 8 m geplant.
7.   Bürgerbeteiligung:
Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird
seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur
Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.
8.   Abrechnung
der Ausbaukosten:
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Der gesamte Bereich der Elter
Straße ist angebaut und als durchgängig bebaut anzusehen.
Die Elter Straße ist heute
mit beidseitigen Gehwegen, Fahrbahn, Straßenentwässerung und Beleuchtung
endgültig hergestellt. Mit der ausstehenden Maßnahme wird an der Elter Straße
erstmalig ein Parkstreifen mit Grünbeeten und Straßenbaumbepflanzung angelegt.
Wie bereits oben ausgeführt, sind die Fahrbahn, Entwässerungsrinnen und die
Beleuchtung in einem schlechten Zustand und werden erneuert.
Für die
Erneuerung/Verbesserung der Teileinrichtungen werden von den Anliegern Beiträge
erhoben.
Die Höhe des Anteils der
Anlieger richtet sich nach der Satzung der Stadt
Rheine über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbau-
liche Maßnahmen.
9.   Ausbauzeitpunkt:
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 Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des gesamten
Planverfahrens –
 voraussichtlich im Frühsommer 2012.
10. Finanzierung:
Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushalts- und Investitionsplan für das Jahr 2011 und 2012 vorgesehen.
Anlagen:
Lageplanverkleinerungen