Betreff
Beirat für die Berufskollegs in Rheine
Vorlage
347/11
Aktenzeichen
-II-FB 1/40-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Es werden seitens der Stadt Rheine in Abstimmung mit den betreffenden Fraktionen für den Beirat der Berufskollegs in Rheine folgende stimmberechtigten Mitglieder entsandt:

 

Schuldezernent Axel Linke, als Vertreter Werner Lütkemeier

 

Ratsmitglied______________________,

als Vertreter/in Ratsmitglied _______________________

 

Ratsmitglied _____________________,

als Vertreter/in Ratsmitglied _______________________


Begründung:

 

Im Zusammenhang mit dem Trägerwechsel der Berufskollegs in Rheine ist die Einrichtung eines Beirats erörtert und in § 4 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Auflösung des Vertragsverhältnisses über die Trägerschaft der Berufskollegs Rheine vom 30.09.2010 vereinbart worden. Ziele waren und sind

 

  • die Stärkung der kooperativen und vertrauensvollen Zusammenarbeit
  • die gegenseitige Information und
  • die Erarbeitung von Empfehlungen an die Entscheidungsgremien

 

Hinsichtlich der Festlegung der Zusammensetzung des Beirates ist folgender Vorschlag zwischen den Verwaltungsleitungen der Stadt Rheine und des Kreises erarbeitet worden:

 

Der Beirat soll aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern – drei der Stadt Rheine und drei des Kreises – sowie den beiden Schulleitern der Berufskollegs als beratenden Mitgliedern bestehen. Die Stadt und der Kreis sollen jeweils durch den Dezernenten/die Dezernentin, den/die Schulausschussvorsitzende/n und ein weiteres Mitglied des Schulausschusses vertreten sein. Die Mitglieder werden namentlich benannt.

 

Bei Bedarf können im Einzelfall weitere Personen zur Beratung hinzugezogen werden, z. B. der Vertreter der IHK, der Kreishandwerkerschaft oder der Mathias Hochschule.

 

Der Beirat hat keine Entscheidungskompetenzen, sondern ausschließlich eine beratende und empfehlende Funktion für die Entscheidungsgremien des Kreises. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören:

 

  • Schulentwicklungsplanung für die Berufskollegs

 

  • Teilung, Zusammenlegung, Änderung und Auflösung der Berufskollegs

 

  • Auflösung bestehender und Errichtung neuer Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule, der Fachoberschule und der Fachschule

 

  • Zusammenarbeit mit der Mathias Hochschule Rheine

 

  • Räumliche Unterbringung und Ausstattung der Berufskollegs sowie schulische Baumaßnahmen

 

  • Budgetberatungen

 

 

 

Gem. § 63 Abs. 2 GO gilt für die Vertretung der Stadt in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigung § 113 GO.

 

Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW vertritt ein/e vom Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen. Sofern weitere Vertreter/innen zu benennen sind, muss der/die Bürgermeister/in oder ein von ihm/ihr vorgeschlagene/r Beamte/r oder Angestellte/r dazuzählen.

 

Hat der Rat der Stadt Rheine zwei oder mehr Vertreter/innen zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, ist § 50 Abs. 3 GO NW anzuwenden (§ 50 Abs. 4 GO NW). Das hat zur Folge, dass, wenn sich die Fraktionen nicht auf einen einheitlichen Vorschlag geeinigt haben, bzw. kein einstimmiger Beschluss über die Annahme der Vorschläge zustande kommt, die Entsendung der Vertreter/innen im Einzelfall Grundsätzen der Verhältniswahl entsprechend dem mathematischen Proportionalverfahren Hare Niemeyer durchzuführen ist. Danach hätte die CDU-Fraktion  das erste und die SPD-Fraktion das zweiten Benennungsrecht.