Betreff
Umwandlung von Kindergartengruppen in Tagesstättengruppen bzw. kleine altersgemischte Gruppen
Vorlage
341/06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.  Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die nachstehend aufgeführten Umwandlungsanträge beim Landschaftsverband Westfalen Lippe einzureichen:

 

  • Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Kindergartentagesstättengruppe im St. Bonifatius-Kindergarten, Rheine, Friedrich-Ebert-Ring 241 und

 

  • Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Kindergartentagesstättengruppe im St. Marien-Kindergarten, 48429 Rheine, Osnabrücker Straße 339

 

 

2.  Ferner beschließt der Jugendhilfeausschuss, für das Kindergartenjahr 2007/2008 schon jetzt die Umwandlung von einer Kindergartengruppe in eine kleine altersgemischte Gruppe für den Lummerland-Kindergarten in Rheine Mesum in der Trägerschaft der Ev. Jugendhilfe Münsterland gGmbH beim Landschaftsverband Westfalen Lippe zu beantragen.


Begründung:

 

Allgemeines:

 

Mit Rundschreiben Nr. 14/2006 vom 31. 05. 2006 teilt der Landschaftsverband Westfalen – Lippe zum Thema “Umwandlung von Plätzen” folgendes mit:

 

“Zu Ihrer weiteren Information teile ich Ihnen mit,  dass mir das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW mit Erlass vom 17. 05. 2006 für dieses Jahr ein Kontingent für die Zustimmung zur Umwandlung von insgesamt 80 Gruppen für den Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen–Lippe zur Verfügung gestellt hat. Davon sind 50 Gruppen zur Umwandlung von Kindergartengruppen in Kindergartentagesstättengruppen und 30 Gruppen für sonstige Umwandlungen, vorrangig aber zur Schaffung von Plätzen für unter drei Jahre alte Kinder vorgesehen.

 

Die im Erlass des MSJK vom 21. 06. 2004 genannten Zustimmungsvoraussetzungen gelten weiterhin. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass mir bereits 280 Umwandlungsanträge -zum Teil aus dem Vorjahr- vorliegen, für die Prioritätskriterien für eine Genehmigung z. Zt. mit dem Ministerium abgestimmt werden.

 

Sollten Ihre Anträge zur Zustimmung zur Gruppenumwandlung aus den Vorjahren nicht mehr aktuell sein, bitte ich Sie, mir dies möglichst kurzfristig schriftlich mitzuteilen.”

 

Zustimmungsvoraussetzungen:

 

Der Erlass des MSJK vom 21. 06. 2004 nennt Zustimmungsvoraussetzzungen, die für eine geplante Umwandlung zu erfüllen sind. Der Erlass ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.

 

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu Ziffer 4:

 

Durch die Schließung einer Kindergartengruppe im St. Theresia-Kindergarten zum 01. 08. 2006 wird diese Einrichtung ab diesem Termin mit 3 Kindergartengruppen weitergeführt. Die Schließung der 4. Gruppe bringt nach den Berechnungen der Zentralrendantur jährliche Betriebskosteneinsparungen in Höhe von ca. 80.000,00 €. Bei der Ermittlung der Summe war zu berücksichtigen, dass neben den beiden Kräften im Gruppendienst auch die Freistellung der Einrichtungsleitung entfällt.

 

Erst durch die Schließung der 4. Gruppe im St. Theresia-Kindergarten kann die geforderte Kostenneutralität hergestellt werden.

 

Zu Ziffer 5:

 

Die hier notwendigen Erklärungen können für die im Beschlussvorschlag genannten Umwandlungen durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe gemacht werden.

 

Zu Ziffer 6:

 

Da der Beschlussvorschlag für das laufende Kindergartenjahr nur die Umwandlung von Kindergartengruppen in Kindergartentagesstättengruppen beinhaltet, ist hier nur die Ziffer 6 a) zu berücksichtigen. Die hier genannte Voraussetzung kann für alle Umwandlungsvorschläge im Laufe des Kindergartenjahres 2006/2007 umgesetzt werden und hat auch auf Dauer Bestand.

 

In diesem Zusammenhang wird auf die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung (JHA-Sitzung 15. 09. 2005 Vorlage 441/05) verwiesen.

 

Bei dem Beschlussvorschlag für dem Lummerland-Kindergarten für das Kindergartenjahr 2007/2008 geht die Verwaltung davon aus, dass auf Grund der voraussehbaren Entwicklung im Südraum einerseits die Kostenneutralität und andererseits die Bedarfsreduzierung auf Grund der demografischen Entwicklung unter der Voraussetzung gleichbleibender Bedingungen als erfüllt angesehen werden können.

 

Vorliegende Anträge:

 

Aktuell liegen der Verwaltung folgende Umwandlungsanträge vor:

 

Einrichtung

Umwandlung von / in

 

Marien-Kindergarten, Osnabrücker Str.

 

Umwandlung in eine Tagesstättengruppe

 

 

DRK-Kindergarten Bunte Welt

 

Umwandlung in eine kleine altersgemischte Gruppe

 

 

Bonifatius-Kindergarten

 

Umwandlung in eine Tagesstättengruppe

 

 

EKI Sandmanns Hof

 

Umwandlung in eine kleine altersgemischte Gruppe oder Tagesstättengruppe

 

 

Lummerland-Kindergarten

 

Umwandlung in eine Tagesstättengruppe und eine kleine altergemischte Gruppe

 

 

Waldorf-Kindergarten

 

Umwandlung in eine kleine altersgemischte Gruppe

 

 

Mit Schreiben vom 10. Juli 2006 wurden die Träger der hier aufgelisteten Einrichtungen, für die Umwandlungsanträge gestellt wurden aufgefordert, bis zum 29. Juli 2006 sich schriftlich zu folgenden Punkten zu äußern:

 

  • Welche Mehrkosten entstehen durch die beabsichtigte Umwandlung?
  • Welche Vorstellungen hat der Träger in Bezug auf die Finanzierung der erhöhten Trägeranteile?

 

Eine schriftliche Antwort auf die Fragen erhielt die Verwaltung von der Zentralrendantur für den Marien-Kindergarten und den Bonifatius-Kindergarten.

 

In dem Antwortschreiben erklärt die Zentralrendantur, dass die jährlichen Mehrkosten wie folgt zu beziffern sind:

 

Bonifatius-Kindergarten                       Sachkosten:                      3.359,00 €

                                                          Personalkosten:              32.000,00 €

 

                                                          Summe:                       35.359,00 €

Marien-Kindergarten                            Sachkosten:                      3.359,00 €

                                                          Personalkosten:              19.000,00 €

 

                                                          Summe:                       22.359,00 €

 

Mehraufwendungen insgesamt:                                           57.718,00 €

 

Die Mehrkosten wurden wie folgt begründet:

 

Bonifatius-Kindergarten

 

Bei einer Umwandlung von einer Kindergartengruppe in eine Kindergartentagesstättengruppe ist für die Übermittagbetreuung nach aktuell geltendem Recht eine zusätzliche Sachkostenpauschale von 3.359,00 € zu gewähren.

 

Die erhöhten Personalkosten entstehen dadurch, dass für den Fall der Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Kindergartentagesstättengruppe die Leiterin der Einrichtung vom Gruppendienst freizustellen ist. Für die vorzunehmende Freistellung ist eine zusätzliche Fachkraft einzustellen.

 

Marien-Kindergarten

 

Bei einer Umwandlung von einer Kindergartengruppe in eine Kindergartentagesstättengruppe ist für die Übermittagbetreuung nach aktuell geltendem Recht eine zusätzliche Sachkostenpauschale von 3.359,00 € zu gewähren.

 

Für den Fall der Umwandlung will der Träger entgegen der bisherigen Praxis eine zusätzliche Berufspraktikantin beschäftigen. Dafür entstehen Bruttopersonalkosten von rd. 19.000,00 €.

 

Da es sich bei dem Marien-Kindergarten um eine 4-gruppige Einrichtung handelt, ist die Einrichtungsleiterin bereits freigestellt. Hier würden durch die Umwandlung keine zusätzlichen Mehrkosten entstehen.

 

Für die beabsichtigten Umwandlungen von jeweils einer Kindergartengruppe in eine Kindergartentagesstättengruppe ist die Zustimmung des Bischöflichen Generalvikariates erforderlich. Das Verfahren ist eingeleitet. Das Ergebnis ist noch nicht bekannt.

 

Bei dem Beschlussvorschlag geht die Verwaltung davon aus, dass die Finanzierung der Trägeranteile für die in Rede stehenden Kath. Einrichtungen nach der jeweils aktuellen Vereinbarung zum “Rheiner Modell” erfolgt.

 

Sollten bis zur Sitzung weitere Informationen seitens der Zentralrendantur eingehen, so wird in der Sitzung entsprechend berichtet.

 

Da die übrigen Träger aus der Liste der vorliegenden Umwandlungsanträge nicht bis zum 29. Juli 2006 auf die Fragen der Verwaltung reagiert haben, kann zum jetzigen Zeitpunkt auch nichts über die finanziellen Konsequenzen insbesondere vor dem Hintergrund der einzuhaltenden Kostenneutralität gesagt werden.

 

Es ist jedoch davon auszugehen, dass weitere Umwandlungen vor dem Hintergrund der Kostenneutralität im laufenden Kindergartenjahr auch nicht möglich sein werden.

 

Anträge, die bisher nicht berücksichtigt werden konnten, sollten ggfls. im nächsten Jahr erneut aufgegriffen werden.

 

 

Auswahlverfahren:

 

Der Beschlussvorschlag zu 1. erfolgt auf Grund der bekannten Einsparungen durch die Schließung der 4. Gruppe im St. Theresia-Kindergarten und den bezifferten Mehrkosten für die beantragten Umwandlungen. In beiden Einrichtungen werden bereits aktuell regelmäßig erheblich mehr als 9 Kinder in Regelkindergartengruppen über Mittag betreut.

 

Der Beschlussvorschlag zu 2 erfolgt vor dem Hintergrund, dass der Lummerland-Kindergarten von Anfang an so geplant war, dass hier u.a. eine kleine altersgemischte Gruppe untergebracht werden sollte. Bislang erfolgte die Umsetzung jedoch nicht, da ein Bedarf an Plätzen für die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz bestand.

 

Aus dem Rundschreiben des LWL vom 31. 05. 2006 zum Thema “Umwandlung” ist ersichtlich, dass auch andere Jugendämter Umwandlungsanträge vor Herausgabe eines Umwandlungserlasses stellen. Der Lummerland-Kindergarten erfüllt bereits jetzt die räumlichen Voraussetzungen zur Unterbringung einer kleinen altersgemischten Gruppe. Aus diesem Grunde sind hier zusätzliche Investitionen nicht erforderlich.

 

Bisherige Aktivitäten Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat den Landschaftsverband Westfalen Lippe bereits mit Schreiben vom 30. März 2006 davon in Kenntnis gesetzt, dass im St. Theresia-Kinder-garten zum 01. 08. 2006 eine Kindergartengruppe geschlossen wird und die hierdurch eingesparten Mittel für eine Umwandlung eingesetzt werden sollen. Nachdem der Umwandlungserlass durch Rundschreiben vom Landschaftsverband Westfalen Lippe bekannt wurde, hat die Verwaltung erneut mit Schreiben vom 11. Juli 2006 den LWL darauf hin gewiesen, dass der JHA in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause den notwendigen Umwandlungsbeschluss fassen wird.

 


Anlagen:

 

Erlass des MSJK vom 21. 06. 2004