Betreff
Neufassung der Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2011
Vorlage
367/11
Aktenzeichen
VV K 4.2 Za
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine hebt die am 12. April 2011 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 auf.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die sich aufgrund des Berichtswesens für den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – ergebenden Veränderungen – Anlage 1 - in den Haushaltsplan 2011 aufzunehmen.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung die als Anlage 2 beigefügte Neufassung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich der Anlagen in der Fassung der am 12. April 2011 vom Rat beschlossenen Haushaltssatzung unter Berücksichtigung der unter Punkt 2 vorgeschlagenen Veränderungen.

         

4.  Der Rat der Stadt Rheine beschließt die angepasste mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 GO).

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 12. April 2011 – Sitzungsvorlage Nr. 133/11/1 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen.

 

Die beschlossene Haushaltssatzung ist der Aufsichtsbehörde, dem Landrat des Kreises Steinfurt als untere staatliche Verwaltungsbehörde, vorgelegt worden. Da die Haushaltssatzung der Stadt Rheine eine Verringerung der allgemeinen Rücklage vorsieht, bedarf dies der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde steht noch aus.

 

Im Rahmen des Berichtswesens zum Haushaltsplan 2011 ist in den Haupt- und Finanzausschusssitzungen  am 28.06.2011 und am 13.09.2011 über die Entwicklung im Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen- berichtet worden. Die sich danach ergebenden Veränderungen sind aus der als Anlage 1 beigefügten Aufstellung ersichtlich.

Sie tragen zu wesentlichen Veränderungen der Ertrags- und Aufwandsarten im Ergebnisplan bei.

 

Diese wesentlichen Veränderungen sollen, da die Verringerung der allgemeinen Rücklage noch nicht genehmigt ist, in den Haushaltplan aufgenommen werden. Daher ist der Beschluss einer neuen Haushaltssatzung notwendig.  

 


Anlagen:

Anlage 1 – Veränderungen

Anlage 2 – Haushaltssatzung 2011