Betreff
Bestellung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Rheine
Vorlage
370/11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt zur Kenntnis, dass Herr Ltd. Kreisrechtsdirektor a. D. Johannes Vogel nach Ablauf der Amtsperiode sein Amt als Vorsitzender des Umlegungsausschusses nach 20-jähriger Amtszeit aus Altersgründen niederlegt. Ebenso steht auch Herr Ltd. Regierungsdirektor a. D. Burkhard Ottmann mit Ablauf der Amtsperiode nicht mehr als stellv. Vorsitzender zur Verfügung.

  2. Der Rat der Stadt Rheine bestellt zum
    a) Vorsitzenden des Umlegungsausschusses
         Herrn Regierungsdirektor Erwin Scheer,
         Am Kämpken 41, 48163 Münster
    und
    b) stellv. Vorsitzenden des Umlegungsausschusses
         Herrn Bürgermeister a. D. Franz-Josef Melis,
         Columbusstr. 36, 48607 Ochtrup

Begründung:

 

Am 19. September 2011 endete eine weitere Amtsperiode für den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses. Aus Altersgründen stehen sowohl Herr Ltd. Kreisrechtsdirektor a. D. Johannes Vogel wie auch Herr Ltd. Regierungsdirektor a. D. Burkhard Ottmann nicht mehr für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung.

 

Herr Regierungsdirektor Erwin Scheer hat Bereitschaft signalisiert die Aufgaben des Vorsitzenden im Umlegungsausschuss zu übernehmen.
Herr Bürgermeister a. D. Franz-Josef Melis hat sich bereit erklärt, die Aufgaben des stellvertretenden Vorsitzenden wahrzunehmen.


Gem. § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 7. Juli 1987 muss die/der Vorsitzende des Umlegungsausschusses und auch ihr-e/sein-e Vertreter-in die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Diese Voraussetzung ist bei der Auswahl der Nachfolger berücksichtigt.