Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2009 zur Kenntnis und leitet ihn an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weiter.
Begründung:
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Seit dem 01. Januar 2005 gilt im Land Nordrhein-Westfalen das Neue
Kommunale Finanzmanagement (
Nach § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss,
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein
Lagebericht beizufügen.
Nach § 95 Abs. 3 GO stellt der Kämmerer den Entwurf des Jahresabschlusses
auf, der von der Bürgermeisterin bestätigt wird. Der Jahresabschluss ist
innerhalb der ersten drei Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen
und dem Rat zur Feststellung (Beschlussfassung) zuzuleiten. Für die Stadt
Rheine wäre dies der 31. März 2010 gewesen. Dieser Termin konnte nicht
eingehalten werden. Das ist durchaus nicht ungewöhnlich.
Verwaltungsseitig wurde in der Vergangenheit mehrfach auf die
eingetretene Verzögerung der Fertigstellung des ersten Jahresabschlusses und
deren Ursachen hingewiesen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 wurde
entsprechend § 95 ff GO unter Beachtung der Regelungen der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) am 23. September 2011 vom Kämmerer
aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt. Mit dieser Vorlage wird der
Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Rheine gem. § 95 Abs. 3 GO dem Rat der
Stadt zur Feststellung vorgelegt. Vor der Feststellung durch den Rat gem. § 96
Abs. 1 GO hat der Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 101 GO den Jahresabschluss
zu prüfen.
Der Jahresabschluss ist entsprechend den Bestimmungen der GemHVO gegliedert;
er besteht gem. § 37 GemHVO aus
·
der
Ergebnisrechnung,
·
der
Finanzrechnung,
·
den
Teilrechnungen,
·
der
Bilanz und
·
dem
Anhang
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht nach § 48 GemHVO beigefügt.
Im Anhang zum Jahresabschluss werden zu den einzelnen Bilanzposten und
den Positionen der Ergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angegeben und erläutert sowie Haftungsverhältnisse der
Verbindlichkeiten erklärt. Dem Anhang ist eine Übersicht über Rückstellungen
gem. § 44 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO und ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und
ein Verbindlichkeitenspiegel nach §§ 45 und 47 GemHVO beigefügt.
Der Lagebericht zum Jahresabschluss soll einen Überblick über die
wichtigsten Ergebnisse aus der Aufstellung des Jahresabschlusses geben und so
gefasst werden, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt
wird. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem
Bilanzstichtag eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht
eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung
entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. Auch ist auf die Chancen und
Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde sowie auf Sachverhalte
einzugehen, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben
können.
Der Jahresabschluss und der Anhang vermitteln ein Bild der
tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Rheine zum
Stichtag 31. Dezember 2009.
Anlagen:
Entwurf des Jahresabschluss 2009