Betreff
Haushaltskonsolidierung Fachbereich 5 - Planen und Bauen - öffentlichen Grünflächen Zwischenbericht zur Reduzierung des Unterhaltungsaufwands für Park- und Gartenanlagen
Vorlage
007/12
Aktenzeichen
I/5.80 - ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheine zu beschließen, dass eine Flächenreduzierung beim Walshagenpark und beim Stadtpark zunächst nicht erfolgen soll. Eine Entscheidung über die Überführung in andere Nutzung und Absenkung des Pflegestandards für den Walshagenpark und den Stadtpark soll erst nach Vorlage der Ergebnisse einer Untersuchung der gesamten Grünflächenunterhaltung im I. Quartal 2014 erfolgen.

 


Begründung:

 

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 12. April 2011 auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, die in der Anlage 1 zur Vorlage Nr. 110/11 aufgeführten Vorschläge zum frühest möglichen Zeitpunkt zur dauerhaften Konsolidierung des städtischen Haushalts umzusetzen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die dazu notwendigen Vorbereitungen zu treffen und die Ergebnisse den Fachausschüssen zur Entscheidung vorzulegen.

 

Dazu liegt ein einstimmiger Beschluss des Verwaltungsrates der TBR vom 05.06.2012 vor:

 

Dieser Beschluss enthält u. a.:

 

-       die Kenntnisnahme, dass aufgrund der Zweckbindung von Fördermitteln eine Flächen- und Standardreduzierung beim Salinenpark bis 2026 nicht möglich ist

-       dass die Entscheidung über eine komplette Aufgabe, der Reduzierung von Parkflächen und der Umwandlung bisher hochwertiger und intensiv zu pflegender Gartenbereiche im Walshagenpark und Stadtpark beim Rat und seinen Ausschüssen liegt

 

Umsetzung

Politisch

§               Beschlüsse von Fachausschüssen bzw. Rat zur Umwandlung von Flächen des Walshagen- und Stadtparks in Bereiche, die nicht der kommunalen Unterhaltung unterliegen (siehe GPA-Bericht).

§               Definitionen von Standardreduzierungen, die auch politisch gegenüber dem Stadtpark- und Walshagenpark durchgesetzt werden müssen.

§               Beim Salinenpark gibt es einen förderrechtlichen Bestandsschutz bis 2026

…


Verwaltungsintern

§               Unterhaltungsaufwand für den Bereich Grün in der Novellierung der Amtshilfevereinbarung im Herbst 2012 vereinbaren.

§               Die zwischen FB 4/FB 5 und TBR abgestimmte neue Kostenstellenstruktur in 2013 auswerten.

Vereine

Zusätzlich von den Vereinen initiierte Leistungen sind beim FB 5 anzumelden und von dort zu genehmigen.

 

 

 

 

Bisher hat es verschiedene Überlegungen und Aktivitäten der Verantwortlichen der TBR und der Stadt Rheine zu diesem Thema gegeben.

Schnell wurde dabei klar, dass die Grünflächenunterhaltung insgesamt – nicht nur bezogen auf den Teilbereich „Park- und Gartenanlagen“ – auf mögliche Einsparpotentiale überprüft werden muss.

Hierzu erarbeitete die TBR eine Aufteilung der Kostenerfassung auf die verschiedenen Grünflächenarten. Diese Aufteilung ist als Anlage 1 beigefügt. Eine Kostenerfassung nach dieser neuen Aufteilung wird zurzeit umgesetzt. Erstmalig werden Ergebnisse Anfang 2014 vorliegen, da erst 2013 ein volles Jahr erfasst und anschließend ausgewertet werden kann.

 

Bezüglich des möglichen Einsparpotentials bei den Park- und Gartenanlagen sind durch die TBR Untersuchungen angestellt worden, die sich mit Flächenreduzierung und dem Rückbau hochwertige gestalteter Flächen im Walshagenpark und im Stadtpark befasst haben. Der Salinenpark wurde dabei nicht berücksichtigt, da dieser aufgrund der Förderung im Rahmen der Regionale 2004 einer Zweckbindung bis 2026 unterliegt. Mit den Vorständen der beiden betroffenen Park- und Gartenanlagen fanden Gesprächstermine statt, bei denen die nachfolgend aufgeführten Einsparmöglichkeiten besprochen wurden.

Beide Vorstände lehnten die Einsparvorschläge ab. Die Stellungnahmen sind als Anlage 2 und Anlage 3 beigefügt.

 

 

Einsparungen sind nur über Flächenreduzierungen oder Standartreduzierungen erreichbar.

 

 

Beurteilung:

 

Eine Flächenreduzierung ist ohne eine politische Grundsatzentscheidung nicht möglich.

 

Eine Entscheidung über die beiden Parkanlagen sollte erst erfolgen, wenn das Gesamtkonzept (Kosten/Nutzenstruktur) aller Grünanlagen/Sportanlagen/Schulhöfe/Kinderspielplätze vorliegt.

 

Hierzu ist das oben beschriebene Strukturkonzeptentwickelt worden.

Auf dieser Basis werden im Haushaltsjahr 2013 detailliert die Kosten erfasst und den Kostenstellen zugeordnet.

Erst nach vorliegen dieses Gesamtkonzeptes ist eine Entscheidung über Aufwandsreduzierung sinnvoll, da man die Gesamtsicht auf das Produkt hat und aufgrund des vorhandenen Personals eine Entscheidung auch nicht sofort wirksam werden würde.

 

 

 


Anlagen:

 

Projektstrukturplan Fachbereich Grün

Stellungnahme Stadtparkverein

Stellungnahme Walshagenparkverein