Betreff
Aufhebung des kw - Vermerkes für die Stelle 2132 "Reintegration und Verselbständigung" im Fachbereich 2
Vorlage
404/11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss den kw - Vermerk für die Stelle 2132 „Reintegration und Verselbständigung“ im Fachbereich 2 zum 01.01.2013 aufzuheben und den Stellenplan entsprechend zu ändern.

 


Begründung:

 

 

I.     Allgemeine Ausgangssituation – Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept

 

Angesichts der sich dramatisch verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen und der daraus resultierenden allgemeinen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurde im Jahre 2006 das sog. Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept entwickelt und am 5. 12. 2006 im Haupt- und Finanzausschuss beraten (Vorlage 508/06).

Im Rahmen dieses Konzeptes wurden alle Stellen der Stadtverwaltung verschiedenen Prioritäts- und Maßnahmenkategorien zugeordnet. Grundgedanke ist hierbei, dass beim Freiwerden einer Stelle entschieden wird, ob sie wiederbesetzt werden muss oder eingespart werden kann.

Die im Rahmen dieses Konzeptes definierten Kategorien und Maßnahmen sind in der Anlage 1 dargestellt.

 

Die überwiegende Zahl der Planstellen bei der Stadt Rheine ist den Maßnahmenkategorien II. und III. zugeordnet. Daraus folgt, dass bei jeder Stellenvakanz teilweise aufwändige organisatorische Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Die für derartige Organisationsuntersuchungen in der Stadtverwaltung zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen sind sehr begrenzt. Die Beauftragung externer Organisationsberater ist zum einen sehr teuer und zum anderen hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit der Ergebnisse erfahrungsgemäß kritisch zu bewerten. Daher wurde in der Stadtverwaltung ein internes System entwickelt und eine Arbeitsgruppe „Organisationsuntersuchung“ eingerichtet. Unter der Moderation des Fachbereiches „Interner Service“ führen die Controller/innen aller 6 Fachbereiche der Stadtverwaltung stellenbezogene organisatorische Überprüfungen durch. Erste verwaltungsinterne Untersuchungsergebnisse dieser Arbeitsgruppe liegen bereits vor und werden in die nächsten Stellenplanberatungen einfließen.

In diesem Sinne wurden Einzelheiten des Stellen- und Personalkostenkon-solidierungskonzeptes in mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission dargestellt und intensiv diskutiert.

 

 

 

II.   Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015

 

Zur konkreten Ausgestaltung des Stellen- und Personalkostenkonsolidie-rungskonzeptes war es notwendig, für einen überschaubaren Planungszeitraum die zu erwartende personelle Entwicklung bei der Stadtverwaltung zu betrachten. Zu diesem Zweck wurde im Jahre 2008 eine Personal-bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Zeitraum 2008 – 2015 erstellt. Dabei wurde deutlich, dass es zahlreiche Einflussfaktoren gibt, die in einer Verwaltung unserer Größenordnung kaum statistisch planbar sind. Für eine annähernd realistische Planung war es daher insbesondere erforderlich, die im Planungszeitraum zu erwartende Fluktuation möglichst realistisch einzuschätzen. Neben den bekannten Altersgrenzen ist dabei auch ein früheres Ausscheiden aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine im Rahmen der Altersteilzeit eine feste Planungsgröße.

Unter Berücksichtigung der erkennbaren Faktoren ist davon auszugehen, dass bis zum Ende des Planungszeitraumes 80 Personen aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine ausscheiden werden. Auf dieser Grundlage können nach Einschätzung der Verwaltung bis 2015 18 Planstellen eingespart werden. 39 Stellen sollen durch die Einstellung und Übernahme von Auszubildenden und 23 Stellen extern wieder besetzt werden. Nach dem derzeitigen Planungsstand wird dieses Ziel erreichbar sein. Einzelheiten zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung sollen im Herbst 2011 in der Strategie- und Finanzkommission sowie im Rahmen des 3. Umsetzungsberichtes Anfang 2012 dargestellt werden.

 

 

 

III.  Gewährung von Altersteilzeit (ATZ) als Element der Personal-bedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015

 

Um das Ziel des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes erreichen zu können, ist eine möglichst planbare und sozialverträgliche Fluktuation erforderlich. Im Rahmen dieses sog. aktiven Fluktuationsmanagements hat der Rat der Stadt Rheine eine Grundsatzregelung über die Gewährung von Altersteilzeit bei der Stadt Rheine beschlossen. Von dieser Möglichkeit haben in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 33 Mitarbeiter/innen Gebrauch gemacht, so dass die Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung insofern auf eine relativ realistische Basis gestellt werden konnte.

 

 

 

IV.  Ausweisung von kw – Vermerken im Rahmen der Stellenpläne 2010 und 2011

 

Die nach der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015 vorgesehenen 18 Stelleneinsparungen können aufgrund der Systematik dieses Konzeptes im Voraus nicht in allen Fällen konkret stellenbezogen benannt werden. Gleichwohl hat die Verwaltung in mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission und im HFA erklärt, dass sie dieses Ziel bis zum Ende des Planungszeitraumes erreichen wird.

Wegen dieser fehlenden Konkretisierung der Stelleneinsparungen hat der Rat der Stadt Rheine im Wege der Stellenplanberatungen 2010 und 2011 festgelegt, dass die altersteilzeitbedingt frei werdenden Planstellen einen kw – Vermerk erhalten. Dieser Vermerk bedeutet, dass die jeweils betroffenen Stellen mit dem Ausscheiden des Stelleninhabers bzw. der Stelleninhaberin „wegfallen“, also für eine Wiederbesetzung nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die Verwaltung hat bei verschiedenen Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass das Instrument der kw- Vermerke im Kontext des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes kein geeignetes Mittel ist, die gesteckten Ziele schneller oder effizienter zu erreichen. Gleichwohl wurde die kw – Vermerke aus dem Stellenplan 2010 in den Stellenplan 2011 übernommen; verbunden mit der Forderung, bei Freiwerden einer entsprechenden Stelle in den zuständigen Ratsgremien über die Aufhebung jedes einzelnen kw – Vermerkes zu entscheiden.

 

 

 

V.    Aufhebung des kw – Vermerkes bei der Stelle Nr. 2132 „Reintegration und Verselbständigung“ im Fachbereich 2

 

1.    Einstufung der Stelle

 

Die Stelle Nr. 2132 ist im aktuellen Stellenplan nach  mit einem kw – Vermerk ausgewiesen.

 

Die Stelleninhaberin scheidet am 31.12.2012 altersteilzeitbedingt aus.

 

Im Rahmen des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes ist diese Stelle der

 

Prioritätenkategorie 1.2 „Pflichtaufgabe ohne Gestaltungsmöglichkeit: Die Nichtwiederbesetzung würde den völligen Verzicht auf die Pflichtaufgabe bedeuten“

 

und der

 

Maßnahmeneinteilung II „Vor Wiederbesetzung sind detaillierte organisatorische Überprüfungen erforderlich. Die Stelle muss bis zum Abschluss der Untersuchungen wiederbesetzt werden.“

 

zugeordnet.

 

 

 

2.    Aufgaben auf der Stelle „Reintegration und Verselbständigung“

 

Im Jahr 2006 wurde im Jugendhilfeausschuss der Beschluss gefasst, eine „Reintegrationsoffensive“ mit dem Ziel zu starten, 12 – 16 jährigen Jugendlichen die Rückkehr aus der Heimerziehung ins Elternhaus zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür war eine sehr zeitnahe und sehr strukturierte Hilfeplanung, die jedoch auch zusätzliches Personal erforderte.

 

Im Rahmen dieses Projektes wurden deshalb 1,5 (zunächst zeitlich befristete) Stellen geschaffen, deren Aufgabe zum einen in der Reintegration von Jugendlichen aus der Heimerziehung in den elterlichen Haushalt besteht.

 

In den Fällen, in denen eine Reintegration aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist, soll darauf hingewirkt werden, dass mit spätestens 16/17 Jahren ein Wechsel aus der klassischen Heimerziehung in eine Verselbständigungshilfe mit dem Ziel der Sicherstellung des Lebensunterhaltes außerhalb der Jugendhilfe realisiert wird.

 

Vor diesem Hintergrund besteht die Aufgabe im Bereich „Reintegration und Verselbständigung“ in einer sehr intensiven und auch zeitintensiven Betreuung von Jugendlichen, die sich in Heimerziehung befinden.

 

Die intensive Beratung sowohl der Elternteile als auch des Jugendlichen sowie die Entwicklung von Unterstützungsprozessen, Zielvereinbarungen und Handlungsalternativen gehören somit zum „täglichen Geschäft“ der o. a. Stelle.

 

Ebenso gehören zur Aufgabenwahrnehmung die Durchführung von Hausbesuchen und im Zusammenhang hiermit die Abwägung von Gefährdungssituationen sowie die Ausübung des Wächteramtes.

 

Unbestritten ist, dass das Projekt „Reintegration und Verselbständigung“ seit seiner Einführung ein finanzieller Erfolg ist, da hierdurch in den vergangenen Jahren finanzielle Mehraufwendungen für Heimerziehung in großem Umfang vermieden wurden. So wurde für das Jahr 2008 eine „Nettominderausgabe“ i. H. v. 589 T€ ermittelt (siehe Vorlage JHA Nr. 339/08).

 

Als logische Konsequenz hieraus hat der JHA deshalb in seiner Sitzung am 18.09.2009 auch einer Entfristung des Projektes zugestimmt.

 

 

 

4.    Fazit:

 

Sofern der kw-Vermerk nicht aufgehoben würde und damit die Stelle nicht wieder besetzt werden könnte, hätte dieses erhebliche finanzielle Auswirkungen zur Folge. Gerade dieses Haushaltsjahr zeigt wieder, dass die finanziellen Aufwendungen für die Erziehungshilfen stetig steigen. Eine der wenigen „Stellschrauben“ den Kostenanstieg zu bremsen, ist das oben beschriebene Konzept der „Reintegration und Verselbständigung“.

 

Angesichts der aktuellen Haushaltslage und der angestrebten Haushaltskonsolidierung ist eine nahtlose Stellennachbesetzung unverzichtbar.