Beschlussvorschlag/Empfehlung gem. § 60 GO:
Der Haupt- und
Finanzausschuss fasst gemäß § 60 Abs. 1 GO folgende Beschlüsse im Wege der
Dringlichkeit:
- Der HFA der
Stadt Rheine stimmt dem Projektantrag für den Masterplan 100 % Klimaschutz
zu und beschließt, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 95% zu
senken (Basisjahr 1990), sowie die Senkung des Energiebedarf um 50 %
ebenfalls bis zu Jahr 2050.
- Der HFA der
Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung damit, die Voraussetzungen für die
Weiterbeschäftigung des Klimamanagers im Rahmen des Masterplans 100 %
Klimaschutz zu schaffen.
- Der HFA der
Stadt Rheine beschließt, den Masterplan durch ein geeignetes Controlling
und institutionalisiertes Managementsystem zu begleiten. Er beschließt die
weitere Teilnahme am Programm European Energy Award und beauftragt die
Leitstelle Klimaschutz damit, die Folgeförderung für die Aufbauphase des
EEA in die Wege zu leiten. Das, im Rahmen des Masterplan einzuführende
Controllingsystem beruht auf den Grundlagen des EEA, die Umsetzungen von
Maßnahmen des Masterplan wird mit ergänzenden Controlling-Instrumenten
überprüft.
- Der HFA der
Stadt Rheine beschließt, sich an der Durchführung einer wissenschaftlichen
Begleitforschung im Rahmen des Masterplans zu beteiligen. Eine Untersuchung von technischen und
wirtschaftlichen Klimagasminderungspotentialen in Kommunen soll durch eine
Studie des Solar Institut Jülich(SIJ) erfolgen. Der HFA beauftragt die
Leitstelle Klimaschutz mit der Projektkoordination innerhalb der Stadt Rheine.
- Der HFA der
Stadt Rheine beschließt die Einrichtung eines Kontroll- und Beratungsgremium
für die Umsetzung des Masterplans (Klimaschutzrat) nach dem Vorbild für
die Steuerungsgruppe IKKK.
Begründung:
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Mit Schreiben vom
27. September 2011 teilt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit mit, dass die eingereichte Projektskizze „Masterplan 100 %
Klimaschutz“ positiv bewertet wurde, und fordert die Stadt Rheine auf, bis zum
14. November 2011 einen Projektantrag für das Vorhaben beim Projektträger
Jülich einzureichen.
Da eine
Entscheidung des Rates bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich ist und um die im
Rahmen des Förderprogramms „Masterplan 100% Klimaschutz“ vorgesehenen
Fördermittel in Höhe von max. 512.000,00 € beantragen zu können, entscheidet
der HFA im Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung.
Rückblick
Der am 6. September 2007 von allen Ratsfraktionen einstimmig gefasste Beschluss zur Durchführung des Klimaschutzkonzeptes „Die Schöpfung bewahren“ stellt den Beginn eines erfolgreichen Prozesses dar. Die erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb „NRW-Klimakommunen der Zukunft“ im Jahr 2008 ermöglichte die Erstellung eines Integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept IKKK. Mit Fördermittel des Landes konnte damit im Rahmen der 3-jährigen Programmlaufzeit von 2009 bis 2011 ein umfangreiches Umsetzungsprogramm erfolgreich durchgeführt werden.
Ebenfalls im Jahr 2008 fasste die Stadt Rheine den Beschluss, am Zertifizierungsprogramm „European Energy Award“ teilzunehmen. Bereits im Jahr 2009 erhielt die Stadt diese Auszeichnung. Als Trägerin des Labels „European Energy Award“ in Silber wird seither dokumentiert, dass Rheine zu den energieeffizientesten Städten und Gemeinden in Europa zählt. Aktuell wurde von dem aus verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung, der TBR AöR und den Stadtwerken bestehendem Energieteam ein Energiepolitisches Arbeitsprogramm EPA mit Vorschlägen für weitere Klimaschutzaktivitäten entwickelt. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist die Voraussetzung dafür, dass Rheine sich seinem angestrebtem Ziel, der Auszeichnung mit dem European Energy Award in Gold, weiter nähert.
Ein weiteres Förderprogramm des Bundes ermöglichte im Jahr 2009 die auf 3 Jahre befristete Einstellung eines Klimamanagers und führte zur erfolgreichen Umsetzung diverser Maßnahmen. Zu den erfolgreich eingeführten Maßnahmen zählen unter anderem die an mittlerweile 11 Schulen initiierten Schulprojekte „Umwelt mit Zukunft“ die Durchführung von Hausmeisterschulungen, die erfolgreiche und medienwirksame Durchführung der Kampagne „Rheine gewinnt“ sowie die Erstellung und Fortführung einer CO2-Bilanz für Rheine. Auch der ebenfalls im Jahr 2009 vorgenommene Beitritt zum Covenant of Mayors erfordert eine regelmäßige Berichterstattung und Aktualisierung von Daten, die von dem Klimamanager vorgenommen werden.
Basierend auf den Schwerpunktsetzungen im Rahmen der Umsetzung des IKKK sind in den vergangenen 3 Jahren ebenfalls zahlreiche Maßnahmen, Aktionen und Aktivitäten von den beteiligten Kooperationspartnern bei der Stadtverwaltung, den Technischen Betrieben, den Stadtwerken, der Wirtschaftsförderung, dem TAT, dem Kreis Steinfurt, Schulen, der Servicestelle Bürgerengagement, Kirchengemeinden und Vereinen etc. geplant und durchgeführt worden, die den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt, vor allem aber auch Außenstehenden, das Bild vermitteln, dass das Thema Klimaschutz in Rheine „ganz oben steht“ und von allen Beteiligten als Querschnittsaufgabe wahrgenommen wird.
Aktuelle Entwicklung – Masterplan 100 % Klimaschutz
Mit Schreiben vom 27. September 2011 teilte das Bundesministerium für Umwelt mit, dass die von der Leitstelle Klimaschutz eingereichte Projektskizze zum „Masterplan 100 % Klimaschutz“ positiv bewertet wurde und die Stadt Rheine sich nunmehr zum Teilnehmerkreis dieses neuen Förderprogramms zählen kann.
Steilpass, Flanke, Tooor! Mit einer Anlehnung in der Fußballsprache kann diese aktuelle
erfreuliche Entwicklung in dem Klimaschutz-Prozess der Stadt vielleicht am
besten beschrieben werden. Mit dem Steilpass ist zunächst das Programm „Die
Schöpfung bewahren“ zu nennen. Die Flanke bezeichnet die vielfältigen Aktivitäten
im Rahmen der Umsetzung des IKKK, des European Energy Award, der Einrichtung
eines Klimabeirates usw., die nun zum Torschuss, der Teilnahme am Programm „Masterplan
100% Klimaschutz“, führten.
Mit der Teilnahme an diesem Förderprogramm spielt Rheine, bildlich gesehen, jetzt „Championsleague“!
Bei dem Programm „Masterplan 100 % Klimaschutz“ handelt es sich gewissermaßen um eine „Eliteförderung“. Die Wettbewerbsanforderungen für den Masterplan waren hoch gesteckt und reichten vom Vorliegen einer CO2-Bilanz über ein engagiertes Klimaschutz-Akteursnetzwerk, einem hohen Maß an Eigenmotivation bis hin zur Bereitschaft zur Teilnahme an der Begleitforschung und dem Aufbau von Städtepartnerschaften zum Klimaschutz. Der Fördermittelgeber hat sein Interesse bewusst auf Kommunen ausgerichtet, in denen bereits strategische Ziele vereinbart, aktive Umsetzungsmaßnahmen durchgeführt, partizipative Arbeitsprozesse vorgenommen und ein institutionalisiertes Managementsystem eingerichtet wurde.
Das Förderprogramm des BMU, an dem bundesweit nur 19 Kommunen und Landkreise teilnehmen, eröffnet uns in Rheine die Möglichkeit, den begonnenen Klimaschutz-Prozess in den nächsten 4 Jahren forciert weiterzuentwickeln. Erfreulich dabei ist, dass das neue Förderprogramm nahtlos an das Förderprogramm zur Umsetzung des IKKK angeknüpft. Die Schwerpunktbereiche und Maßnahmen der Roadmap können fortgeführt werden. Die Arbeit und Aufgaben des Klimamanagers, der im Rahmen des neuen Programms weiterbeschäftigt werden kann, erfahren keinen Bruch. Neue innovative Projekte können beschrieben und angestoßen werden.
Im Rahmen der 4-jährigen und in 2 Phasen unterteilten Umsetzung des Masterplans sind max. 640.000,00 € Gesamtausgaben förderfähig. Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.
Bemerkenswert und besonders erfreulich ist, dass auch der Kreis Steinfurt, mit dem eine intensive und fruchtbare Zusammenarbeit in Bezug auf Klimaschutzaktivitäten z .B. im Bereich Energieautark 2050, Haus im Glück, LEADER etc. besteht, ebenfalls den Zuschlag zur Teilnahme am Masterplan erhalten hat. Darüber hinaus wurden auch der Landkreis Osnabrück sowie die Stadt Osnabrück aufgefordert, einen Antrag beim BMU einzureichen. Es ist dabei ausdrücklicher Wunsch des Fördermittelgebers, dass diese 4 Antragsteller im Rahmen der Vorhaben miteinander kooperieren und sich zu einer „Masterplan-Region“ vernetzen. Der Umstand, dass der Fördermittelgeber entschieden hat, nicht unerhebliche Gelder gezielt in unsere Region zu investieren, würdigt zuallererst die von Stadt und Kreis begonnenen Aktivitäten, lenkt zusätzliche bundesweite Aufmerksamkeit in unsere Richtung, fordert aber auch einen gewissen Anspruch ein.
Beigefügt ist der Projektantrag „Masterplan 100 % Klimaschutz“ in der Fassung vom 31. Oktober 2011. Dieser Antrag wird noch bis zum 14. November 2011 überarbeitet, wird aber keine wesentlichen inhaltliche Abweichungen aufweisen. Dies gilt selbstverständlich nicht für Änderungen, die der HFA in seiner Sitzung am 8. November 2011 beschließt.
Es sei noch darauf hingewiesen, dass nach Genehmigung des Projektantrages noch ein gesonderter Umsetzungsbeschluss des Masterplans durch den Rat der Stadt Rheine erfolgen muss.
Nächste Schritte nach Genehmigung des Antrages
Die Stadt Rheine steht nun vor der Aufgabe, die oben angesprochenen teilweise parallel laufenden Prozesse, Maßnahmen und Aktivitäten unter dem Dach des Masterplans zu bündeln und fortzuführen und dabei die Aspekte der Masterplanregion zu berücksichtigen.
Zunächst sind nun die nachfolgenden 7 Prozesslinien weiterzuführen bzw. zu initiieren:
1. Formulierung des „Masterplan 100 % Klimaschutz“ mit Umsetzungsbeschluss
2. Weiterbeschäftigung des Klimamanagers
3. Fortführung des European Energy Award-Prozesses
4. Durchführung einer wissenschaftlichen Begleitforschung
5. Einrichtung eines Kontroll- und Beratungsgremiums Masterplan
6. Vernetzung zu einer Masterplanregion
7. Ausgestaltung des Klimaschutzrates
Begünstigt durch die bereits laufenden Prozesse, bestehenden Strukturen und die vorliegende politische Legitimation kann erwartet werden, dass diese Schritte ohne Verzug und ohne zusätzliche Belastung der bereitstehenden Haushaltsmittel umgesetzt werden können.
Finanzierung
Die Förderung des Masterplan erfolgt in 2 Phasen: In Phase 1 wird der Masterplan erstellt, und es erfolgt der Einstieg in das Prozessmanagement. Phase 2 beinhaltet die Begleitung und Umsetzung des Masterplans. Die maximal förderfähigen Gesamtausgaben sind von der Größe der Kommunen abhängig und betragen für Rheine 160.000,00 € pro Jahr.
Der Eigenanteil für die Stadt Rheine beläuft sich daher auf 32.000,00 €/a. Für das gesamte Projekt ist eine maximale Förderdauer von 4 Jahren möglich.
Die Finanzierung ist gesichert, da die erforderlichen Haushaltsmittel unter dem Produkt 52023 zur Verfügung stehen.
Es ist erforderlich, die Haushaltsmittel dieses Produktes für den Zeitraum 2012 bis 2015 festzuschreiben.
Anlage A:    Hinweise zur Antragstellung „Masterplan 100% Klimaschutz“
Anlage B:    Finanzierungsübersicht Verwendung Eigenmittel
Prozesslinie 1 – Formulierung des
Projektantrages Masterplan
Die Vorhabensbeschreibung soll maximal 25 Seiten umfassen, auf der Projektskizze aufbauen und folgende Punkte enthalten:
- Darstellung der geplanten Aktivitäten
der KomÂmune im ersten Jahr inkl. Mitteleinsatzplanung (Kosten
Masterplanerstellung, eingeplante SachkosÂten für erste
Maßnahmenumsetzungen, Kosten für Klimaschutzmanager)
- Arbeitsplan für Erstellung des Masterplans
100 % Klimaschutz inkl. Meilensteinen
- Tätigkeitsbeschreibung des/der
Klimaschutzmanagers
- Darstellung der Maßnahmen und MittelplaÂnung,
die bereits im ersten Jahr durchgeführt werden sollen
- Balkenplan mit Meilensteinen (z. B.
Einstellung Klimaschutzmanager(in), Erstellung des MasterÂplans,
Umsetzungsbeschluss für die ausgewählten, im Projektzeitraum umzusetzenden
Maßnahmen des höchsten kommunalen Gremiums, BereitstelÂlung der benötigten
Haushaltsmittel, ÖffentlichÂkeitsarbeit
- Einrichten eines Klimaschutzrats,
Managementprozess einleiten
- Planung zur Öffentlichkeitsarbeit,
KommunikaÂtionskonzept
- Planung der Akteurseinbindung (innerhalb
der Kommune, mit kommunalen Unternehmen, der Wirtschaft und dem Umland,
interkommunal)
- Dem Projektantrag sind bereits erste
unverbindÂliche Angebote für zu vergebende Unteraufträge beizufügen, z. B.
zur Erstellung des Masterplans durch externe Dritte.
Anlage C: Projektantrag Masterplan 100% Klimaschutz
                  (Entwurfsstand 31.10.2011)
Prozesslinie 2 –  Voraussetzungen für die Weiterbeschäftigung
des Klimamanagers schaffen
Der Masterplan erfordert zwingend die Einstellung eines Klimamanagers.
Diese Voraussetzung ist in Rheine bereits erfüllt. Herr Wermers ist seit dem 1 Juni 2009 als Klimamanager bei der Stadt Rheine beschäftigt und der Leitstelle Klimaschutz zugeordnet. Sein auf 3 Jahre befristeter Arbeitsvertrag läuft am 31. Mai 2012 aus.
Im Rahmen des Masterplans soll Herr Wermers seine Tätigkeiten übergangslos fortsetzen.
Prozesslinie 3 – Fortführung des European
Energy Award-Prozess
Im Rahmen des Masterplans ist eine Akteurseinbindung innerhalb der Kommune mit kommunalen Unternehmen, der Wirtschaft und dem Umland vorzusehen. Ebenfalls wird die Einrichtung eines Managementprozesses gefordert.
Beide Voraussetzungen sind in Rheine gegeben. Die (in Rheine sehr erfolgreiche) Teilnahme am European Energy Award sowie die Einrichtung des Klimabeirats sieht genau diese Akteurseinbindung vor. Es ist vorgesehen, den Prozess des EEA und die Beteiligung des Klimabeirats im Rahmen des Masterplans weiter fortzusetzen.
Unabhängig von der aktuellen Entwicklung hat das Energieteam des EEA ein Energiepolitisches Arbeitsprogramm (EPA) erstellt, um die klimapolitischen Arbeitsschritte des kommenden Jahres/der kommenden Jahre zu beschreiben.
Die Laufzeit der vom Land NRW geförderten Einführungsphase des EEA endet am 30. April 2012.
Es wird vorgeschlagen, einen Antrag auf Folgeförderung zu stellen. Die zu erwartende und durch die Fördermittel des Masterplan ermöglichte forcierte Entwicklung der klimapolitischen Aktivitäten durch die Verzahnung der Projekte Masterplan und EEA lässt erwarten, dass am Ende der 3-jährigen Aufbauphase des EEA eine Zertifizierung in Gold greifbar wird.
Ob die Finanzierung der Aufbauphase des EEA über das Programm „Masterplan“ abgewickelt werden kann, ist derzeit noch unklar, da die Bestimmungen des neuen Programms noch nicht detailliert vorliegen. Die für die Belange des Klimaschutzes bereitgestellten Haushaltsmittel der Stadt erlauben jedoch eine parallel finanzierte Weiterführung des EEA-Prozesses ohne eine zusätzliche Belastung des Haushaltes.
Die vorgestellten Maßnahmen des EPA/Masterplan erfordern aufgrund ihrer Komplexität oder ihres Finanzierungsbedarf in der Regel gesonderte Vorstellungen und Einzelberatungen in den zuständigen politischen Gremien, die projektbezogen und zeitnah erfolgen wird. Aufgrund der gleichgelagerten Thematik wird vorgeschlagen, die im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Datum vom 8. Juni 2011 dargestellten Fragestellungen und Maßnahmen ebenfalls in dieser Form zu bearbeiten.
Anlage D: Skizze EPA
Anlage E: Schreiben der Fraktion Bündnis 90 / DIE
GRÃœNEN
Prozesslinie 4 – Durchführung einer
wissenschaftlichen Begleitforschung
Mit der Umsetzung
des Masterplans ist die Bereitschaft der Stadt Rheine zur Teilnahme an einer wissenschaftlichen
Begleitforschung verbunden. Einzelheiten zu diesem Punkt können zz. noch nicht
beschrieben werden, da die genauen Bestimmungen hierzu noch nicht vorliegen.
Durchführung einer Studie zur Untersuchung
von Klimagasminderungspotentialen durch das SIJ (Solar Institut Jülich)
Bereits im Vorfeld
der Masterplanbeteiligung hat das Solar-Institut Jülich Interesse gezeigt, die
Stadt Rheine als Projektpartner für ein längerfristiges Forschungsprojekt zu
gewinnen.
Das Solar-Institut
Jülich der FH Aachen ist eines der renommiertesten Institute im Bereich der
Entwicklung anwendungsorientierter technischer Lösungen in den Bereichen der
regenerativen und effizienten Energienutzung. Das SIJ unterhält weltweite
Kooperationen insbesondere durch seine nationale Vorreiterrolle bei der
Verbreitung von solaren Technologien für Entwicklungsländer.
Das SIJ plant ein
Projekt zur Untersuchung von technischen und wirtschaftlichen
Klimagasminderungspotentialen in Kommunen und sucht dafür Partner. Dabei sollen
insbesondere die effektive Vernetzung der verschiedenen Sektoren (Haushalte, Gewerbe,
Industrie, Verkehr) und Versorgungsbereiche (Wärme, Strom, Gas, Treibstoff)
berücksichtigt werden.
Das Projektziel ist
die Entwicklung einer stark kommunal ausgerichteten zukunftsfähigen
Energieversorgungs-Vision mit hohem Minderungspotential für kommunale
THG-Emissionen. Voraussetzung für einen konsistenten Transformationspfad ist dabei
als erster Schritt die Erarbeitung eines optimierten Konzepts für ein
weitgehend gekoppeltes Energieversorgungssystem aller Sektoren als
Orientierungspunkt für richtungssichere Investitionsentscheidungen. Der im
Verlauf des Projektes herauszubildende Entwicklungspfad soll innerhalb von rund
4 Jahrzehnten eine Klimagasreduktion von 80 bis 100 % ermöglichen, dabei die
notwendigen Gesamtinvestitionen so effektiv wie möglich einsetzen und den
Energiebezug aus vorgelagerten Ebenen innerhalb eines ökonomisch vertretbaren
Rahmens verringern.
Für die Stadt Rheine
bzw. die Stadtwerke Rheine ergäbe sich der Vorteil, dass das im Rahmen der
Forschungsarbeit entstehende Konzept eines Entwicklungspfades, der im
bestehenden IKKK fehlt, einer vollständigen Kopplung aller Sektoren und aller
Energieformen in der kommunalen Energieversorgung als Orientierungshilfe und
überzeugende Argumentationsunterstützung bei der Schaffung zukunftsweisender
energiepolitischer Leitplanken auf kommunaler Ebene dient.
Die Leitstelle
Klimaschutz hält die Teilnahme am Projekt des ISJ für sinnvoll, Image fördernd
und zukunftweisend. Die Ergebnisse der Studien sind für die Stadtwerke nutzbar
und bieten künftig fundierte Entscheidungsgrundlagen für die Stadt.
Finanzielle Auswirkungen der Teilnahme stehen abschließend noch nicht fest. Der Projektansatz des ISJ sieht vor, dass Stadt und Stadtwerke für entstehenden Personalaufwand in Höhe von ca. 40.000,00 € entschädigt werden.
Prozesslinie 5 –  Einführung eines Kontroll- und Beratungsgremiums
Masterplan (Klimaschutzrat)
In der Ratssitzung vom 30. Juni 2009 wurden Mitglieder für die Steuerungsgruppe zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept (IKKK) der Stadt Rheine benannt. Die Mitglieder rekrutieren sich aus den Fraktionen des Rates, der Verwaltung, städtischer Töchterunternehmen und Unternehmen (siehe unten). Mit dem Auslaufen des Umsetzungsprogramm IKKK Ende 2011 ist auch die Tätigkeit der Steuerungsgruppe IKKK beendet.
Die Umsetzung des Masterplans erfordert ebenfalls die Einrichtung eines Kontroll- und Beratungsgremiums, den sogenannten Klimaschutzrat. Es wird vorgeschlagen, dieses Gremium nach dem Vorbild der Steuerungsgruppe IKKK zu besetzen. Die Benennung der Mitglieder und die Entscheidung über die Zusammensetzung des Kontroll- und Beratungsgremiums Masterplan obliegen dem Rat der Stadt Rheine.
Prozesslinie 6 – Vernetzung zu einer
Masterplan Region
Am 17. Oktober 2011 fand ein erstes Vernetzungstreffens
zur Masterplanregion Kreis Steinfurt – Stadt Rheine – Landkreis Osnabrück –
Stadt Osnabrück statt, bei dem zumeinen die Schwerpunkte der eingereichten
Projektskizzen und Ausgangslage bei den Antragsstellern erörtert wurden. Zum
anderen wurden Ansprüche und Wünsche für die Zusammenarbeit und den
Dialogprozess formuliert.
Als mögliche Themen und Arbeitsschwerpunkte für die
Kooperation wurden genannt:
- Stadt-Umland-Beziehungen
- Energieversorgung
- Mobilität
- Wie
organisieren wir „von einander lernen“?
- Suffizienz und Lebensstile
- Abstimmung
der Methodik/Standards z.B. bei Bilanzierungen
- Wertschöpfung
- Smart Governance – notwendige
Strukturen für erfolgreichen Klimaschutz
- Kulturlandschaft – Landkreise?
- Hochschulen/Ausbildung
- Öffentlichkeitsarbeit/Beteiligungsverfahren/Akteursansprache
- Kampagnen
Anlagen:
Anlage A – Hinweise Antragstellung
Anlage B – Verwendung Eigenmittel
Anlage C – Projektantrag Rheine, Stand: 31.10.2011
Anlage D – EPA Rheine 2011
Anlage E – Schreiben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN