Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine den kw-Vermerk für die Stelle 1139/Schulsekretärin am Gymnasium Dionysianum zum 01.01.2012 aufzuheben und den Stellenplan entsprechend zu ändern.
Begründung:
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I. Â Allgemeine
Ausgangssituation – Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept
Angesichts der sich
dramatisch verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen und den daraus
resultierenden allgemeinen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurde im Jahre
2006 das so genannte Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept
entwickelt und am 05.12.2006 im Haupt- und Finanzausschuss beraten (Vorlage
508/06).
Im Rahmen dieses Konzeptes
wurden alle Stellen der Stadtverwaltung verschiedenen Prioritäts- und
Maßnahmenkategorien zugeordnet. Grundgedanke ist hierbei, dass beim Freiwerden
einer Stelle entschieden wird, ob sie wiederbesetzt werden muss oder eingespart
werden kann.
Die im Rahmen dieses
Konzeptes definierten Kategorien und Maßnahmen sind in der Anlage 1
dargestellt.
Die überwiegende Zahl der
Planstellen bei der Stadt Rheine ist den Maßnahmenkategorien II. und III.
zugeordnet. Daraus folgt, dass bei jeder Stellenvakanz teilweise aufwändige
organisatorische Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Die für derartige
Organisationsuntersuchungen in der Stadtverwaltung zur Verfügung stehenden
personellen Ressourcen sind sehr begrenzt. Die Beauftragung externer
Organisationsberater ist zum einen sehr teuer und zum anderen hinsichtlich der
praktischen Umsetzbarkeit der Ergebnisse erfahrungsgemäß kritisch zu bewerten. Daher
wurde in der Stadtverwaltung ein internes System entwickelt und eine
Arbeitsgruppe „Organisationsuntersuchung“ eingerichtet. Unter der Moderation
des Fachbereiches „Interner Service“ führen die Controller/innen aller 6
Fachbereiche der Stadtverwaltung stellenbezogene organisatorische Überprüfungen
durch. Erste verwaltungsinterne Untersuchungsergebnisse dieser Arbeitsgruppe
liegen bereits vor und werden in die nächsten Stellenplanberatungen einfließen.
In diesem Sinne wurden
Einzelheiten des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes in
mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission dargestellt und intensiv
diskutiert.
II. Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008
– 2015
Zur
konkreten Ausgestaltung des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes
war es notwendig, für einen überschaubaren Planungszeitraum die zu erwartende
personelle Entwicklung bei der Stadtverwaltung zu betrachten. Zu diesem Zweck
wurde im Jahre 2008 eine Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung für den Zeitraum
2008 – 2015 erstellt. Dabei wurde deutlich, dass es zahlreiche Einflussfaktoren
gibt, die in einer Verwaltung unserer Größenordnung kaum statistisch planbar
sind. Für eine annähernd realistische Planung war es daher insbesondere
erforderlich, die im Planungszeitraum zu erwartende Fluktuation möglichst
realistisch einzuschätzen. Neben den bekannten Altersgrenzen ist dabei auch ein
früheres Ausscheiden aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine im Rahmen der
Altersteilzeit eine feste Planungsgröße.
Unter
Berücksichtigung der erkennbaren Faktoren ist davon auszugehen, dass bis zum
Ende des Planungszeitraumes 80 Personen aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine
ausscheiden werden. Auf dieser Grundlage können nach Einschätzung der
Verwaltung bis 2015 18 Planstellen eingespart werden. 39 Stellen sollen durch
die Einstellung und Ãœbernahme von Auszubildenden und 23 Stellen extern wieder
besetzt werden. Nach dem derzeitigen Planungsstand wird dieses Ziel erreichbar
sein. Einzelheiten zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung sollen im
Herbst 2011 in der Strategie- und Finanzkommission sowie im Rahmen des 3.
Umsetzungsberichtes Anfang 2012 dargestellt werden.
III. Gewährung
von Altersteilzeit (ATZ) als Element der Personalbedarfs- und
Entwicklungsplanung 2008 – 2015
Um das Ziel des Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzeptes erreichen zu können, ist eine möglichst
planbare und sozialverträgliche Fluktuation erforderlich. Im Rahmen dieses sog.
aktiven Fluktuationsmanagements hat der Rat der Stadt Rheine eine
Grundsatzregelung über die Gewährung von Altersteilzeit bei der Stadt Rheine
beschlossen. Von dieser Möglichkeit haben in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt
33 Mitarbeiter/innen Gebrauch gemacht, so dass die Personalbedarfs- und
Entwicklungsplanung insofern auf eine relativ realistische Basis gestellt
werden konnte.
IV. Ausweisung
von kw–Vermerken im Rahmen der Stellenpläne 2010 und 2011
Die nach der Personalbedarfs-
und Entwicklungsplanung 2008 – 2015 vorgesehenen 18 Stelleneinsparungen können
aufgrund der Systematik dieses Konzeptes im Voraus nicht in allen Fällen
konkret stellenbezogen benannt werden. Gleichwohl hat die Verwaltung in
mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission und im HFA erklärt, dass
sie dieses Ziel bis zum Ende des Planungszeitraumes erreichen wird.
Wegen dieser fehlenden
Konkretisierung der Stelleneinsparungen hat der Rat der Stadt Rheine im Wege
der Stellenplanberatungen 2010 und 2011 festgelegt, dass die
altersteilzeitbedingt frei werdenden Planstellen einen kw–Vermerk erhalten.
Dieser Vermerk bedeutet, dass die jeweils betroffenen Stellen mit dem
Ausscheiden des Stelleninhabers bzw. der Stelleninhaberin „wegfallen“, also für
eine Wiederbesetzung nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung hat bei verschiedenen
Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass das Instrument der kw-Vermerke im
Kontext des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes kein geeignetes
Mittel ist, die beabsichtigten Ziele schneller oder effizienter zu erreichen.
Gleichwohl wurden die kw–Vermerke aus dem Stellenplan 2010 in den Stellenplan
2011 übernommen; verbunden mit der Forderung, bei Freiwerden einer
entsprechenden Stelle in den zuständigen Ratsgremien über die Aufhebung jedes
einzelnen kw–Vermerkes zu entscheiden.
V.     Aufhebung
des kw–Vermerkes bei der Stelle 1139/Schulsekretärin am Gymnasium Dionysianum
im
Fachbereich
1
Die Stelle 1139 ist im
aktuellen Stellenplan nach Entgeltgruppe 6 mit einem kw–Vermerk ausgewiesen.
Die Stelleninhaberin scheidet
am 31.03.2012 altersteilzeitbedingt aus.
Im
Rahmen des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes ist diese Stelle
der Prioritätenkategorie „2.1“ und der Maßnahmeneinteilung „I“ zugeordnet.
Das bedeutet, dass die Stelle
unverzüglich wiederbesetzt werden muss. Eine detaillierte organisatorische
Überprüfung ist nicht erforderlich.
Die entsprechende rechtliche
Verpflichtung für die Bereitstellung von Sekretärinnenstunden ergibt sich aus
dem Schulgesetz NRW.
Hier heißt es in § 79: „Die
Schulträger sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel
bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung
notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und
Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.“
Die Nichtwiederbesetzung der
Stelle würde somit den völligen Verzicht auf Pflichtaufgaben bedeuten.
Im Folgenden soll aufgezeigt
und begründet werden, warum die Stelle unabweisbar nach besetzt werden muss.
V.1Â Â Â Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Die Tätigkeiten
einer Schulsekretärin können unterteilt werden in „spezielle
Sekretariatsaufgaben“ und in „allgemeine Sekretariatsaufgaben“.
1. Spezielle
Sekretariatsaufgaben
a) Schreibarbeiten für die Schulleitung (z.
B. im Zusammenhang mit Konferenzen, Klassenfahrten, Tag der offenen Tür,
Förderunterricht, Schulfesten) inkl. Zeugnisbeglaubigungen,
Unterstützungsarbeiten bezüglich der Dienstvorgesetzteneigenschaften im Rahmen
der eigenverantwortlichen Schule, Anfertigen von Serienbriefen (Einschulung, u.
a.)
b) Bearbeiten von
Schüler/innenangelegenheiten (z. B. Schüler/innendaten anlegen und pflegen mit
Spezialsoftware, Bescheinigungen für Dritte ausstellen, Schülerüberweisungen
bearbeiten), Anfragen zu organisatorischen Fragen der Schule, Annahme von
Krankmeldungen
c) Betreuung kranker und verletzter
Schüler/innen sowie Benachrichtigung der Eltern
d) Personalangelegenheiten der Lehrer/innen
im Rahmen der Dienstvorgesetzteneigenschaften der Schulleitung in der
eigenverantwortlichen Schule (Führung der Handakten, Krankmeldungen, Abrechnung
Mehrarbeit, Absprache mit der Bezirksregierung Münster, Bearbeitung von
Reisekostenanträgen)
Die Aufgaben zu
1b, 1c und 1d werden von der Schulsekretärin selbständig erledigt.
2. Allgemeine
Sekretariatsaufgaben
-
Telefonvermittlung,
telefonische Auskünfte, Publikumsverkehr
-
Postbearbeitung
(Ein- und Ausgang von Briefen, Faxen und E-Mails)
-
Registratur
(Aktenablage)
-
Beschaffung
und Verwaltung von Büromaterial
-
Haushalts-/Kassen-
und Rechnungswesen (Ãœberweisung nach Vorgabe der Schulleitung fertigen und
buchen, Inventarisierung der Unterrichtsmaterialien und –medien)
Der Verzicht auf
die Stelle 1139 würde dazu führen, dass die oben beschriebenen Aufgaben im
Sekretariat des Gymnasiums Dionysianum in Anlehnung an den gesetzlichen Auftrag
nicht bzw. nicht mehr ordnungsgemäß wahrgenommen werden könnten.
V 2Â Â Â Fazit:
Aufgrund der o. a.
Ausführungen ist aus Sicht der Verwaltung die Nachbesetzung der Stelle
1139/Schulsekretärin am Gymnasium Dionysianum zum 1. April 2012 unabweisbar
erforderlich.
Die Vielzahl und Bedeutung
der Aufgaben an der Schule, die sich direkt aus der gesetzlichen Vorgabe der
Gestellung des für die Schulverwaltung notwendigen Personals nach § 79
Schulgesetz NRW ergeben, sind nicht mit einer geringeren Personalausstattung
als derzeit im Stellenplan verankert erfüllbar.
Abschließend soll an dieser
Stelle noch einmal betont werden, dass die Verwaltung den Willen der Politik,
Personalkosteneinsparungen zu realisieren, ernst nimmt.
Deshalb wird aktuell eine Organisationsuntersuchung
unter der Federführung des Fachbereiches 7/Interner Service in enger
Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 1 „Bildung, Kultur und Sport“ im Bereich der
Hausmeister/innen und Platzwarte/innen durchgeführt. Sobald die Ergebnisse mit
den Auswirkungen vorliegen, wird hierüber im Schulausschuss berichtet.
Darüber hinaus wurde bereits
vor Jahren eine Vereinbarung getroffen, beim Ausscheiden städtischer Reinigungskräfte
aus dem Arbeitsverhältnis die Tätigkeiten durch private Reinigungsfirmen
durchführen zu lassen. Dies führt neben einer Reduzierung der Stellen zu
Kosteneinsparungen (geringere Lohnkosten) und verringertem administrativen
Aufwand.
Anlagen:
Anlage 1: Übersicht der Prioritätenkategorien