Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2008 und Entlastung der Bürgermeisterin
Vorlage
422/11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2008 zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2008 in der Fassung vom 15.08.2011 und die Verrechnung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 2.141.997,39 € mit der Ausgleichsrücklage.

 

  1. Die Ratsmitglieder der Stadt Rheine beschließen, der Bürgermeisterin die Entlastung für den Jahresabschluss 2008 gem. § 96 Abs. 1 S. 4 GO zu erteilen.

Begründung:

 

Gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest.

 

Der Prüfungsumfang und –inhalt des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss richtet sich nach den Bestimmungen des § 101 GO. In Gemeinden, in denen eine Örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung.

 

Dabei ist gem. § 101 GO zu prüfen, ob

 

  • der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und
  • die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.

 

Zusätzlich ist zu prüfen, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Prüfungsergebnisse der Örtlichen Rechnungsprüfung in seiner Sitzung am 18.10.2011 erörtert. Im Übrigen wird auf die Vorlage 373/11 des Rechnungsprüfungsausschusses verwiesen.

Das Ergebnis der Ausschussberatung ist in dem beiliegenden, vom Ausschussvorsitzenden unterzeichneten Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Dieser Bestätigungsvermerk bildet die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat, den Jahresabschluss 2008 festzustellen und der Bürgermeisterin gem. § 96 Abs.1 S. 4 GO Entlastung zu erteilen.

 

Weiterhin beschließt der Rat gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO über die Verwendung des Jahresüberschusses oder über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der in 2008 entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.141.997,39 € soll mit der Ausgleichsrücklage verrechnet werden.

 

 

 


Anlagen:

 

Jahresabschluss der Stadt Rheine zum 31.12.2008 in der Fassung vom 15.08.2011

Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss