Betreff
Ergänzende Informationen zur Haushaltskonsolidierung, Produkte 2204 und 2209
Vorlage
426/11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt die ergänzenden Informationen der Verwaltung zu den in seiner Sitzung am 20.09.2011 unter TOP 9 „Haushaltskonsolidierung“ zu den Produkten 2204 und 2209 aufgeworfenen Fragen zur Kenntnis.


Begründung:

 

In der Sitzung am 20.09.2011 wurde dem Sozialausschuss unter dem TOP „Haushaltskonsolidierung“ eine umfassende Darstellung der verschiedenen Produkte im Fachbereich 2, Produktgruppe Soziales, vorgelegt. Insbesondere zu den Produkten 2204 „Betreuung von Migranten“ und 2209 „Offene Ausländerarbeit“ wurden in der nachfolgenden Diskussion eine Reihe von insgesamt acht Fragen aufgeworfen, die hier beantwortet werden.

 

 

1.) In welchem Umfang (Fallzahlen) wird die Sprachoffensive aktuell genutzt?

 

Die Sprachoffensive unter der Federführung von VHS und Fachstelle Migration läuft seit 2009. Jeweils im März und im September werden neue Kurse eingerichtet. Als Veranstalter der Kurse treten Institutionen auf, die potenziellen Kursteilnehmer/-innen bereits aus anderen Zusammenhängen bekannt sind. Das waren in der Vergangenheit z. B. Familienzentren, Schulen, überbetriebliche Ausbildungsstätten und Beratungsdienste.

 

Übersicht über die seit 2010 angebotenen Kurse:

Semester

Anzahl

Kurse

Kursangebot

TN-Zahl

gesamt

w

m

davon Jugendliche

 

2010/1

21

5 Alphabetisierungskurse

7 Anfängerkurse

4 Fortgeschrittenenkurse

3 Jugendkurse

2 Deutsch für den Beruf

 

184

158

26

20

2010/2

12

2 Alphabetisierungskurse

4 Anfängerkurse

4 Fortgeschrittenenkurse

2 Jugendkurse

 

135

91

44

28

2011/1

19

2 Alphabetisierungskurse

8 Anfängerkurse

4 Fortgeschrittenenkurse

3 Jugendkurse

2 Deutsch für Behinderte

 

180

116

64

27

2011/2

11

1 Alphabetisierungskurs

4 Anfängerkurse

5 Fortgeschrittenenkurse

1 Deutsch für Behinderte

 

110

*

*

*

 

Aktuell ist die Akquise neuer Veranstalter eine wichtige Aufgabe, damit die Grundidee des Konzepts, nach und nach in allen Stadtgebieten differenzierte Kurse anzubieten, umgesetzt werden kann. Hier sind besonders die Migrantenselbstorganisationen (Vereine, Moscheen usw.) aufgerufen, Kurse in ihren eigenen Räumlichkeiten anzubieten.

 

* Detaillierte Zahlen sind zurzeit noch nicht verfügbar.

2.) Welche Träger bzw. welche Akteure sind im Migrationsbereich tätig und welche Projekte werden durch die einzelnen Träger durchgeführt?

 

3.) In welchen Bereichen gibt es Überlappungen der einzelnen Leistungen, wo könnten ggf. Bündelungseffekte erreicht werden?

 

Es gibt Träger und Akteure, die aufgrund ihres spezifischen Arbeitsauftrags mehr oder weniger ausschließlich bzw. überwiegend für Fragen von Migration und Integration tätig sind.

 

Das sind z. B. in der Stadtverwaltung

-         die Ausländerbehörde,

-         die Asylbewerberleistungsstelle und das „Team Migration“ im SGB II,

-         die Fachstelle Migration,

-         der Integrationsrat,

-         der ehrenamtliche Migrationsbeauftragte.

 

Bei anderen Trägern sind das z. B.

-         die Caritas-Migrationsdienste,

-         die Abteilung für Migranten bei der GAB.

-         Migrantenselbstorganisationen,

-         sonstige.

 

Die Ziele sind dabei nicht nur individuell auf einzelne Klienten, sondern in großen Teilen auch gesamtgesellschaftlich ausgerichtet. Neben hoheitlichen Aufgaben der Stadtverwaltung (z. B. Regelung des Zuzugs, Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen, Zahlung von Transferleistungen, Unterbringung von zugewiesenen Flüchtlingen und Spätaussiedlern usw.) werden auf der Grundlage des Migrations- und Integrationskonzepts die bekannten integrativen und präventiven Angebote (z. B. Sozialberatung, Krisenintervention, Bildungs- und Freizeitangebote, interkulturelle Begegnung und Öffnung, Netzwerk-, Projekt- und Gremienarbeit) hauptsächlich und umfassend von den beiden Anbietern kommunale Fachstelle Migration und Caritas-Migrationsdienste erbracht.

                                                                                         

Die Fachstelle Migration ist an 4 Standorten (Rathaus und 3 Stadtteilbüros) organisiert, in denen umfassende Beratungs- und Bildungsangebote verfügbar sind. Die Netzwerk-, Projekt-, Gremien-, Ehrenamtsarbeit usw. wird als Querschnittsaufgabe umgesetzt.

 

Die Caritas-Migrationsdienste haben Angebote für spezielle Migrantengruppen (Aussiedler, Flüchtlinge) im Caritashaus und ein umfassendes Begegnungs- und Bildungsangebot in der internationalen Begegnungsstätte „Centro S. Antonio“. Hinzu kommen verschiedene Projekt an unterschiedlichen Standorten (z. B. Jugendtreff „RADUGA“ im Ludgerusforum und Projekte wie „Kulturdolmetscher“, „Gemini“, „Abenteuerland“ usw.).

 

Beide Träger haben viele Kooperationen z. B. mit Kindertagesstätten, Schulen, Kirchengemeinden und Moscheen mit denen sie gemeinsame Projekte durchführen und in denen sie zusätzliche Beratungsstunden anbieten.

Sowohl in der Fachstelle Migration als auch bei den Caritas-Migrationsdiensten gibt es „Alleinstellungsmerkmale“.

 

Alleinstellungsmerkmale der Fachstelle Migration sind z. B.:

-         Räumliche Präsenz in den Stadtteilen,

-         räumliche Präsenz in den städtischen Unterkünften für Flüchtlinge und Spätaussiedler,

-         leichter Zugang zu weiteren Hilfeangeboten innerhalb der Verwaltung,

-         Mitgestaltungsmöglichkeit innerhalb der Zuständigkeiten im Rathaus (kollegiale Kontakte z. B. zur VHS, Ausländerbehörde, Asylbewerber- bzw. ALG II-Leistungsstelle, Stabsstelle Bürgerengagement, Wirtschaftsförderung, zum Gebäudemanagement, Jugendamt, Kultur-, Sport- und Schulservice usw.),

-         Aufsuchende Sozialarbeit und Vor-Ort-Begleitung z. B. auf Bitten anderer Institutionen (Schulen usw.) und in Krisensituationen,

-         undifferenzierte Anlaufstelle („one-stop-agency“) für Klienten jeden Alters, Status, Grades und Art der Hilfebedürftigkeit usw.

-         Hoheitliche Aufgaben und soziale Bedürfnisse werden in vielen Fällen von einer verantwortlichen Stelle gelöst, d. h. kein Verweisen an andere Instanzen (z. B. in den Bereichen Unterbringung/ Nachbarschaftskonflikte, gemeinnützige Arbeit).

-         Jede/r Mitarbeiter/-in steht für das Gesamtangebot von Beratung, Begleitung, Projekte, Konzept, Administration usw. Das bedeutet umfassendes Fachwissen und flexible Personalressource.

 

Alleinstellungsmerkmale der Caritas-Migrationsdienste sind z. B.:

-         Im „Centro S. Antonio“ ist ein Angebot des Treffs für alle national / international ausgerichteten Vereine und Gruppen, die sich kein eigenes Vereinsheim leisten können.

-         Neben der Begegnung von Zuwanderern und Einheimischen ist dort auch die Begegnung der Zuwanderergruppen untereinander institutionalisiert.

-         Als freier Träger hat die Caritas Zugriff auf finanzielle Hilfen, die über die Möglichkeiten der kommunalen Transferleistungen hinausgehen (z. B. für Schwangere, Fahrkosten zu Rechtsanwälten).

-         Ein Mitarbeiter der Caritas ist Mitglied in der Härtefallkommission des Landes NRW.

-         Die Arbeit in Projekten beinhaltet spezielle Personalressourcen und ermöglicht eine intensive Arbeit mit einer definierten Klientengruppe.

-         Weitere Hilfeangebote des Caritasverbandes (z. B. Erziehungsberatung, Rechts- oder Schuldnerberatung, Gemeindecaritas) können bei Bedarf leicht hinzugezogen werden.

 

Zu Überlappungen kommt es in Bereichen der offenen Beratung. Es ist bekannt, dass viele Klienten mit der gleichen Fragestellung sowohl die Beratung der Caritas-Migrationsdienste als auch ein Stadtteilbüro aufsuchen. Dieses ist aber in den meisten Fällen zunächst als eine „Clearing“-Beratung zu verstehen. Nach Klärung des Sachverhalts entscheiden sich die Hilfesuchenden dann häufig für einen Anbieter. In anderen Bereichen (z. B. Deutschkurse, Hausaufgabenhilfen) sind Kapazitätsgrenzen der einzelnen Angebote oder die Nähe zur eigenen Wohnung Ausschlag gebend für die Wahl der Klienten. Das trifft häufig auch für die Ehrenamtsprojekte beider Dienste zu.

           

Völlig deckungsgleiche Angebote sind deshalb nur wenige auszumachen. Wollte man die vermeintlichen Parallelangebote dennoch auf ein einziges reduzieren, träte das Problem auf, dass durch

-         die Verwobenheit der einzelnen Bereiche,

-         die ganzheitliche Sicht auf die Problemstellungen,

-         das häufig undifferenziert und kumuliert vorgetragene Begehren der Klienten,

-         die durch ihre Kulturfremdheit ihre Problemlage nicht auf unser Beratungssystem abgestellt vortragen,

das gewachsene Gesamtsystem nicht mehr funktionieren und eine nachhaltige Lösung der Probleme nicht erreicht würde.

So hilft es einem Klienten, der z. B. wegen eines finanziellen Problems vorspricht, wenn gleichzeitig sein ausländerrechtlicher Status mit den verknüpften Zukunftsperspektiven geklärt, seine Wohnsituation verändert, seine Deutschkenntnisse verbessert und die schulische Förderung seiner Kinder geregelt wird.

 

Eine solche Beratung kann nur erfolgen, wenn gewisse Parallelstrukturen in Kauf genommen werden. Eine Bündelung und damit auch Spezialisierung der Beratung würde nur in einigen wenigen Bereichen erfolgen können. Gleichzeitig würde sie aber auch weniger Synergien bedeuten, so dass finanzielle Einsparungen dadurch nicht zu erwarten wären.

 

 

4.) In welchem Umfang (Fallzahlen) werden die einzelnen Beratungsangebote genutzt?

 

In ihrem Jahresbericht 2009 geben die Caritas-Migrationsdienste ihre Beratungstätigkeit mit einer Gesamtzahl von 661 Einheiten an. Zum Angebot Flüchtlingshilfe heißt es dazu: „Im Beratungszeitraum fanden 399 Beratungen zu 841 Themen für insgesamt 166 ratsuchende Personen statt.“ Im Angebot Aussiedlerberatung heißt es: „Anzahl Klienten: 110 - Anzahl Klientenkontakte: 262 - Summe aller Beratungsanlässe: 574“

 

Die Zahlen spiegeln das bereits zuvor beschriebene Verhalten vieler Klienten wider, mehrere unterschiedliche Probleme in einem einzigen Beratungsgespräch kumulativ vorzutragen, und oft stellen auch im gleichen Beratungskontakt mitanwesende Personen aus dem Familien-, Freundes- oder Nachbarschaftsumfeld ihrerseits Fragen.

Ein reines Auszählen der „Fälle“ lässt also keine Aussage zu über Intensität, Vielschichtigkeit und zeitlichen Umfang der Beratung sowie über die Auswirkungen auf Betroffene und Gesamtgesellschaft oder auch die Übernahme von Verantwortung durch Berater/-innen. Beratungen zu psychosozialen Problemen unterscheiden sich z. B. wesentlich von Formularhilfen, Schullaufbahnberatungen, familieninternen Konflikten usw.

Die Fachstelle Migration hat deshalb bisher auf eine Beratungsstatistik verzichtet. Absolute Zahlen über Beratungen liegen hier zurzeit nicht vor. Eine Übersicht der letzten Wochen ergab Folgendes:

· Ein Großteil der Beratungen findet im Rahmen von offener Beratung statt. Ca. 5 Klienten suchen die 5 Mitarbeiter/-innen der Fachstelle pro Beratungstag auf. Das bedeutet einen wöchentlichen Beratungsdurchschnitt von 115 Einheiten.

· Hinzu kommen in der Fachstelle Beratungen in den städtischen Übergangsheimen und bei anderen Hausbesuchen im Rahmen der aufsuchenden Stadtteilarbeit. Hier kommt es wöchentlich durchschnittlich zu 40 Kontakten mit Familien und Einzelpersonen.

· Der Rest der Beratungen findet in Form von Gruppenangeboten statt oder erfolgt in ihrem Umfeld. Hier sind zu nennen Mütterberatung, Deutschkurse, Hausaufgabenhilfen, Begleitung Ehrenamtlicher und anderer Multiplikatoren, Interreligiöser Dialog, öffentliche Vorträge usw.

 

 

5. ) Welche unterschiedlichen Finanzierungsmodelle der einzelnen Maßnahmen gibt es im Migrationsbereich?

 

Die im Angebot der Stadtverwaltung entstehenden Personal- und Sachkosten werden aus städtischen Mitteln erbracht. Die Stadtteilbüros sind Bestandteil von Übergangswohnheimen und verursachen daher keine zusätzlichen Miet- oder Betriebskosten.

 

Auf der Einnahmeseite steht die Landespauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. 4,5 % hiervon wird für Betreuungsaufgaben eingesetzt. 2011 sind das 7.236 €.

Durch Projekte wie KOMM-IN NRW lassen sich Projektmittel des Landes akquirieren. 2008/2009 waren das ca. 40.000 €. Diese Projekte binden aber auch weitere städtische Mittel (es gilt eine Finanzierung von 80% Land / 20% Stadt), und sie bedeuten einen hohen Einsatz von Personal. Außerdem sind bestimmte Ausgaben zusätzlich aus dem städtischen Budget zu erbringen.

 

Die Angebote der Caritas-Migrationsdienste unterliegen in der Regel einer Mischfinanzierung, die sich aus Eigenmitteln des Caritasverbandes, Fördergeldern der Stadt (vgl. Aufstellung zur Sitzung am 20.09.11, Produkt 2204 „Bausteineprojekt der Migrationsdienste des Caritasverbandes“ und Produkt 2209 „Migrationsdienste des Caritasverbandes“) und sonstigen Drittmitteln zusammensetzt.

 

Weitere Projekte des Caritasverbandes werden aus Eigenmitteln der Caritas und Landes-, Bundes- oder EU-Fördergeldern ohne städtische Mittel finanziert.

 

 

6.) In welchem Rahmen kooperieren die Fachstelle Migration und der Caritasverband mit der Jugendhilfe?

 

In der Jugendhilfe lässt sich eine wachsende Zahl von betreuungsbedürftigen Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Migrationshintergrund feststellen. Sie werden in der Schule und auf der Straße auffällig, sie werden durch Polizei, Lehrer, Nachbarn und Eltern dem Jugendamt bekannt gemacht oder die Kinder und Jugendlichen ersuchen von sich aus beim Jugendamt um Hilfe.

Eine kultursensible Betrachtung von Konfliktsituationen bei Zuwandererkindern und
-jugendlichen vermeidet kulturelle Missverständnisse und erschließt Familienressourcen.

 

Der Einfluss der beiden Betreuungsangebote von Stadt und Caritas auf die Arbeit des Jugendamts liegt in erster Linie in der Prävention. Z. B. ist die Zahl der Schulverweigerer unter den Flüchtlingen in Rheine im Vergleich zu anderen Städten sehr gering.

 

Die Mitarbeiter/-innen der Fachstelle werden häufig zu Fachgesprächen hinzugezogen, wenn bei Klienten des Jugendamts ein Migrationshintergrund vorliegt. Dadurch können u. a. kultur- und familienimmanente Einflüsse auf das auffällige Verhalten leichter aufgedeckt werden. Durch Kenntnis der Verwandtschaftsbeziehungen konnten in der Vergangenheit häufig Fremdunterbringungen vermieden oder nach kurzer Zeit wieder aufgehoben werden.

 

 

7.) Auf welchem Stand befindet sich der Prozess der Interkulturellen Öffnung der Verwaltung in Rheine?

 

Interkulturelle Öffnung besteht laut Migrations- und Integrationskonzept der Stadt Rheine u. a. aus den Hauptbestandteilen

1.     planvoller Ausbau des Anteils der Mitarbeiter/-innen mit Migrationshintergrund, im Idealfall bis zur gleichen Höhe, die diese in der Bevölkerung einnehmen,

2.     systematische Schulung der Führungskräfte und der Mitarbeiter/-innen in interkultureller Kompetenz.

 

Mit der Annahme des Migrations- und Integrationskonzepts durch den Rat wurde Interkulturelle Öffnung auch für das Rheiner Rathaus zum verbindlichen Ziel erklärt.

 

Das Rheiner Migrationsmonitoring weist aus, dass ca. 3,6 % der Mitarbeiter/-innen im Rathaus und in den Technischen Betrieben Migrationshintergrund haben (vgl. Schlussdokumentation KOMM-IN 2008-2009, S. 68).

 

In den letzten Jahren wurden seitens der Fachstelle Migration verschiedene Veranstaltungen zur interkulturellen Kompetenz angeboten, an denen auch Mitarbeiter/-innen der Verwaltung teilnahmen. Die Veranstaltungen wurden unter Einbeziehung externer Institute z. B. zu den Themen „Schlüsselkompetenz Sprache“ (Workshop mit der Wissenschaftlerin Katrin Betz, Bonn) und „Interkulturelle Kommunikation“ (Workshop mit dem Münsteraner Institut Ethnologie in Schule und Erwachsenenbildung (ESE) durchgeführt. Viele interkulturelle Themen wurden auch in den verschiedenen Workshops des Integrationssymposiums im KOMM-IN Projekt 2008 behandelt.

 

Für das für 2012 angekündigte nordrhein-westfälische „Teilhabe- und Integrationsgesetz“ ist Rheine gut aufgestellt, so dass mit einer zeitnahen Umsetzung des Artikelgesetzes als Fortsetzung des bereits Erreichten zu rechnen ist.

8.) Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund in den Förderschulen in Rheine?

 

Während 2006 (Erhebung zum Migrations- und Integrationskonzept 2007) die Zahl der ausländischen und Spätaussiedlerschüler/-innen in der Grüterschule (städtische Förderschule mit Schwerpunkt Lernen) bei 42,9 % lag, sank ihr Anteil im aktuellen Schuljahr 2011/2012 auf ca. 40 %.

Die „Oktoberstatistik“ 2011 für die städtischen Schulen wird in der nächsten Sitzung des Schulausschusses (30.11.11) im Detail bekannt gegeben werden.

 

Damit ist ein leichter prozentualer Rückgang zu verzeichnen, der an sich aber noch keinen Trend beinhaltet. Ein signifikanter Rückgang der Prozentzahl innerhalb weniger Jahre ist allerdings auch deshalb nicht zu erwarten gewesen, weil sich Veränderungen immer nur durch Verringerung der Zahl der Migranten in den Eingangsklassen ergeben können. Die Zusammensetzung der Mehrheit der Schülerschaft in den übrigen Klassen verändert sich aber in der Regel nicht.

 

 

Zusammenfassung

 

Wie dargelegt sind signifikante Parallelstrukturen in der Migrations- und Integrationsarbeit insbesondere im Hinblick auf die beiden Anbieter Stadt und Caritasverband nicht erkennbar. Beide Angebote sind bei den Klienten etabliert und stark gefragt und es gibt eindeutige Hinweise auf ihre Effektivität (vgl. Entwicklung in Förderschule und Sprachoffensive).

 

Somit käme es bei einer Reduzierung der Beratungsressource zu einschneidenden Veränderungen hinsichtlich der Integrationserfolge, für die die Stadt Rheine bekannt und auf die sie mit Recht stolz ist.

 

Aus der Verantwortung hierfür kann sich die Verwaltung daher nur für den Erhalt der derzeitigen Standards aussprechen.