Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.09.1995 (StrWG NW - GV NW S. 1028, Ber. in GV NW 2003 S. 766) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
- An den
Kleingärten II
von An den Kleingärten 1/Am Hilgenfeld 1
bis Am Hilgenfeld 15/17
- südliche Stichstraße
der Neuenkirchener Straße
(gegenüber Neuenkirchener Straße 22)
bis einschließlich Wendehammer am Parkhaus „Am Bahnhof“
Die Straßen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen
nach § 3 Abs. 1.3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist
gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne
sind Bestandteil dieser Widmungsverfügung.
Begründung:
Für den Ausbau der vg. Straßen sollen Erschließungsbeiträge erhoben werden. Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist die öffentlich-rechtliche Widmung der Erschließungsanlage. Da diese noch nicht förmlich ausgesprochen worden ist, ist die Widmung nunmehr zu beschließen.
Anlagen:
Anlage 1:Â Â Â Â Ãœbersichtsplan zu 1.
Anlage 2:Â Â Â Â Ãœbersichtsplan zu 2.