Betreff
Widmung von Straßen
Vorlage
003/11
Aktenzeichen
FB 5.80-vo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.09.1995 (StrWG NW - GV NW S. 1028, Ber. in GV NW 2003 S. 766) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

  1. An den Kleingärten II
    von An den Kleingärten 1/Am Hilgenfeld 1
    bis Am Hilgenfeld 15/17

  2. südliche Stichstraße der Neuenkirchener Straße
    (gegenüber Neuenkirchener Straße 22)
    bis einschließlich Wendehammer am Parkhaus „Am Bahnhof“

 

Die Straßen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1.3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

 


Begründung:

 

Für den Ausbau der vg. Straßen sollen Erschließungsbeiträge erhoben werden. Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist die öffentlich-rechtliche Widmung der Erschließungsanlage. Da diese noch nicht förmlich ausgesprochen worden ist, ist die Widmung nunmehr zu beschließen.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Übersichtsplan zu 1.

Anlage 2:     Übersichtsplan zu 2.