Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, den kw-
Vermerk für die
Stelle 4100 „Produktverantwortliche/r Finanzmanagement“ zum 01. Juli 2012
aufzuheben und den Stellenplan entsprechend zu ändern.
Begründung:
I. Allgemeine
Ausgangssituation – Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept
Angesichts der
sich dramatisch verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen und der daraus
resultierenden allgemeinen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurde im Jahre
2006 das sog. Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept entwickelt und
am 5. Dezember 2006 im Haupt- und Finanzausschuss beraten (Vorlage 508/06).
Im Rahmen dieses
Konzeptes wurden alle Stellen der Stadtverwaltung verschiedenen Prioritäts- und
Maßnahmenkategorien zugeordnet. Grundgedanke ist hierbei, dass beim Freiwerden
einer Stelle entschieden wird, ob sie wiederbesetzt werden muss oder eingespart
werden kann. Die im Rahmen dieses Konzeptes definierten Kategorien und
Maßnahmen sind in der Anlage 1 dargestellt.
Die überwiegende
Zahl der Planstellen bei der Stadt Rheine ist den Maßnahmenkategorien II. und
III. zugeordnet. Daraus folgt, dass bei jeder Stellenvakanz teilweise
aufwändige organisatorische Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Die für
derartige Organisationsuntersuchungen in der Stadtverwaltung zur Verfügung stehenden
personellen Ressourcen sind sehr begrenzt. Die Beauftragung externer Organisationsberater
ist zum einen sehr teuer und zum anderen hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit
der Ergebnisse erfahrungsgemäß kritisch zu bewerten. Daher wurde in der
Stadtverwaltung ein internes System entwickelt und eine Arbeitsgruppe
„Organisationsuntersuchung“ eingerichtet. Unter der Moderation des Fachbereichsleiters
„Interner Service“ führen die Controller/innen aller 6 Fachbereiche der
Stadtverwaltung stellenbezogene organisatorische Überprüfungen durch. Erste verwaltungsinterne
Untersuchungsergebnisse dieser Arbeitsgruppe liegen bereits vor und werden in
die nächsten Stellenplanberatungen einfließen. In diesem Sinne wurden
Einzelheiten des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes in mehreren
Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission dargestellt und intensiv diskutiert.
II.
Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015
Zur konkreten
Ausgestaltung des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes war es
notwendig, für einen überschaubaren Planungszeitraum die zu erwartende
personelle Entwicklung bei der Stadtverwaltung zu betrachten. Zu diesem Zweck
wurde im Jahre 2008 eine Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung für den
Zeitraum 2008 – 2015 erstellt. Dabei wurde deutlich, dass es zahlreiche
Einflussfaktoren gibt, die in einer Verwaltung unserer Größenordnung kaum
statistisch planbar sind. Für eine annähernd realistische Planung war es daher
insbesondere erforderlich, die im Planungszeitraum zu erwartende Fluktuation
möglichst realistisch einzuschätzen. Neben den bekannten Altersgrenzen ist
dabei auch ein früheres Ausscheiden aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine im
Rahmen der Altersteilzeit eine feste Planungsgröße. Unter Berücksichtigung der
erkennbaren Faktoren ist davon auszugehen, dass bis zum Ende des Planungszeitraumes
80 Personen aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine ausscheiden werden. Auf
dieser Grundlage können nach Einschätzung der Verwaltung bis 2015 18
Planstellen eingespart werden. 39 Stellen sollen durch die Einstellung und
Ãœbernahme von Auszubildenden und 23 Stellen extern wieder besetzt werden. Nach
dem derzeitigen Planungsstand wird dieses Ziel erreichbar sein.
III. Gewährung
von Altersteilzeit (ATZ) als Element der Personalbedarfs- und
Entwicklungsplanung 2008 – 2015
Um das Ziel des
Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes erreichen zu können, ist
eine möglichst planbare und sozialverträgliche Fluktuation erforderlich. Im
Rahmen dieses sog. aktiven Fluktuationsmanagements hat der Rat der Stadt Rheine
eine Grundsatzregelung über die Gewährung von Altersteilzeit bei der Stadt Rheine
beschlossen. Von dieser Möglichkeit haben in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt
33 Mitarbeiter(innen) Gebrauch gemacht, sodass die Personalbedarfs- und
Entwicklungsplanung insofern auf eine relativ realistische Basis gestellt
werden konnte.
IV. Ausweisung
von kw-Vermerken im Rahmen der Stellenpläne 2010
und 2011
Die nach der
Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015 vorgesehenen 18
Stelleneinsparungen können aufgrund der Systematik dieses Konzeptes im Voraus
nicht in allen Fällen konkret stellenbezogen benannt werden. Gleichwohl hat die
Verwaltung in mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission und im HFA
erklärt, dass sie dieses Ziel bis zum Ende des Planungszeitraumes erreichen
wird.
Wegen dieser
fehlenden Konkretisierung der Stelleneinsparungen hat der Rat der Stadt Rheine
im Wege der Stellenplanberatungen 2010 und 2011 festgelegt, dass die
altersteilzeitbedingt frei werdenden Planstellen einen kw-Vermerk erhalten. Dieser
Vermerk bedeutet, dass die jeweils betroffenen Stellen mit dem Ausscheiden des
Stelleninhabers bzw. der Stelleninhaberin „wegfallen“, also für eine Wiederbesetzung
nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung
hat bei verschiedenen Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass das Instrument der
kw-Vermerke im Kontext des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes
kein geeignetes Mittel ist, die gesteckten Ziele schneller oder effizienter zu
erreichen. Gleichwohl wurden die kw-Vermerke aus dem Stellenplan 2010 in den
Stellenplan 2011 übernommen; verbunden mit der Forderung, bei Freiwerden einer
entsprechenden Stelle in den zuständigen Ratsgremien über die Aufhebung jedes
einzelnen kw-Vermerkes zu entscheiden.
V. Aufhebung des
kw-Vermerkes bei der Stelle 4100 „Produktverantwortliche/r Haushaltsmanagement“
im Fachbereich 4
V.1
Stellenpriorisierung
Die Stelle 4100 ist im aktuellen Stellenplan nach Besoldungsgruppe A 12
mit einem kw-Vermerk ausgewiesen.
Der Stelleninhaber scheidet am 16.07.2012 altersteilzeitbedingt aus.
Im Rahmen des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes ist
diese Stelle der Prioritätenkategorie „2.1“ und im Maßnahmenkatalog der
Kategorie „I“ zugeordnet.
Die Nichtwiederbesetzung der Stelle würde den völligen Verzicht auf
die Pflichtaufgabe bedeuten. Die Maßnahmenkategorie „I“ bedeutet, dass keine
Detailprüfung erforderlich ist und die Stelle unverzüglich wiederbesetzt werden
muss.
Aus Sicht der
Verwaltung ist daher die sofortige Wiederbesetzung dieser Stelle erforderlich.
V.2 Aufgaben und
Verantwortlichkeiten
Die Stelle 4100
beinhaltet die Funktionen als Produktverantwortlicher für das Finanzmanagement.
Aufgrund der bei der Stadtverwaltung Rheine geltenden organisatorischen
Rahmenleitlinien gliedert sich der Tätigkeitsbereich der Produktverantwortlichen
in 2 Bereiche:
         Ø Leitungsfunktionen
und
Ø sachbearbeitende Tätigkeiten
Die durch
Produktverantwortliche bei der Stadtverwaltung grundsätzlich wahrzunehmen
Leitungsfunktionen sind in der Anlage 2 dargestellt.
Diese in der
Anlage aufgeführten Zuständigkeiten und Funktionen sowie die entsprechenden sachbearbeitenden
Tätigkeiten stellen sich in der Stelle 4100 wie folgt dar:
Aufstellung
Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen
Die Aufstellung
der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit den dazugehörigen Anlagen sind
gesetzliche Pflichtaufgaben, die sich aus der Gemeindeordnung ergeben. Im
Haushaltsplan sind alle Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen
enthalten. Der Haushaltsplan wird vom Rat beschlossen. Der Haushaltsplan stellt
dar, welche Mittel wofür verwendet werden und woher sie kommen. Neben den
gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen sind u.a. auch die städtischen Rahmenleitlinien
zur Ausführung des Haushaltsplanes, zum Controlling und Berichtswesen und zur
Organisation des Rechnungswesens Bestandteil des Haushaltsplanes.
Dem Stelleninhaber
obliegt die Koordinierung des gesamten Aufstellungsverfahrens. Dazu gehört
u.a.:
-
Entwurf
und Abstimmung des Terminplanes für die Aufstellung und Beratung
-
Organisation
sowie inhaltliche Vor- und Nachbereitung der Kämmerergespräche mit den
Fachbereichen, der Klausurtagung des Verwaltungsvorstandes sowie der HFA- und
Ratssitzungen im Rahmen des Beratungsverfahrens
-
Prüfung
der städtischen Rahmenleitlinien auf Aktualität und Plausibilität, ggf. Erarbeitung
von Änderungsvorschlägen
-
Erstellung
der weiteren zentralen Bestandteile des Haushaltsplanes (z.B.: Haushaltssatzung,
Vorbericht, Gesamtplan, verschiedene Ãœbersichten)
-
Koordinierung
und Abstimmung der zentral einzupflegenden Haushaltswerte (Personalaufwendungen
und –auszahlungen, Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten)
-
Prüfung
der dezentralen, durch die Fachbereiche erstellten Bestandteile des
Haushaltsplanes auf Vollständigkeit, Einhaltung der Vorgaben und Plausibilität,
Klärung von Unstimmigkeiten mit den Fachbereichen
-
Erstellung
des Haushaltsplanentwurfes
-
Erstellung
des Haushaltsplanes
-
Vorbereitung
und Durchführung des Anzeigeverfahrens bei der Aufsichtsbehörde
Entwicklung von
Haushaltskonsolidierungs- und Haushaltssicherungskonzepten
Die
Konsolidierung des städtischen Haushaltes ist ein ständiges Thema. In
finanziell schwierigen Zeiten rückt diese Aufgabe noch stärker in den Fokus.
Ziel ist es aufzuzeigen, welche Konsequenzen ein Kürzen bzw. Verschieben von Haushaltsmitteln
in den jeweiligen Bereichen nach sich ziehen würde. Die Einbindung der Politik
und der betroffenen Bereiche ist unerlässlich.
Das Ziel des
Haushaltsausgleichs ist eines der wichtigsten Ziele einer Kommune, weil auf
Dauer keine Aufgaben mehr erfüllt werden können, wenn die finanziellen
Möglichkeiten nicht gegeben sind.
Ein
Haushaltssicherungskonzept ist aufzustellen, wenn bestimmte finanzielle Vorgaben
nicht eingehalten werden bzw. werden können. Das Haushaltssicherungskonzept
dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige,
dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt zu erreichen.
Planung und
Bewirtschaftung des Zentralhaushaltes
Der
Zentralhaushalt beinhaltet die Erträge und Aufwendungen, die nicht einem
Fachbereich direkt zugeordnet werden. Zu den größten Ertragspositionen gehören
die Anteile an der Einkommensteuer und die Schlüsselzuweisungen sowie die Gewerbesteuer
und die Grundsteuer B. Weitere Ertragsarten sind u.a. die Grundsteuer A,
Hundesteuer und die Vergnügungssteuer.
Auf der
Aufwandsseite stellt die Kreisumlage die mit Abstand größte Aufwandsposition
dar. Weitere Aufwendungen sind u.a. die Gewerbesteuerumlage.
Diese Daten sind
vom Produktverantwortlichen für die Planung zu kalkulieren und bei der
Ausführung zu bewirtschaften.
Die nach Abzug
der Aufwendungen zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Zentralhaushalt werden
zur Deckung der Aufgaben der anderen Fachbereiche eingesetzt. Somit kommt der
Planung des Zentralhaushaltes eine besondere Rolle zu.
Ãœberwachung und
Steuerung des Haushaltes und dessen mittelfristige Entwicklung (Zentrales Controlling)
Der
Stelleninhaber fasst die Ergebnisse u.a. aus dem Berichtswesen der Fach- und
Sonderbereiche zusammen und wertet diese aus, um einen Sachstand an den
Stadtkämmerer, den Fachbereichsleiter und den Verwaltungsvorstand zu geben.
Neben den Rückmeldungen aus dem Hause sind auch die Änderungen von Bundes-,
aber insbesondere auch Landesvorgaben, zu berücksichtigen. Diese Angaben sind
für die mittelfristige finanzielle Entwicklung unentbehrlich. Die unter diesem
Punkt genannten Aspekte sind notwendig, um die aktuelle und zukünftige
Finanzsituation für die Stadt darstellen zu können.
Beratung und
Unterstützung der Fach- und Sonderbereiche im Budgetvollzug und im dezentralen
Controlling
In der Stadt
Rheine gilt seit langer Zeit die dezentrale Ressourcenverantwortung. Hierzu
zählt auch die Erstellung und Überwachung der Budgets.
Bei der
Veranschlagung von Haushaltsansätzen für die Haushaltsplanung sind haushaltsrechtliche
Fragen mit den Fach- und Sonderbereichen zu klären.
Bei der
Haushaltsausführung im Laufe des Jahres werden die Fach- und Sonderbereiche bei
der Abwicklung oftmals auch unvorhersehbarer Fälle aus haushaltsrechtlicher
Sicht beraten. Der Stelleninhaber bietet in diesen Fällen beratende Unterstützung
wie z.B. über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und/oder Auszahlungen an.
V.3 Personal-
und Finanzsituation
Derzeitige Stellenbesetzung des Produktes 4201 „Finanzmanagement“:
- Stelle 4100: Produktverantwortlicher Finanzmanagement (A 12)
- Stelle 4101: Sachbearbeiter Finanzmanagement (A 11)
V.4 Fazit
Die Aufhebung des kw-Vermerkes und die Wiederbesetzung der Stelle des Produktverantwortlichen sind aufgrund der oben gemachten Ausführungen unverzichtbar.
Zur Gewährleistung einer zeitnahen Wiederbesetzung der Stelle ist es daher dringend erforderlich, den kw-Vermerk sofort aufzuheben und den Stellenplan der Stadt Rheine entsprechend zu ändern. Eine Nachbesetzung der Stelle ist zum 01.07.2012 erforderlich.
Anlagen:
Anlage 1: Stellen- und Personalkostenreduzierungskonzept
Anlage 2: Funktionsbeschreibung Produktverantwortung